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GS 0602 Umb 153. - Centrale für GmbH

GmbH-MusterformulierungenySchenkung eines Gescha ftsanteilsHinweise zur Gestaltung des Schenkungs- und Abtretungsvertragsvon Ulrich Weber, Rechtsanwalt, Fachanwalt fu r Arbeitsrecht, und Dr. Martin Lohr, Notarassessor,beide Ko lnU bertra gt der Unternehmensinhaber Gescha ftsanteile schenkweise auf seine Kinder, kann die U bertragung der schrittwei-sen Einbindung der Nachfolgegeneration in die Unternehmensverantwortung dienen. Daru ber hinaus kommen steuerlicheMotive in Betracht, insbesondere die mehrfache Ausnutzung der Schenkungssteuerfreibetra ge ( 14 ErbStG). Vor demVollzug der Schenkung sollte jedoch die zivil- und steuerrechtliche Lage eingehend gepru ft werden:I. Voru berlegungenPru fung der Satzung vor der U bertragung:Bei einer Einmann-GmbH ist vor der Aufnahme des bzw.

GmbH-Musterformulierungen y Schenkung eines Gescha¨ftsanteils Hinweise zur Gestaltung des Schenkungs- und Abtretungsvertrags von Ulrich Weber, Rechtsanwalt, Fachanwalt fu¨r Arbeitsrecht, und Dr. Martin Lohr, Notarassessor,

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1 GmbH-MusterformulierungenySchenkung eines Gescha ftsanteilsHinweise zur Gestaltung des Schenkungs- und Abtretungsvertragsvon Ulrich Weber, Rechtsanwalt, Fachanwalt fu r Arbeitsrecht, und Dr. Martin Lohr, Notarassessor,beide Ko lnU bertra gt der Unternehmensinhaber Gescha ftsanteile schenkweise auf seine Kinder, kann die U bertragung der schrittwei-sen Einbindung der Nachfolgegeneration in die Unternehmensverantwortung dienen. Daru ber hinaus kommen steuerlicheMotive in Betracht, insbesondere die mehrfache Ausnutzung der Schenkungssteuerfreibetra ge ( 14 ErbStG). Vor demVollzug der Schenkung sollte jedoch die zivil- und steuerrechtliche Lage eingehend gepru ft werden:I. Voru berlegungenPru fung der Satzung vor der U bertragung:Bei einer Einmann-GmbH ist vor der Aufnahme des bzw.

2 Der neuen Gesell-schafter(s) zu pru fen, ob die Satzung, die in vielen Fa llen nur den gesetzlichen Mindestinhalt vorsieht, erweitert werdenmuss. Bleibt der Vera u erer als Mehrheitsgesellschafter an der Gesellschaft beteiligt, sollten vor der U bertragung Regelun-gen zur Ergebnisverwendung, zur Einziehung des Gescha ftsanteils und zur Gesellschafternachfolge im Todesfall in die Sat-zung aufgenommen werden. Zudem kommen eine Vinkulierungsklausel ( 15 Abs. 5 GmbHG) und ein Sonderrecht desVe r a u erers auf die Gescha ftsfu hrung in fung einer Umwandlung vor der Schenkung:Vor der Abtretung sollte gepru ft werden, ob durch die Umwandlungder GmbH in eine Personengesellschaft, insbesondere in Form der GmbH & Co. KG, die Schenkungssteuerlast reduziertwerden kann. Bei ertragsstarken Gesellschaften fu hrt das Stuttgarter Verfahren, das bei der Bewertung der GmbH-Anteilezur Anwendung kommt, zu einer deutlich ho heren Bemessungsgrundlage (vgl.)

