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1 Handreichung f r die Erarbeitung von Rahmenlehrpl nen der Kultusministerkonferenz f r den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes f r anerkannte Ausbildungsberufe - 2 Herausgeber: Sekretariat der Kultusministerkonferenz Referat Berufliche Bildung und Weiterbildung Lenn stra e 6 53113 Bonn Tel. 0228/5010 Bonn, September 2007 - 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einf hrung 4 2. Rahmenbedingungen f r die Erarbeitung von Rahmenlehrpl nen 6 der Kultusministerkonferenz 3. Aufbau und Vorgaben der Rahmenlehrpl ne der Kultusministerkon-7 ferenz Teil I Vorbemerkungen 8 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule 9 Teil III Didaktische Grunds tze 12 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen 14 Teil V Lernfelder 16 4. Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz Erl uterung 17 Ziel 19 Inhalte 19 Zeitrichtwerte 20 5.
2 Beispiele f r Lernfelder 21 6. Verfahren der Neuordnung der Ausbildungsberufe Vorbereitungen zur Neuordnung eines Ausbildungsberufs 24 Verfahren f r die Erarbeitung, Abstimmung und Beschlussfas-25 sung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpl nen Gremien des Gemeinsamen Ergebnisprotokolls vom 32 Anlage 1 Gemeinsames Ergebnisprotokoll betreffend das Verfahren bei der 34 Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpl nen im Bereich der beruflichen Bildung zwischen der Bundesregie rung und den Kultusministern (-senatoren) der L nder ( ) Anlage 2 Elemente f r den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt-35 schafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsbe rufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Anlage 3 Anregungen zur Umsetzung von Rahmenlehrpl nen der Kultusmi-38 nisterkonferenz (Beschluss des Unterausschusses f r Berufliche Bildung der Kultusministerkonferenz vom ) - 4 1.
3 Einf hrung Die Bundesregierung und die Kultusministerien der L nder haben im Mai 1972 das im sogenannten Gemeinsamen Ergebnisprotokoll niedergelegte Verfahren bei der Ab stimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpl nen im Bereich der berufli chen Bildung vereinbart. Grundlage war die erstmalige, umfassende gesetzliche Rege lung der Berufsausbildung durch das Berufsbildungsgesetz von 1969. Seither wurde nach diesem Verfahren (das auch durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes von 2005 nicht ver ndert wurde) der berwiegende Teil der anerkannten Ausbildungsberufe neu geordnet. Hierbei wurden f r die Lernorte Betrieb und Berufsschule abgestimmte Ausbildungsvorgaben in Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpl nen geschaffen, die sich am Berufskonzept ausrichten. Mit den Ordnungsmitteln wird den Berufsschulen und Betrieben die Aufgabe bertragen, die auf der Bundesebene vorgenommene Abstimmung vor Ort weiterzuf hren.
4 F r den Unterricht der Berufsschule gilt die Rahmenvereinbarung ber die Berufs schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) in Verbindung mit der Vereinbarung ber den Abschluss der Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkon ferenz vom i. d. F. vom ). Danach geh rt es zum Bildungsauf trag der Berufsschule, einerseits eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und andererseits, die zuvor erworbene allgemeine Bildung zu erweitern. Damit will die Berufsschule zur Erf llung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Ar beitswelt und Gesellschaft in sozialer und kologischer Verantwortung bef higen. Die Rahmenlehrpl ne der Kultusministerkonferenz f r den Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich greifen diesen Ansatz auf. Sie sind nach Lernfeldern strukturiert, die aus beruflichen Handlungsfeldern abgeleitet werden und bilden eine umfassende Hand lungskompetenz ab.
