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Fahrradfahren – aber richtig! - ADAC

Fahrradfahren aber richtig ! ADAC , Informationen und | Fahrradfahren aber richtig ! Was sagt die StVO? .. 6 Welche gesetzlichen Vorschriften gelten? .. 6 Fahrtipps/Pflichten des Radfahrers .. 6 Verkehrszeichen .. 7 Benutzungsrecht bzw. Benutzungspflicht .. 8 Radweg .. 8 Gehweg .. 8 Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Aufstellfl chen etc.. 9 Radfahrstreifen .. 9 Schutzstreifen f r Radfahrer .. 9 Aufstellfl chen .. 10 Fahrradstra e und Fahrradzone .. 10 Weitere verkehrsrechtliche Bestimmungen .. 11Fu g nger berweg .. 11 Einbahnstra e .. 11 Verkehrsberuhigter Bereich .. 12 Ampel .. 12 Anfahren/Einfahren/Aufsteigen .. 12 Abbiegen .. 13 Kreisverkehr .. 14 Bahn bergang .. 14 Abstand und berholen .. 14 Klingeln .. 15 Handzeichen .. 16 Geschwindigkeit .. 16 Fahrstreifen und Sperrfl chen .. 17 Abstellen von Fahrr dern.

8 | Fahrradfahren – aber richtig! Eine Pflicht, den Radweg zu benutzen, besteht, wenn dies durch eine entspre-chende Beschilderung (Zeichen 237, 240 oder 241) angeordnet ist. Eine Ausnahme von der Radwegbenutzungspflicht besteht, wenn der Radweg nicht nutzbar ist (z. B. bei Hindernissen, Schnee, Blättern und haltenden Fahrzeugen auf dem Radweg).

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1 Fahrradfahren aber richtig ! ADAC , Informationen und | Fahrradfahren aber richtig ! Was sagt die StVO? .. 6 Welche gesetzlichen Vorschriften gelten? .. 6 Fahrtipps/Pflichten des Radfahrers .. 6 Verkehrszeichen .. 7 Benutzungsrecht bzw. Benutzungspflicht .. 8 Radweg .. 8 Gehweg .. 8 Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Aufstellfl chen etc.. 9 Radfahrstreifen .. 9 Schutzstreifen f r Radfahrer .. 9 Aufstellfl chen .. 10 Fahrradstra e und Fahrradzone .. 10 Weitere verkehrsrechtliche Bestimmungen .. 11Fu g nger berweg .. 11 Einbahnstra e .. 11 Verkehrsberuhigter Bereich .. 12 Ampel .. 12 Anfahren/Einfahren/Aufsteigen .. 12 Abbiegen .. 13 Kreisverkehr .. 14 Bahn bergang .. 14 Abstand und berholen .. 14 Klingeln .. 15 Handzeichen .. 16 Geschwindigkeit .. 16 Fahrstreifen und Sperrfl chen .. 17 Abstellen von Fahrr dern.

2 17 Mobiltelefon und Musik .. 17 Verband .. 18 Alkohol und Drogen .. 19 Helm .. 20 Bu gelder und Punkte ..20 E-Bike und Pedelec ..21E-Bike .. 21 Pedelec .. 22 Inhalt Fahrradfahren aber richtig ! | 3 Haftung und Versicherung ..24 Fahren ohne Helm .. 24 Unfall zwischen Radfahrer und anderem Verkehrsteilnehmer .. 24 Versicherung .. 25 Ausstattung und Ladung ..26 Ausr stung .. 26 Fahrradbegriff nach der StVZO .. 26 Beleuchtung .. 26 Lichttechnische Einrichtungen .. 27 Scheinwerfer .. 27 Rotes R cklicht .. 27 Speichen und Reflektoren .. 28 Ausstattung Fahrradpedale .. 29 Fahrtrichtungsanzeiger/ Blinker .. 29 Beleuchtung an Fahrr dern mit elektrischer Tretunterst tzung (Pedelec) .. 29 Beleuchtung an Fahrradanh ngern .. 30 Rennrad .. 30 Kinderbef rderung ..31 Kindersitz .. 31 Fahrradanh nger .. 31 Kinder mit Behinderung.