3 Hierzu mit Beispielen:Schwedhelm,GmbH-StB 2002, 77 ff.).Pru fung der steuerlichen Begu nstigung des 13 a ErbStG:Sofern der Vera u erer mit mehr als 25 % an der GmbH betei-ligt ist, wird auf Antrag ein Freibetrag in Ho he von 256 hrt. Der verbleibende Wert wird mit 60 % angesetzt. AufGrund der A nderung des 13 a ErbStG setzt die Begu nstigung der schenkweisen U bertragung nicht mehr voraus, dass dieU bertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfolgt. Insbesondere stehen Widerrufsvorbehalte des Schenkersder Inanspruchnahme des Freibetrags nicht ertragsteuerlicher Risiken:Werden auf den u bertragenden Gescha ftsanteil entfallende Dividendenzahlun-gen auf das Konto des Schenkers u berwiesen, so dass keine klare Vermo genstrennung besteht, werden nach Auffassung desFG Mu nster die Gewinnausschu ttungen nicht dem Beschenkten, sondern dem Schenker zugerechnet (FG Mu nster 9.

4 2001 11 K 908/00, GmbH-StB 2002, 34, nrkr.). Vorsorglich sind auch Stimmvollmachten zu vermeiden, auf Grundderer der Schenker weiterhin die Stimmrechte aus dem Anteil VertragsformulierungAusgangsfall:Der Alleingesellschafter beabsichtigt, seinem Sohn, der bereits als Angestellter fu r das Unternehmen ta tigist, schenkweise eine Beteiligung einzura umen. Der Schenker bleibt Mehrheitsgesellschafter und leitet weiterhin als Ge-scha ftsfu hrer das Schenkungs- und U bertragungsvertragMusterformulierungdes Schenkungs- und U bertragungsvertragesForm der Schenkung:Der Schenkungs- und Abtre-tungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung( 518 BGB, 15 Abs. 2 und 3 GmbHG).Schenkung an Minderja hrige:Schenken Eltern min-derja hrigen Kindern Gescha ftsanteile, sind die Eltern ander gesetzlichen Vertretung gehindert.

5 Es ist einErga n-zungspflegerzu bestellen ( 1909 BGB). Eine Genehmi-gung durch dasVormundschaftsgerichtist nach 1822Nr. 10 BGB erforderlich, wenn Haftungsgefahren fu rVerhandelt am ** zu **Vor dem Notar ** erschienen1. Herr **, geboren am **, wohnhaft in **,nachfolgend Schenker genannt,2. dessen Sohn, Herr **, geboren am **,wohnhaft in **,nachfolgend Beschenkter 6/2002 GmbH-BeratungspraxisGmbH-Musterformulier ungenden Minderja hrigen bestehen, z. B. auf Grund einerNachschusspflicht (vgl. BGH v. 20. 2. 1989 II ZR148/88, GmbHR 1989, 327). In Zweifelsfa llen solltevorsorglich die Genehmigung beantragt Lichtbildausweise Erschienenen erkla rten:Zustimmungserfordernisse:Auch wenn die SatzungeineVinkulierungsklauselvorsieht, nach der die U ber-tragung der Zustimmung der Gesellschaft bzw.

6 Der Ge-sellschafterversammlung bedarf, ist die Zustimmungnicht erforderlich, wenn der Alleingesellschafter Anteileu bertra gt. Demgegenu ber mu ssen in der mehrgliedrigenGesellschaft Zustimmungserfordernisse beachtet wer-den (vgl. OLG Hamm v. 6. 4. 2000 27 U 78/99, ZEV2001, 69, zur Frage eines Zustimmungsanspruchs desVe r a u erers bei vorweggenommener Erbfolge).VorbemerkungAn der im Handelsregister des Amtsgerichts ** unterHR B ** eingetragenen Gesellschaft mit beschra nkterHaftung unter der Firma ** mit dem Sitz in ** ist derSchenker mit einem Gescha ftsanteil von 25 Stammkapital der Gesellschaft betra gt Gesellschaft wurde errichtet am ** ( **/** des Notars ** in **).Die Gesellschaft hat keinen Teilung eines Gescha ftsanteilsbedarf bei der Ein-mann-GmbH entgegen dem Wortlaut des 17 Abs.

