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Bauaufsicht der Berliner Entscheidungshilfen

Senatsverwaltung f rStadtentwicklungPlanen, Bauen, Wohnen,Natur, BerlinerBauaufsichtInhaltsverzeichnisiiE ntscheidungshilfen der 7 Allgemeine bauordnungsrechtliche 7 1 2 3 Allgemeine 22 Das Grundst ck und seine 26 4 Bebauung der Grundst cke mit Geb 5 Zug nge und Zufahrten auf den Grundst 28 6 Abstandsfl chen, Abst 30 7 Teilung von Grundst 8 Nicht berbaute Fl chen der bebauten Grundst cke, Kinderspielpl 53 9 10 Anlagen der Au enwerbung, 53 Allgemeine Anforderungen an die Bauausf 62 11 62 12 63 13 Schutz gegen sch dliche Einfl 64 14 65 15 W rme- Schall- Ersch 74 16 74 Bauprodukte, 76 17 18 Allgemeine bauaufsichtliche 19 Allgemeines bauaufsichtliches Pr 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukt

7 Entscheidungshilfen der Bauaufsicht Entscheidungshilfen der Bauaufsicht Startseite EHB Die Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht (EHB) sind eine Zusammenstellung aktueller

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1 Senatsverwaltung f rStadtentwicklungPlanen, Bauen, Wohnen,Natur, BerlinerBauaufsichtInhaltsverzeichnisiiE ntscheidungshilfen der 7 Allgemeine bauordnungsrechtliche 7 1 2 3 Allgemeine 22 Das Grundst ck und seine 26 4 Bebauung der Grundst cke mit Geb 5 Zug nge und Zufahrten auf den Grundst 28 6 Abstandsfl chen, Abst 30 7 Teilung von Grundst 8 Nicht berbaute Fl chen der bebauten Grundst cke, Kinderspielpl 53 9 10 Anlagen der Au enwerbung, 53 Allgemeine Anforderungen an die Bauausf 62 11 62 12 63 13 Schutz gegen sch dliche Einfl 64 14 65 15 W rme- Schall- Ersch 74 16 74 Bauprodukte, 76 17 18 Allgemeine bauaufsichtliche 19 Allgemeines bauaufsichtliches Pr 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im 77 Inhaltsverzeichnisiii 21 77 22 78 23 bereinstimmungserkl rung der Herstellerin oder des 78 24 78 25 Pr f-, Zertifizierungs- und Abschnitt W nde, Decken.

2 D 78 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und 78 27 Tragende W nde, St 28 Au enw 78 29 Trennw 79 30 Brandw 79 31 82 32 D 83 Rettungswege, ffnungen, 84 33 Erster und zweiter 84 34 35 Notwendige Treppenr ume, Ausg 85 36 Notwendige Flure, offene G 88 37 Fenster, T ren, sonstige 38 Geb udeausr 39 Aufz 89 40 Leitungsanlagen, Installationssch chte und -kan 91 41 L 91 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur W rmeerzeugung, 91 43 Sanit re Anlagen, Wasserz 93 44 Anlagen f r Abwasser einschlie lich Niederschlagswasser (Anschlusszwang).

3 93 45 Kleinkl ranlagen, Abwassersammelbeh 97 Inhaltsverzeichnisiv 46 Aufbewahrung fester 47 101 Nutzungsbedingte 48 Aufenthaltsr 101 49 50 Stellpl tze, Abstellm glichkeiten f r Fahrr 107 51 Barrierefreies 52 Sonderbauten, 116 Die am Bau 128 53 54 Bauherrin oder 128 55 Entwurfsverfasserin oder 129 56 Unternehmerin oder 57 Bauleiterin oder 129 Bauaufsichts- beh rden, 129 Bauaufsichtsbeh 129 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbeh 129 59 Verarbeitung personenbezogener , 60 132 61 Vorrang anderer 135 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von 140 63 169 64 Vereinfachtes 169 65 172 66 181 67 Bautechnische 68 189 69 Bauantrag, 195 70 Behandlung des 195 71 Baugenehmigung, 72 Geltungsdauer der 73 74 Vorbescheid.

4 Planungsrechtlicher 221 75 Genehmigung Fliegender 76 Bauaufsichtliche 224 Bauaufsichtliche Ma 225 77 Verbot unrechtm ig gekennzeichneter 225 78 Einstellung von 79 Beseitigung von Anlagen, 226 80 Bau 226 81 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der 230 82 Baulasten, 230 Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, bestehende bauliche Anlagen, Zust 235 83 235 84 Rechtsverordnungen und 238 85 Bestehende bauliche 239 86 Zust ndigkeit f r den Erlass des 243 87 (Evaluierung)..250 88 Abwicklung eingeleiteter 250 Folgevorschriften zur 250 Betriebsverordnung (BetrVO).

5 250 Bautechnische Pr fungsverordnung (BauPruefV).. 255 InhaltsverzeichnisviBauverfahrensverordn ung (BauVerfVO).. 261 Energiesparen und 268 Baugesetzbuch (BauGB)..268 Baunutzungsverordnung (BauNVO)..278 Geb 293 Allgemeines Gesetz zum Schutz der ffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG).. 293 Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG).. 301 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).. 302 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ?.. 305 Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG).. 3077 Entscheidungshilfen der BauaufsichtEntscheidungshilfen der BauaufsichtStartseite EHBDie Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht (EHB) sind eine Zusammenstellung aktuellerbauaufsichtlicher Entscheidungstendenzen (Ermessensaus bungen) f r nicht speziell Beitr ge wurden aus den Sitzungen der Amtsleiter der Berliner Bauaufsicht , dem FAQder Bauaufsicht und aus einzelnen Informationsveranstaltungen zusammen getragen.

