§ 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen
übernommen (§ 74 SGB XII). Diese Regelung wird nicht von dem Ausschluss nach § 21 SGB XII erfasst und gilt daher auch für Bezie-her von Leistungen nach dem SGB II. Mietkaution (24.4) Unabweisbarer Be-darf (24.5) Nachweis (24.6) Schulden (24.7) Bestattungskosten (24.8) ...
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Leistungen, Sgb xii, Abweichende, Erbringung, Sgb ii abweichende erbringung von leistungen
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