Transcription of Altersteilzeitgeld - ams.at
1 ALTERSTEILZEITGELDIhre lteren MitarbeiterInnen wollen die Arbeitszeit reduzieren? Dann n tzen Sie die M glichkeiten der daf r geschaffenen Leistung aus der : Die folgenden Informationen betreffen alle Altersteilzeitvereinbarungen ab und Bezugsberechtigter dieser Leistung sind Dienstgeber, die mit Ihren DienstnehmerInnen eine Vereinbarung ber die Aus bung von Altersteilzeitarbeit abschlie fr hestm gliche Eintrittsalter eines Dienstnehmers bzw. einer Dienstnehmerin in die Altersteilzeit liegt bei maximal sieben Jahren vor dem Erreichen des Regelal-ters f r eine Alterspension. Allerdings kann das Altersteil-zeitgeld grunds tzlich nur f r einen Zeitraum von l ngs-tens f nf Jahren ausbezahlt k nnen M nner, ab dem 58. Geburtstag in die Altersteilzeitarbeit , die bis oder fr her geboren sind, k n-nen ab dem 53. Geburtstag mit einer Altersteilzeit begin-nen.
2 Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters f r sp ter geborene Frauen bewirkt jedoch, dass auch der bertritt in die Altersteilzeit erst zu einem sp teren Zeitpunkt erfolgen bedeutet dies, dass Frauen, die > von bis geboren sind, fr hestens ab einem Alter von 53 Jahren und 6 Monaten, > von bis geboren sind, fr hestens ab einem Alter von 54 Jahren,> von bis geboren sind, fr hestens ab einem Alter von 54 Jahren und 6 Monatenin die Altersteilzeitarbeit bertreten k nnen. F r Frauen, die nach dem geboren sind, erh ht sich das Zugangsalter in die Altersteilzeit jeweils um jene 6 Mona-te, die auch das Regelpensionsalter Altersteilzeitarbeit kann nur mit DienstnehmerInnen vereinbart werden, die in den letzten 25 Jahren 780 Wo-chen arbeitslosenversicherungspflichtig besch ftigt wa-ren. Der 25-j hrige Beobachtungszeitraum wird dabei um Zeiten der Betreuung von Kindern bis zur Vollendung deren 15.
3 Lebensjahres DienstnehmerIn muss bereits drei Monate im Be-trieb besch ftigt DienstnehmerIn darf im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit keine Teilzeitbesch ftigung in einem Ausma von unter 60 % der gesetzlichen oder kollektiv-vertraglichen Normalarbeitszeit ausge bt haben. Es wer-den f r die Pr fung dieser Anspruchsvoraussetzung alle Besch ftigungen im letzten Jahr mit einbezogen auch jene, in anderen Personen d rfen weder eine Leistung aus dem Versicherungsfall des Alters der gesetzlichen Pensions-versicherung noch f r ein Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz oder einen Ruhegenuss aus einem Dienstverh ltnis zu einer ffentlich rechtlichen K rperschaft Abh ngigkeit des ausge bten Modells kontinuier-liche Arbeitszeitreduzierung oder Blockzeitmodell be-steht zum Teil bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem die An-spruchsvoraussetzungen auf eine Alterspension erf llt werden, kein Anspruch auf Altersteilzeitgeld .
4 Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Wie lan-ge? auf der n chsten beachten: Die Freizeitphase darf nie l nger als 2,5 Jahre Vereinbarung muss enthalten:> Die Reduktion der im letzten Jahr im Betrieb durch-schnittlich ausge bten gesetzlichen oder kollektivver-traglichen Normalarbeitszeit auf 40 % bis 60 %.> Die weitere Entrichtung der Sozialversicherungsbei-tr ge entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Aus bung der Altersteilzeitarbeit. > Den Anspruch auf Arbeitsentgelt f r die Altersteilzeit-arbeit unter Ber cksichtigung eines Lohnausgleiches in der H he von mindestens 50 % des Differenzbe-trages zwischen dem vor der Aus bung der Altersteil-zeitarbeit geb hrenden durchschnittlichen Entgelt der letzten 12 Monate und dem der verringerten Arbeits-zeit entsprechendem Entgelt.> Den Anspruch auf Berechnung einer allf lligen Abferti-gung auf der Grundlage der Arbeitszeit vor der Herab-setzung der wenden!