3 31 Lastenfahrr der ..32 Ladung ..32 Radfahren mit Tieren .. 32 Transport des Fahrrades ..32 Dachtr ger .. 32 Hecktr ger .. 33 Transport im Auto .. 334 | Fahrradfahren aber richtig ! Kennzeichen ..34 Radfahren lernen Tipps f r Eltern ..34 Radfahren im Winter ..37 2021 Redaktion: Anne Benz, Frank Hahn, Bastian Metzger, Stephan MillerInhalt Fahrradfahren aber richtig ! | 56 | Fahrradfahren aber richtig !Fahrtipps/Pflichten des Radfahrers Achten Sie auf benutzungspflichtige Radwege. Sind solche vorhanden, so d rfen Sie nicht die Fahrbahn und selbstverst ndlich auch nicht den Gehweg benutzen. Bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen haben Sie ein Wahlrecht zwischen Radweg und Fahrbahn. Ist kein Radweg vorhanden, darf der Gehweg nur befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen dies erlaubt.

4 Sie d rfen sich nicht an andere Fahrzeuge anh ngen. Sie sollten Ihre Geschwindigkeit den u eren Bedingungen und Ihren pers nlichen F higkeiten anpassen. Sie sollten ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Sie sollten nur bei klarer Verkehrslage berholen. Sie d rfen nicht freih ndig fahren. Sie d rfen nebeneinander fahren, au er der Verkehr wird dadurch behindert. Dann m ssen Radfahrer hintereinander fahren. Sie sollten an Haltestellen mit besonderer Vorsicht vorbeifahren. Sie d rfen nicht in der Mitte der Fahrbahn fahren, sondern m glichst weit Begriff des Fahrrads ist in der StVO nicht definiert. Eine Definition findet sich in Art. 1 lit. l des Wiener bereinkommens ber den Stra enverkehr vom und in 63a Abs. 1 StVZO. Demnach ist ein Fahr-rad jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei R dern, das ausschlie lich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Perso-nen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.

5 Zudem werden nach 63a Abs. 2 der StVZO Pedelecs dem Fahrrad gleich-gestellt, gem 1 Absatz 3 StVG sind sie keine sind Fahrr der Fahrzeuge im Sinne der StVO: Die Vorschriften der StVO gelten also auch f r Radfahrer, sofern nicht ausdr cklich von Kraftfahrzeugen die Rede gesetzlichen Vorschriften gelten?Was sagt die StVO? Fahrradfahren aber richtig ! | 7 Verkehrszeichen Zeichen 237: RadwegZeichen : Beginn einer Fahrradstra e Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und RadwegZeichen 254: Verbot f r RadverkehrZeichen 241: Getrennter Rad- und GehwegZeichen 138: Radverkehr (Gefahrzeichen)Zeichen : FahrradzoneZeichen 342: Haifischz hneZeichen :Radschnellweg8 | Fahrradfahren aber richtig !Eine Pflicht, den Radweg zu benutzen, besteht, wenn dies durch eine entspre-chende Beschilderung (Zeichen 237, 240 oder 241) angeordnet ist. Eine Ausnahme von der Radwegbenutzungspflicht besteht, wenn der Radweg nicht nutzbar ist (z.)

6 B. bei Hindernissen, Schnee, Bl ttern und haltenden Fahrzeugen auf dem Radweg). Rennradsportler genie en hier keine Besserstellung. Auch sie m ssen den Radweg bei entsprechender Beschilde-rung benutzen. Radwege ohne diese Beschilderung d rfen benutzt werden. Auch linke Radwege m ssen befahren werden, wenn dies ausdr cklich durch entspre-chende Beschilderung (Zeichen 237, 240 oder 241) vorgeschrieben ist. Sie d rfen befahren werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei erlaubt ist. Auf einem kombinierten Geh- und Rad-weg (Zeichen 240) hat der Radfahrer seine Geschwindigkeit dem Fu g nger-verkehr tzlich d rfen Radfahrer nicht auf dem Gehweg fahren. Ist das Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei vorhanden, d rfen Radfahrer mit Schrittgeschwindig-keit auf dem Gehweg bzw. in der Fu g ngerzone (Zeichen ) Benutzungsrecht bzw.