7 1 GmbHG nicht der Genehmigung der Gesellschaft (BGHv. 6. 6. 1988 II ZR 318/87, NJW 1989, 168 [170]).Der Erschienene zu 1 erkla rte:A. Teilung des Gescha ftsanteilsZum Zwecke der nachfolgenden U bertragung teilt derSchenker seinen Gescha ftsanteil von zweiGescha ftsanteile von 13 12 unentgeltliche Abtretungdes Gescha ftsanteils un-terliegtdenVorschriftendesSchenkungsr echts( 516 ff. BGB). Schenkungs- und Gesellschaftsrechtstehen nebeneinander. Dies gilt insbesondere fu r die ge-setzlichenWiderrufsvorschriftender 528, 530 :Eine gravierende Verletzung der Satzungs-regelungen bzw. der gesellschaftlichen Treuepflichtdurch den Erwerber kann daher nicht nur eine in der Sat-zung vorgesehene Einziehung des Gescha ftsanteilsrechtfertigen, sondern im Einzelfall auch alsgrober Un-danki.

8 S. d. 530 BGB gewertet werden, so dass der Er-werber im Fall des Widerrufs der Schenkung den Anteil entscha digungslos zuru cku bertragen muss ( v. 4. 12. 2002 X ZR 167/99, ZEV 2002, 114 zumWiderruf bei Wettbewerbshandlungen des Erwerbers).Sodann erkla rten die Erschienenen:B. Schenkungs- und Abtretungsvertrag 1 Schenkung und Abtretung(1) Der Schenker schenkt den Gescha ftsanteil von12 Beschenkten und tritt diesen Anteil anden dies annehmenden Beschenkten ab.(2) Die Beteiligten vereinbaren, dass der Gescha fts-anteil mit Wirkung zum ** schuldrechtlich auf denBeschenkten u bergeht und der Beschenkte mit die-sem Zeitpunkt in alle Rechte und Pflichten aus demu bertragenen Gescha ftsanteil Gewinnausschu ttungwird steuerlich gem. 20 Abs.

9 1 Nr. 1, 2 a EStG dem Anteilsinhaber ist der zivilrechtliche Anteilsinhaber, sofern keinanderer dietatsa chliche Herrschaftausu bt ( 39 1 AO). Abweichende Vereinbarungen sind :Stehen dem Vera u erer nach der Abtretungs-vereinbarung noch nicht festgestellte Gewinne zu, drohtdie Gefahr einer doppelten Versteuerung (vgl. hierzu,insbesondere zu Gestaltungsmo glichkeiten:Olbing,GmbH-StB 1999, 112). 2 Gewinnanspru che(1) Das Bezugsrecht aus dem u bertragenen Gescha fts-anteil fu r den Gewinn des laufenden Gescha ftsjah-res geht auf den Beschenkten u ber.(2) Dies gilt auch fu r Gewinne zuru ckliegender Jahre,fu r die bis heute noch kein Jahresabschluss fest-gestellt und kein Gewinnverwendungsbeschluss ge-fasst wurden, so dass noch nicht verwendete Ge-winne ausschlie lich dem Beschenkten des Schenkers:Der Haftungsma stab des 521 BGB (Haftung des Schenkers nur bei Vorsatz undgrober Fahrla ssigkeit) kann auf eine Vorsatzhaftung re-duziert werden.

10 3 Haftung des Schenkers fu r Ma ngelFu r die Haftung des Schenkers gelten im U brigen die 521 bis 524 BGB, jedoch mit der Ma gabe, dass dieHaftung des Schenkers auf Vorsatz beschra nkt 6/2002183 GmbH-BeratungspraxisGmbH-Musterformulier ungenWiderruf der Schenkung:Der Schenker will sich re-gelma ig u ber die gesetzlichen Widerrufsgru nde des 528 BGB (Verarmung des Schenkers) und des 530 BGB (grober Undank des Beschenkten) hinaus den Wi-derruf fu r weitere Fa lle vorbehalten (ausfu hrlich hierzu:Klumpp, ZEV 1995, 385 ff.).Gru nde eines Widerrufs:Den Beteiligten steht es (in-nerhalb der allgemeinen Grenzen der 138, 242 BGB)frei, Widerrufsgru nde festzulegen. Eine Ru ckforderungfu r den Fall der Vera u erung des Gescha ftsanteils ohneZustimmung des Schenkers ist nur dann aufzunehmen,wenn die Satzung keine Vinkulierungsklausel :Als Widerrufsgru nde ko nnen auchTa tb es ta nde definiert werden, die nach der Satzung dieEinziehungdes Gescha ftsanteils rechtfertigen.


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