5 Ihr ArbeitsmarktServiceStand 01 beachten: Bei Inanspruchnahme der Blockzeit-variante muss sp testens bei Beginn der Freizeitphase (maximal 2,5 Jahre dauernd) eine zuvor arbeitslose Er-satzarbeitskraft eingestellt oder ein Lehrling in ein Aus-bildungsverh ltnis bernommen werden. Geschieht dies nicht, ist das bis zu diesem Zeitpunkt ausbezahlte Alters-teilzeitgeld an das AMS zur ckzubezahlen. In Zusam-menhang mit dieser Ma nahme darf auch kein Dienst-verh ltnis gel st lange?Das Altersteilzeitgeld kann f r eine Dauer bis zu maximal f nf Jahren gew hrt ist allerdings zu beachten, dass > bei einem kontinuierlichen Modell, wenn die Vorausset-zungen f r eine gesetzliche Leistung aus dem Versiche-rungsfall des Alters aus der Pensionsversicherung er-f llt werden, ein Bezug des Altersteilzeitgeld nur bis zum Regelpensionsalter m glich ist dies ist bei M nnern das 65 Lebensjahr und bei Frauen, die vor geboren sind, das 60 Lebensjahr (f r Frauen, die am oder danach geboren sind, entsprechend dem steigenden Regelpensionsalter);> bei einem Blockzeitmodell ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen f r eine gesetzliche Leistung aus dem Versicherungsfall des Alters aus der Pensionsver-sicherung erf llt werden, Altersteilzeitgeld nicht mehr gew hrt werden kann.
6 Im Falle der Erf llung der An-spruchsvoraussetzungen f r die Korridorpension ge-m 4 Abs. 2 APG ist jedoch der Weiterbezug des Altersteilzeitgeldes f r den Zeitraum von einem Jahr ber diesen Stichtag hinaus (l ngstens bis zur Errei-chung der Anspruchsvoraussetzungen f r eine vor-zeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) m eine Pension bezogen, besteht generell kein An-spruch auf viel?Dem Dienstgeber werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Dienstgeberbeitr ge) entstehenden Aufwendungen f r das Bruttoarbeitsentgelt bis zur H chstbeitragsgrund-lage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuz glich der zus tzlich entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitr ge zur Sozialversicherung bei einer kontinuierlichen Arbeitszeitreduzierung im Ausma von 90 % und bei einer Blockzeitvereinbarung im Aus-ma von 50 % r DienstnehmerInnen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, flie en auch die f r den Lohnausgleich zu leistenden Beitr ge an die Bau-arbeiter-Urlaubskasse f r das Urlaubsentgelt und den Urlaubszuschuss in das Altersteilzeitgeld eine kontinuierliche Arbeitszeitvereinbarung han-delt es sich, wenn> entweder die Schwankungen der Arbeitszeit innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden.
7 Wobei der Jahres-zeitraum immer vom Beginn der Laufzeit der Alters-zeitvereinbarung gerechnet : Altersteilzeitbeginn Jahreszeitr ume, in denen die Arbeitszeit jeweils ausgeglichen werden muss, von bis , von bis usw.> oder die Abweichungen zwischen der im Altersteilzeit-modell vereinbarten, reduzierten Arbeitszeit und der tats chlich geleisteten Arbeitszeit nicht mehr als 20 % der vor der Altersteilzeit geleisteten Arbeitszeit betr gt und diese Abweichungen im gesamten Vereinbarungs-zeitraum ausgeglichen : Vor der Altersteilzeit individuell geleistete Arbeitszeit: 38 StundenVereinbarte reduzierte Arbeitszeit: 19 StundenZul ssige Bandbreite der Arbeitszeit: 11,4 bis 26,6 StundenEine Blockzeitvereinbarung liegt vor, wenn die Arbeits-zeitschwankungen nicht den Kriterien einer kontinuier-lichen Arbeitszeitvereinbarung werden monatlich automatisch mit ei-nem Sechstel des laufenden Entgelts ber cksichtigt.
8 Das Altersteilzeitgeld unterliegt nicht der Zust ndigkeit der Gesch ftsstellen des Arbeitsmarkt-service richtet sich nach dem Sitz des ge (mit Ausf llhilfe) zur Beantragung des Alters-teilzeitgeldes k nnen Sie bei den Gesch ftsstellen des Arbeitsmarktservice erhalten oder im Internet unter beachten: Wird der Anspruch erst nach Beginn der Altersteilzeitbesch ftigung geltend gemacht, dann geb hrt das Altersteilzeitgeld r ckwirkend f r maximal 3 ArbeitsmarktServiceStand 01