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Au-pair in deutschen Familien - Arbeitsagentur

Januar 2021 " Au-pair " in deutschen Familien Informationen f r Au-pair und Gastfamilien Dieses Merkblatt enth lt die wichtigsten Informationen sowohl f r das Au-pair als auch f r die Gastfamilie im berblick. Impressum Zentrale INT 24 N rnberg +49 (911) 179 0 " Au-pair | Januar 2021 | Bundesagentur f r Arbeit 3 Januar 2021 " Au-pair " in deutschen Familien Informationen f r Au-pair und Gastfamilien Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines .. 6 Aufgaben eines Au-pairs ..6 Dauer des Au-pair Verh ltnisses ..7 Arbeit und Freizeit ..7 Erholungsurlaub ..7 Unterkunft und Verpflegung ..7 Sprachkurs ..8 Taschengeld und Reisekosten ..8 Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft ..8 2 Anforderung an das Au-pair .. 9 Alter/Familienstand ..9 Sprachkenntnisse.

Der Aufenthaltstitel muss vor der Einreise bei der zu-ständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft der Bundesrepublik Deutsch-land oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Visums beantragt werden. Die Genehmigung …

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  Paris, Deutschen, Familien, Au pair in deutschen familien

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1 Januar 2021 " Au-pair " in deutschen Familien Informationen f r Au-pair und Gastfamilien Dieses Merkblatt enth lt die wichtigsten Informationen sowohl f r das Au-pair als auch f r die Gastfamilie im berblick. Impressum Zentrale INT 24 N rnberg +49 (911) 179 0 " Au-pair | Januar 2021 | Bundesagentur f r Arbeit 3 Januar 2021 " Au-pair " in deutschen Familien Informationen f r Au-pair und Gastfamilien Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines .. 6 Aufgaben eines Au-pairs ..6 Dauer des Au-pair Verh ltnisses ..7 Arbeit und Freizeit ..7 Erholungsurlaub ..7 Unterkunft und Verpflegung ..7 Sprachkurs ..8 Taschengeld und Reisekosten ..8 Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft ..8 2 Anforderung an das Au-pair .. 9 Alter/Familienstand ..9 Sprachkenntnisse.

2 9 Bewerbung ..9 Sonstige Anforderungen ..9 3 Vermittlung .. 10 4 Einreise und Aufenthalt .. 11 Au-pairs aus EU/EWR-Mitgliedsstaaten sowie aus der Schweiz .. 11 Au-pairs aus Drittstaaten .. 11 5 Aufl sung des Au-pair -Verh ltnisses .. 13 6 Notfallhotline .. 14 Allgemeines 6 " Au-pair | Januar 2021 | Bundesagentur f r Arbeit 1 Allgemeines Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung f r eine begrenzte Mitwir-kung an den laufenden famili ren Aufgaben (Kinderbetreuung, leichte Haushalts-arbeiten) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkennt-nisse zu vervollst ndigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Das vom Europarat 1969 verabschiedete Europ ische Abkommen ber die Au-pair -Besch ftigung enth lt Rahmenvorschriften ber die Lebens- und Arbeitsbe-dingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie ber die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs.

3 Dieses Abkommen ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht best tigt worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens sind aber in der Bundesrepublik Deutschland als ma geblich anerkannt. Hierauf wird im Weiteren n her eingegangen. Aufgaben eines Au-pairs Die t glichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie h ngen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Die Hauptaufgabe eines Au-pairs besteht in der Unterst tzung der Gastfamilie bei der Betreuung der Kinder. Zum Alltag eines Au-pairs geh rt im Allgemeinen: die j ngeren Kinder zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kinder-garten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu beglei-ten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen; leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die W sche zu waschen und zu b geln; das Fr hst ck und einfache Mahlzeiten zuzubereiten; das Haus bzw.

4 Die Wohnung zu h ten und die Haustiere zu betreuen. Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs geh ren die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebed rftiger Familienangeh riger). Ziel dieser T tigkeiten ist die Integration in die Gastfamilie und damit die M glich-keit f r das Au-pair , sowohl die Sprache zu verbessern als auch die Kultur der Gastfamilie kennen zu lernen. Dauer des Au-pair Verh ltnisses Das Au-pair Verh ltnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maxi-mal ein Jahr umfassen. Eine erneute Besch ftigung als Au-pair ist nicht m glich, auch wenn die H chstdauer von einem Jahr nicht ausgesch pft wurde. Arbeit und Freizeit Die Aufgaben im Haushalt (einschlie lich der Beaufsichtigung Minderj hriger) d rfen das Au-pair grunds tzlich nicht mehr als sechs Stunden t glich und 30 Stunden w chentlich in Anspruch nehmen.