5 Ihre wesentliche Bezugsebene sind damit berufliche Prozesse. Zugleich greifen sie grundlegende, exemplarische und innovative Erkenntnisse der Be zugswissenschaften auf und reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen. - 5 Die vorliegende Handreichung richtet sich vorwiegend an die Mitglieder in Rahmen lehrplan-Aussch ssen. Sie beschreibt den Ablauf von Neuordnungsverfahren in der du alen Berufsausbildung und gibt Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Vorgaben bei der Erarbeitung von Rahmenlehrpl nen der Kultusministerkonferenz. Dar ber hinaus erl utert sie den Aufbau der Rahmenlehrpl ne und das zugrunde lie gende Lernfeld-Konzept der Kultusministerkonferenz und zeigt beispielhaft einzelne Lernfelder aus unterschiedlichen Berufen. Die Handreichung dient als verbindliche Grundlage f r die Arbeit in den Rahmenlehr plan-Aussch ssen der Kultusministerkonferenz.
6 Die Betreuung und F hrung der Rahmenlehrplan-Aussch sse durch das Verfahren bernimmt das Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Bei Fragen inhaltlicher Art, die im Verlauf der Arbeit auftreten, ist f r Mitglieder der Rahmenlehrplan-Aussch sse das Kultusministerium des entsendenden Landes die Ansprechstelle. - 6 2. Rahmenbedingungen f r die Erarbeitung von Rahmenlehrpl nen der Kultusmi nisterkonferenz Im dualen System erfolgt die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen an den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Gesetzliche Grundlagen sind das Be rufsbildungsgesetz bzw. die Handwerksordnung und die Schulgesetze der L nder. Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine Ausbildungsordnung; f r den Lernort Berufsschule wird von der Kultusministerkonferenz ein Rahmenlehrplan f r den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule verabschiedet.
7 Die L nder k nnen den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz direkt bernehmen und zum Landeslehrplan erkl ren. Sofern sie bei der Umsetzung in einen Landeslehrplan Ver n derungen vornehmen, stellen sie sicher, dass das Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. Rahmenlehrpl ne und Ausbildungsordnungen bauen grunds tzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf. Die Berufsschule wird von Jugendlichen und Erwachsenen besucht, die sich nach der Vorbildung, ihrem Lernverm gen, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den jeweiligen Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Daher m s sen die Rahmenlehrpl ne der Kultusministerkonferenz eine Anpassung des Unterrichts an diese Erfordernisse in den L ndern zulassen. Lehrpl ne f r den berufs bergreifenden Unterricht der Berufsschule werden von den L ndern in eigener Zust ndigkeit erarbeitet.
8 Lediglich f r den pr fungsrelevanten Teil des Unterrichts der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde bei gewerb lich-technischen Ausbildungsberufen hat sich die Kultusministerkonferenz mit Be schluss vom auf "Elemente .." verst ndigt (vgl. Anlage 2). - 7 3. Aufbau und Vorgaben der Rahmenlehrpl ne der Kultusministerkonferenz Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert sich in die Teile I Vorbemerkungen II Bildungsauftrag der Berufsschule III Didaktische Grunds tze IV Berufsbezogene Vorbemerkungen V Lernfelder. Bei den nachfolgend aufgef hrten Teilen I, II und III handelt es sich um die f r alle Rahmenlehrpl ne von der Kultusministerkonferenz beschlossenen verbindlichen Texte. Die Arbeit der Rahmenlehrplan-Aussch sse bezieht sich auf die Erg nzung der "Be rufsbezogenen Vorbemerkungen" im Teil IV sowie die Erstellung der Lernfelder im Teil V.
9 - 8 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan f r den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die St ndige Konferenz der Kultusminister der L nder beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (er lassen vom Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zust n digen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f r Bildung und Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grunds tzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und be schreibt Mindestanforderungen. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem aner kannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren F chern der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen f r eine qualifizierte Besch ftigung sowie f r den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsg nge geschaffen.
10 Der Rahmenlehrplan enth lt keine methodischen Festlegungen f r den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungs kompetenz unmittelbar gef rdert wird, besonders ber cksichtigt werden. Selbstst ndi ges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als bergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. Die L nder bernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpl ne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungs ordnung erhalten bleibt. - 9 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erf llen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.