Example: tourism industry

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). in der Fassung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom (nicht-amtliche Fassung). Die folgende Zusammenstellung wurde nach besten Wissen und Gewissen aber ohne jegliche Ge- w hr f r die Fehlerfreiheit auf der Basis der Bundestagsdrucksachen 18/11325 und 18/12084 er- stellt von Diplom-Informatiker Werner H lsmann, Datenschutz- und DSGVO-Experte sowie Betrei- ber der Website Dieses Dokument stellt das BDSG-neu (mit Ausnahme des Teil 3 - Bestimmungen f r Verarbeitun- gen zu Zwecken gem Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 ) in der Fassung des Bun- destagsbeschlusses vom 27.

Diplom Inform. Werner Hülsmann – Datenschutz- und DSGVO-Experte – https://dsgvo.expert – E-Mail: wh@datenschutzwissen.de Stand: 24.06.2017 Seite 3

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Advertisement

Transcription of Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)

1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). in der Fassung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom (nicht-amtliche Fassung). Die folgende Zusammenstellung wurde nach besten Wissen und Gewissen aber ohne jegliche Ge- w hr f r die Fehlerfreiheit auf der Basis der Bundestagsdrucksachen 18/11325 und 18/12084 er- stellt von Diplom-Informatiker Werner H lsmann, Datenschutz- und DSGVO-Experte sowie Betrei- ber der Website Dieses Dokument stellt das BDSG-neu (mit Ausnahme des Teil 3 - Bestimmungen f r Verarbeitun- gen zu Zwecken gem Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 ) in der Fassung des Bun- destagsbeschlusses vom 27.

2 April 2017 dar. Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat dem Gesetzent- wurf zugestimmt. Damit kann es nach der Unterzeichnung durch den Bundespr sidenten und der Ver ffentlichung im Bundesgesetzblatt wie geplant am 25. Mai 2018 in Kraft treten und das alte BDSG ersetzen. nderungsmarkierungen ohne Fu noten stellen die nderungen dar, die durch die Beschlussemp- fehlung des Innenausschusses des Bundestags in das Gesetz eingeflossen sind. Die Satznummern sind nicht Teil des Gesetzestextes und wurden vom Ersteller dieses Dokuments eingef gt. Inhaltsverzeichnis Teil 1 - Gemeinsame Bestimmungen .. 3. Kapitel 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen.

3 3. 1 - Anwendungsbereich des Gesetzes .. 3. 2 - Begriffsbestimmungen .. 4. Kapitel 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten .. 4. 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten durch ffentliche Stellen .. 4. 4 - Video berwachung ffentlich zug nglicher R ume .. 4. Kapitel 3 - Datenschutzbeauftragte ffentlicher Stellen .. 5. 5 - Benennung .. 5. 6 - Stellung .. 5. 7 - Aufgaben .. 6. Kapitel 4 - Die oder der Bundesbeauftragte f r den Datenschutz und die Informationsfreiheit .. 6. 8 - Errichtung .. 6. 9 - Zust ndigkeit .. 6. 10 - Unabh ngigkeit .. 6. 11 - Ernennung und 7. 12 - Amtsverh ltnis.

4 7. 13 - Rechte und Pflichten .. 7. 14 - Aufgaben .. 8. 15 - T tigkeitsbericht .. 9. 16 - Befugnisse .. 10. Kapitel 5 - Vertretung im Europ ischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbeh rden des Bundes und der L nder in Angelegenheiten der Europ ischen Union .. 10. 17 - Vertretung im Europ ischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle .. 10. 18 - Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbeh rden des Bundes und der L nder .. 11. 19 - Zust ndigkeiten .. 11. Kapitel 6 - Rechtsbehelfe .. 11. 20 - Gerichtlicher Rechtsschutz .. 11. 21 - Antrag der Aufsichtsbeh rde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europ ischen Kommission.

5 12. Diplom Inform. Werner H lsmann Datenschutz- und DSGVO-Experte E-Mail: Stand: Seite 1. Teil 2 - Durchf hrungsbestimmungen f r Verarbeitungen zu Zwecken gem Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679 .. 12. Kapitel 1 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten .. 12. Abschnitt 1 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken .. 12. 22 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten .. 12. 23 - Verarbeitung zu anderen Zwecken durch ffentliche Stellen .. 13. 24 - Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nicht- ffentliche Stellen.

6 14. 25 - Daten bermittlungen durch ffentliche Stellen .. 14. Abschnitt 2 - Besondere Verarbeitungssituationen .. 14. 26 - Datenverarbeitung f r Zwecke des Besch ftigungsverh ltnisses .. 14. 27 - Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken .. 15. 28 - Datenverarbeitung zu im ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken .. 16. 29 - Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten .. 16. 30 - Verbraucherkredite .. 17. 31 - Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonit tsausk nften.

7 17. Kapitel 2 - Rechte der betroffenen Person .. 18. 32 - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person .. 18. 33 - Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden .. 18. 34 - Auskunftsrecht der betroffenen Person .. 19. 35 - Recht auf L schung .. 19. 36 - Widerspruchsrecht .. 20. 37 - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie lich Profiling .. 20. Kapitel 3 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter .. 20. 38 - Datenschutzbeauftragte nicht- ffentlicher Stellen .. 20. 39 - Akkreditierung.

8 20. Kapitel 4 - Aufsichtsbeh rde f r die Datenverarbeitung durch nicht- ffentliche Stellen .. 20. 40 - Aufsichtsbeh rden der L nder .. 20. Kapitel 5 - Sanktionen .. 21. 41 - Anwendung der Vorschriften ber das Bu geld- und Strafverfahren .. 21. 42 - Strafvorschriften .. 22. 43 - Bu geldvorschriften .. 22. Kapitel 6 - Rechtsbehelfe .. 22. 44 - Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter .. 22. Teil 3 - Bestimmungen f r Verarbeitungen zu Zwecken gem Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 .. 22. Teil 4 - Besondere Bestimmungen f r Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallen-den T tigkeiten.

9 23. 85 - Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden T tigkeiten .. 23. Artikel 2 6 .. 23. Artikel 7 - nderung des Bundesdatenschutzgesetzes .. 23. Artikel 8 - Inkrafttreten, Au erkrafttreten .. 24. Diplom Inform. Werner H lsmann Datenschutz- und DSGVO-Experte E-Mail: Stand: Seite 2. Artikel 1 des DSAnpUG-EU BDSG-neu Teil 1 - Gemeinsame Bestimmungen Kapitel 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1 - Anwendungsbereich des Gesetzes (1) 1 Dieses Gesetz gilt f r die Verarbeitung personenbezogener Daten durch 1.

10 Ffentliche Stellen des Bundes, 2. ffentliche Stellen der L nder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und so- weit sie a) Bundesrecht ausf hren oder b) als Organe der Rechtspflege t tig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten han- delt. 2F r nicht- ffentliche Stellen gilt dieses Gesetz f r die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, es sei denn, die Verarbeitung durch nat rliche Personen erfolgt zur Aus bung ausschlie lich pers nlicher oder famili rer T tigkeiten.


Related search queries