6 DieEntscheidungshilfen sind keine Vorschriften, aus denen Rechtsverbindlichkeiten abgeleitet werdenk Beitr ge sind thematisch nach der Berliner Bauordnung Entscheidungshilfen werden erg nzt, wenn entsprechende Beitr ge haben Sie Verst ndnis daf r, dass wir zur Zeit unseren Newsletter nur versenden,wenn bedeutende Erg nzungen oder nderungen eingepflegt werden Sie k nnen sich aber jederzeit ber erfolgte nderungen in der "Historien-Tabelle" finden Sie unter Allgemeines. Die neuesten nderungen stehen am Ende der Sie als Anwender Fragen oder Vorschl ge zu einem Beitrag f r die Entscheidungshilfen haben, sosenden Sie uns bitte eine E-MailHier k nnen Sie alle Beitr ge der EHB als pdf-Datei herunterladen: Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht (pdf; ca.)

7 1010 KB)(Stand: )Mit unserem Newsletter "EHB-NEWS - Neues zu den Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht "halten wir Sie gern auf dem Laufenden, wenn bedeutende Erg nzungen oder nderungen bzw. ndern von EHB-NEWSA llgemeinesAllgemeine bauordnungsrechtliche Vorschriften 1 Anwendungsbereiche 1 - Bauaufsichtliche Behandlung von Handels- und Dienstleistungsgesch ften auf U-Bahnh fenBezirks mter (alle) von Berlin- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt -Rundschreiben VI F Nr. 5/2002 Bauaufsichtliche Behandlung von Handels- und Dienstleistungsgesch ften auf U-Bahnh fenAnlass f r die nachfolgenden Regelungen war der f r notwendig erachtete Abstimmungsbedarfbaurechtlicher Anforderungen an derartige Ber cksichtigungsverpflichtung baurechtlicher Anforderungen, hier sind die bauordnungsrechtlichensowie die bauplanungsrechtlichen Vorgaben gemeint, kann nur sichergestellt werden, wenn eineBeteiligung der Bau- und Wohnungsaufsicht erfolgt.

8 Um dieses in den F llen erm glichen zu k nnen,die neben der Genehmigung nach der Verordnung ber den Bau und Betrieb der Stra enbahnen(Stra enbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab - vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648) aucheiner baurechtlichen Genehmigung bed rfen, sind folgende Kriterien zu ber 1 Abs. 2 Nr. 1 BauOBln gilt die BauOBln nicht f r Anlagen des ffentlichen Verkehrsmit Ausnahme von Geb uden. Dies schlie t nicht aus, dass f r Nutzungen, die nicht in denRahmen eines angemessenen U-Bahnhofsbetriebs eingeordnet werden k nnen, die bezirklichenBauaufsichts mter in die Entscheidung eingebunden werden m f r die bereits vorhandenen U-Bahnh fe eine Steigerung der Attraktivit t durch eine intensivereNutzung erreicht werden und hierf r kein neues Planfeststellungsverfahren durchgef hrt werdensoll, muss bei Nutzungen, die ber die Versorgung mit Reisebedarf hinausgehen.)

9 Eine engeund koordinierte Zusammenarbeit zwischen der BVG und der f r die Bahnanlagen zust ndigenAbt. VII der Senatsverwaltung f r Stadtentwicklung einerseits und den Bauaufsichts- undStadtplanungs mtern andererseits sichergestellt des gro en st dtebaulichen und verkehrlichen Interesses soll der nachfolgendeKatalog ein Hilfsmittel bilden, um nach M glichkeit die Revitalisierung der U-Bahnh fe zeitnah zubew ltigen. Hierbei soll nicht au er Acht gelassen werden, dass der planungsrechtliche Vorbehaltf r Nutzungen, die st dtebaulich unvertr glich sind, in jedem Fall ber cksichtigt werden r die Abgrenzung der Zust ndigkeiten im Rahmen der Genehmigung derartiger Nutzungen, istes erforderlich zu unterscheiden, wie die jeweilige bauliche Anlage genutzt wird.

10 Unmittelbar demBahnbetrieb dienende Nutzungen sowie Nebennutzungen (z. B. Verkaufsst tten, die zur Deckungdes Bedarfs der Reisenden dienen, oder Gastst tten, die berwiegend f r Reisende bestimmtsind) werden vom Widmungszweck gedeckt, so dass hier die Zust ndigkeit ausschlie lich bei derTechnischen Aufsichtsbeh rde liegt. F r alle anderen Nutzungen ist dagegen die Zust ndigkeit derBauaufsichtsbeh rde zwei Kategorien von Einrichtungen sind deshalb zu unterscheiden:A) Handels- und Dienstleistungsgesch fte, die unter Reisebedarf einzuordnen Reisebedarf:Dies sind die klassischen Verkaufsstellenkioske.


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