5 Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass berschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die berstunden m ssen zeitlich ausgeglichen werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair die bertragenen Aufga-ben in angemessener Zeit erledigt. Die Erledigung privater Angelegenheiten (z. B. das Sauberhalten und Aufr umen des eigenen Zimmers) z hlt nicht als Hausar-beitszeit. Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den h uslichen Gewohnhei-ten und Bed rfnissen der Familie. Eine gewisse Regelm igkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwen-digerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Au erdem sind mindestens vier freie Abende pro Woche zu gew hren.

6 F r Sprachkurse, Religionsaus bung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursio-nen ist das Au-pair freizustellen. Erholungsurlaub Wird ein Au-pair f r ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein be-zahlter Erholungsurlaub von vier Wochen zu. Ansonsten f r jeden vollen Monat ein Urlaub von zwei Werktagen. F hrt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie h ufig das Au-pair mit. In die-sem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflich-tungen bernehmen (z. B. Betreuung der Kinder). Ein Familienurlaub z hlt daher f r ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufga-ben bernommen werden m ssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. F hrt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Besch ftigung bei einer ande-ren Familie (Nachbarn, Bekannte etc.)

7 Nicht zul ssig. Unterkunft und Verpflegung Unterkunft und Verpflegung werden von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt. Grunds tzlich steht dem Au-pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwoh-nung zur Verf gung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erh lt Allgemeines 8 " Au-pair | Januar 2021 | Bundesagentur f r Arbeit dasselbe Essen wie die Familienangeh rigen. Wird eine bestimmte Ern hrungs-form gew nscht, sollte dies in der Bewerbung angegeben werden. Sprachkurs Jedem Au-pair ist die M glichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, sich mit einem Gesamtbetrag in H he von 600 Euro an den Kosten f r den Spracherwerb zu beteiligen.

8 Dieser F rderbetrag kann monatlich ber eine Pauschale von 50 Euro an das Au-pair ausgezahlt werden. Dieser Betrag ist w hrend der gesamten Dauer des Au-pair -Verh ltnisses zu zahlen oder kann auch einmalig in H he von 600 Euro ausbe-zahlt werden. Die Kosten f r andere Veranstaltungen muss das Au-pair jedoch selbst tragen. Taschengeld und Reisekosten Ziel und Zweck eines Au-pair -Verh ltnisses ist die Vervollst ndigung der Sprach-kenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwis-sens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Ein Au-pair erh lt daher kei-nen Arbeitslohn im blichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschen-geld. Es betr gt 280 Euro im Monat, unabh ngig von der Dauer der Hausarbeits-zeit. Die Kosten f r die An- und R ckreise sind in der Regel vom Au-pair selbst zu tragen.

9 Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft Au-pair -Verh ltnisse unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. F r das Au-pair muss in Deutschland aber eine Versicherung f r den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden (Kran-kenversicherung einschl. Unfallversicherung). Viele Vermittlungsagenturen emp-fehlen auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Alle Versicherungsbei-tr ge gehen zu Lasten der Gastfamilie. Eine Beantragung der Betriebsnummer ist f r die Gastfamilie nicht erforderlich. 2 Anforderung an das Au-pair Alter/Familienstand Das Mindestalter des Au-pairs betr gt bei Aufnahme in die Familie 18 Jahre (ma gebend ist hierf r der Besch ftigungsbeginn). Das H chstalter von 27 Jahren darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht er-reicht sein.

10 Auch verheiratete Au-pairs k nnen zugelassen werden. Sprachkenntnisse Es wird erwartet, dass das Au-pair ber Grundkenntnisse der deutschen Sprache verf gt. Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des Gemeinsamen Europ ischen Referenzrahmens entsprechen. Das bedeutet, das Au-pair kann vertraute, allt gliche Ausdr cke und ganz einfache S tze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bed rfnisse zielen. Es kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen z. B. wo sie wohnen, was f r Leute sie kennen oder was f r Dinge sie haben und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Das Au-pair kann sich auf einfa-che Art verst ndigen, wenn die Gespr chspartnerinnen oder Gespr chspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.


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