7 Benutzungspflicht Zeichen 237 Zeichen 240 Zeichen 241 Zeichen 239 Zeichen 1022-10 Zusatzzeichen 1022-10 Fahrradfahren aber richtig ! | 9 RadfahrstreifenSchutzstreifen f r RadfahrerRadfahrstreifen d rfen nur von Radfah-rern benutzt werden. Sie sind anhand der durchgezogenen Linie erkennbar (Zeichen 295). Andere Fahrzeuge d rfen den Radfahrstreifen nicht befahren. Der Radfahrstreifen kann ausnahmsweise berfahren werden, um: auf einem danebenliegenden Park-streifen zu parken, wenn dieser nicht anders erreicht werden kann, in eine Grundst ckszufahrt zu gelangen. In beiden F llen d rfen Radfahrer auf dem Radfahrstreifen nicht gef hrdet oder behindert werden. Auf dem Radfahr-streifen selbst darf nicht gehalten oder geparkt sind daran erkennbar, dass sie zur Fahrbahn mittels unterbrochener Linie (Zeichen 340) abgegrenzt sind. Andere Fahrzeuge d rfen den Streifen berfahren, sofern dies verkehrsbedingt erforderlich und die Gef hrdung von Rad fahrern ausgeschlossen ist.

8 Der Schutzstreifen darf zum Beispiel berfah-ren werden, um auf eine Abbiegespur zu gelangen. Das Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist , Schutzstreifen, Aufstellfl chen | Fahrradfahren aber richtig !Au er Radfahrern (und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen) d rfen andere Fahrzeugf hrer die Fahrradstra e nicht benutzen, es sei denn dies ist ausdr cklich durch Zusatzzeichen, zum Beispiel Kraft-wagen/Kraftrad frei erlaubt. Der Radver-kehr darf weder gef hrdet noch behindert werden. Es gilt eine H chstgeschwindig-keit von 30 km/h. Sofern dies der Radver-kehr erfordert, muss der Kraftfahrzeug-verkehr seine Geschwindigkeit anpassen. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist erlaubt. Fu g nger genie en hier keine Sonderrechte. Ohne anderweitige vor-fahrtregelnde Beschilderung gilt in der Fahrradstra e rechts vor links . Im bri-gen gelten die allgemeinen Regeln (bzgl.)

9 Ausfahren, berholen etc.). Durch Zeichen k nnen hnlich wie bei den 30er- Zonen komplette Zonen als Fahrradzonen ausgewiesen werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Fahrradstra en. Aufstellfl chenAufstellfl chen erm glichen dem Rad-fahrer, sich auf der Fahrbahn, vor einer roten Ampel, entsprechend der Fahrtrichtung aufzustellen. Je nachdem in welche Richtung der Radfahrer weiterfahren m chte, sollte er sich links, mittig oder rechts einordnen. Dabei darf er sich vor die wartenden Kraftfahrzeuge stellen. Durch Aufstellfl chen f r Rad-fahrer sollen die Sichtbeziehungen vor allem mit abbiegenden Kfz-F hrern verbessert e/FahrradzoneZeichen images/Henning AngererFahrradfahren aber richtig ! | 11Fu g nger berwegEinbahnstra e Der Radfahrer hat auf Fu g nger ber-wegen keinen Vorrang. Er genie t also nicht die gleichen Rechte wie ein Fu -g nger.

10 Umstritten ist dieses Vorrecht, wenn der Radfahrer auf einem Pedal stehend ber den Fu g nger berweg rollt. Anders ist dies, wenn der Radfahrer sein Rad schiebt, dann genie t er Vorrang wie ein Fu g 293 Zeichen 350In der Einbahnstra e d rfen Radfahrer nur dann entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn dies ausdr cklich durch das Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei erlaubt wird. Vorsicht: An Stra enkreuzungen gilt grunds tzlich die allgemeine Vorfahrts-regel, also rechts vor links . Fahrzeug-f hrer rechnen gegebenenfalls nicht mit Rad fahrern, die entgegen der Einbahn-stra e fahren. Oft findet man hier das Zusatz zeichen 1000-32 Radfahrer kreuzen von rechts und links , welches auf Rad-fahrer aus beiden Richtungen hinweist. Dieses Zeichen wird also angebracht, wenn man auf Querverkehr st t. Ausgang: Zeichen 267 Einfahrt: Zeichen 2201000-321022-10 Weitere verkehrsrechtliche | Fahrradfahren aber richtig !


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