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Stand 03/2013 363 Pr fung von Flurf rderzeugen Regelm ige Pr fung von Flurf rderzeugen mit kraftbetriebenem Fahrwerk (z. B. Gabelstapler, Hochhubwagen) Der gefahrlose Betrieb von Flurf rderzeugen h ngt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausr stungsgegenst nde ab. Ein Versagen dieser Teile kann unter Umst nden schwere Unf lle zur Folge haben. Sie m ssen daher durch regelm ige Pr fungen auf Sch den, die durch den laufenden Betrieb oder u ere Einwirkung verursacht worden sein k nnen, berwacht werden. Hierf r sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, die von den sogenannten bef higten Personen verlangt werden. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlagen f r die regelm ige Pr fung von Flurf rderzeugen durch eine bef higte Person sind 3 und 10 der BetrSichV i.

2 Als befähigte Personen für die regelmäßigen Prüfungen von Flurförderzeugen kommen z. B. infrage: Kundendienstmonteure der Hersteller

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1 Stand 03/2013 363 Pr fung von Flurf rderzeugen Regelm ige Pr fung von Flurf rderzeugen mit kraftbetriebenem Fahrwerk (z. B. Gabelstapler, Hochhubwagen) Der gefahrlose Betrieb von Flurf rderzeugen h ngt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausr stungsgegenst nde ab. Ein Versagen dieser Teile kann unter Umst nden schwere Unf lle zur Folge haben. Sie m ssen daher durch regelm ige Pr fungen auf Sch den, die durch den laufenden Betrieb oder u ere Einwirkung verursacht worden sein k nnen, berwacht werden. Hierf r sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, die von den sogenannten bef higten Personen verlangt werden. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlagen f r die regelm ige Pr fung von Flurf rderzeugen durch eine bef higte Person sind 3 und 10 der BetrSichV i.

2 V. m. TRBS 1201 Pr fungen von Arbeitsmitteln und berwachungs-bed rftigen Anlagen und TRBS 1203 Bef higte Personen sowie 37 der UVV Flurf rderzeuge (BGV D 27). Pr fabst nde Die Pr fungen sind gem Gef hrdungsbeurteilung festzulegen. Eine Pr ffrist von l ngstens einem Jahr gilt dabei als Stand der Technik. Ein Bedarf f r Pr fungen in k rzeren Abst nden als einem Jahr kann gegeben sein, wenn das Flurf rderzeug z. B. ber das gew hnliche Ma hinaus eingesetzt oder unter erschwerten Bedingungen betrieben wird oder einem au ergew hnlichen Verschlei oder einer berm igen Korrosion ausgesetzt sein sollte (siehe TRBS 1201, zu finden unter ) Pr fung durch bef higte Personen Ein bestimmter Ausbildungslehrgang oder eine bestimmte berufliche Stellung ist nicht vorgeschrieben. Wer als bef higte Person f r die Pr fung von Flurf rderzeugen t tig wird, muss aber aufgrund seiner Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen T tigkeit ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurf rderzeuge haben und mit den einschl gigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Flurf rderzeugen beurteilen kann.

3 Ferner muss gew hrleistet sein, dass sie ihre Beurteilung neutral und unbeeinflusst von pers nlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen abgibt (siehe TRBS 1203, zu finden unter ) BG - INFOBLATT _____ Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Medienbestellung Wiesbaden, Tel. (0611) 131-8221, Fax:(0611) 131-8222, email: 2 Als bef higte Personen f r die regelm igen Pr fungen von Flurf rderzeugen kommen z. B. infrage: Kundendienstmonteure der Hersteller Betriebsingenieure, Betriebsmeister, Betriebshandwerker freiberufliche Sachkundige Es k nnen z. B. aber auch herangezogen werden: Sachverst ndige der Technischen berwachung, d. h. der Technischen berwachungs-Vereine Fachingenieure der Hersteller freiberufliche Fachingenieure Grunds tzlich steht es dem Unternehmen frei, welche bef higte Person er f r die Durchf hrung der regelm igen Pr fung heranzieht, sofern aufgrund der Gesamtumst nde erwartet werden kann, dass die betreffende Person die fachlichen und pers nlichen Voraussetzungen erf llt.

4 Pr fbuch F r alle Flurf rderzeuge mit kraftbetriebenem Fahrwerk (mit und ohne Einrichtungen zum Anheben der Last) sind Pr fb cher zu f hren. In dem Pr fbuch sind u. a. festzuhalten: Datum und Ergebnis der Pr fung mit Angabe der festgestellten M ngel. Die Behebung der festgestellten M ngel ist im Pr fbefund zu best tigen. Zus tzliche Pr fungen Weitere Pr fungen nach staatlichen Vorschriften werden durch die genannten Pr fungen nicht ber hrt. Sie kommen z. B. infrage bei: Flurf rderzeugen, die in explosionsgef hrdeten R umen eingesetzt werden, nach der Verordnung ber elektrische Anlagen in explosionsgef hrdeten R umen Flurf rderzeugen, die im ffentlichen Stra enverkehr zugelassen sind, nach der Stra enverkehrs-Zulassungs-Ordnung.


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