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Internationale Verrechnungspreise und ihre DokumentationEin Wegweiser f r international t tige UnternehmenInternationale Verrechnungspreise und ihre DokumentationEin Wegweiser f r international t tige Unternehmen Stand der Rechtslage: November 2009 Folgende themenverwandte Brosch re ist auf Anfrage erh ltlich:Gang ber die GrenzeEin Wegweiser f r international t tige Unternehmen23 Inhaltsverzeichnis Bedeutung von Verrechnungspreisen .. 4 Betriebswirtschaftliche berlegungen ..4 Steuerliche berlegungen ..4 Verrechnungspreise im deutschen Steuerrecht ..5 Fremdvergleich als Grundprinzip ..6 Ermittlung angemessener Verrechnungspreise ..8 Unternehmenscharakterisierung als Grundlage f r die Verrechnungspreisbildung ..8 Funktions- und Risikoanalyse.

Internationale Verrechnungspreise und ihre Dokumentation Ein Wegweiser für international tätige Unternehmen Stand der Rechtslage: November 2009

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1 Internationale Verrechnungspreise und ihre DokumentationEin Wegweiser f r international t tige UnternehmenInternationale Verrechnungspreise und ihre DokumentationEin Wegweiser f r international t tige Unternehmen Stand der Rechtslage: November 2009 Folgende themenverwandte Brosch re ist auf Anfrage erh ltlich:Gang ber die GrenzeEin Wegweiser f r international t tige Unternehmen23 Inhaltsverzeichnis Bedeutung von Verrechnungspreisen .. 4 Betriebswirtschaftliche berlegungen ..4 Steuerliche berlegungen ..4 Verrechnungspreise im deutschen Steuerrecht ..5 Fremdvergleich als Grundprinzip ..6 Ermittlung angemessener Verrechnungspreise ..8 Unternehmenscharakterisierung als Grundlage f r die Verrechnungspreisbildung ..8 Funktions- und Risikoanalyse.

2 8 Unternehmenstypen ..8 Methoden zur Ermittlung angemessener Verrech-nungspreise und deren Anwendbarkeit ..9 Transaktionsbezogene Standardmethoden ..9 Preisvergleichsmethode ..9 Kostenaufschlagsmethode ..10 Gewinnorientierte Methoden ..11 Transaktionsbezogene Gewinnaufteilungs- methode ..11 Transaktionsbezogene Nettomargenmethode .. 12 Fallstudie zum Einsatz der Standardmethoden ..12 Preisvergleichsmethode ..12 Kostenaufschlagsmethode ..14 Sonderprobleme ..15 Kostenumlagen und konzerninterne Dienst- leistungen ..15 Kostenumlagevertrag (Poolvereinbarung) ..15 Einzelverrechnung ..16 Funktionsverlagerung ..16 bergang eines Transferpakets durch Funktions- verlagerung ..16 Verrechnungspreis des Transferpakets.

3 17 Aufteilung von Standortvorteilen eines Lohnfertigers ..19 Verrechnungspreisbildung bei Vertriebs- unternehmen ..20 Dokumentation der Verrechnungs- preise ..21 Bedeutung einer Verrechnungspreis-Dokumen- tation ..21 Anforderungen an die Verrechnungspreis-Doku- mentation in Deutschland ..21 Art und Umfang der Dokumentation ..21 Zeitliche Anforderungen an die Erleichterungen f r kleinere Unternehmen ..23 Rechtsfolgen bei unzureichender Dokumentation ..23 Empfehlungen f r die Praxis ..244 Bedeutung von VerrechnungspreisenNachfrage im Rahmen von Verhandlungen zwischen fremden Dritten bilden, m ssen Verrechnungspreise von den Unternehmen mit Hilfe entsprechender Methoden selbst ermittelt werden. Vor dem Hintergrund der Zielset-zung der richtigen Verteilung des Gewinns, m sste es immer Ziel dieser Methoden sein, den Preis zu ermitteln, den auch fremde Dritte unter Marktbedingungen verein-bart h Unterschied zu Verhandlungen zwischen fremden Dritten, bei denen jeder Beteiligte eigene Interessen ver-folgt und insofern Preismanipulationen zur Gewinnver-lagerung eher selten sind, er ffnen interne Lieferungen und Leistungen in Ermangelung von Interessengegens t-zen vielf ltige Gestaltungsm glichkeiten.

4 Oftmals sind es auch steuerliche Gr nde, die der Verrechnungspreisge-staltung zugrunde berlegungen International t tige Unternehmen k nnen im Rahmen der gesetzlichen M glichkeiten Unterschiede in der H he der Steuerbelastung verschiedener L nder aus-nutzen, wenn Gewinne eher in Konzernunternehmen anfallen, die einer geringeren steuerlichen Belastung unterliegen. Die gleiche Wirkung wird erzielt, wenn ein Unternehmen Gewinne einer im niedrig besteuerten Ausland ans ssigen Unternehmenseinheit zuweist. Die Aufteilung des Gesamtergebnisses ist dabei insbeson-dere von der Ausgestaltung der internen Verrechnungs-preise abh ngig. Insbesondere Hochsteuerl nder sind von solchen steu-ermotivierten Ergebnisverteilungen betroffen, da auf diese Weise Steuersubstrat ins niedrig besteuerte Aus-land verlagert wird und sich das inl ndische Steuerauf-kommen vermindert.

5 Die steueroptimale Gestaltung von grenz berschreitenden Gesch ftsbeziehungen ist im Rahmen der Rechtsordnung und der garantierten Ge-staltungs- und Vertragsfreiheit ein zul ssiges Instrument internationaler Steuerplanung. Die Finanzverwaltungen sind allerdings bestrebt, unangemessenen Gestaltungen Betriebswirtschaftliche ber- legungen Innerhalb eines Konzerns bestehen blicherweise zahl-reiche Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften. Wegen der einheitlichen Lei-tung der Konzernunternehmen besteht dabei zun chst keine Veranlassung, f r solche Leistungen innerhalb ei-nes Konzerns angemessene Entgelte zu verlangen, da f r den oder die Eigent mer in der Regel lediglich das gesamte Konzernergebnis ma geblich ist.

6 Gleiches gilt erst recht f r verschiedene Sparten eines einzelnen gibt es betriebswirtschaftliche Gr nde, f r die konzern- oder unternehmensinternen Leistungen (z. B. Warenlieferungen, Dienstleistungen, Darlehen) ange-messene Preise zu bestimmen und zu verrechnen, um f r jedes Konzernunternehmen oder jeden Unternehmensbe-reich den richtigen auf die jeweilige Einheit entfallen-den Gewinn ermitteln zu k nnen. Eine richtige Vertei-lung des Gesamtergebnisses ist dabei vor allem aufgrund folgender Aspekte sinnvoll und notwendig: y gezielte Steuerung von Konzernunternehmen/Unter-nehmensbereiche ny Ermittlung von Teilergebnissen als Grundlage f r die variable Verg tung des Managementsy Ermittlung der Gewinnanteile von Minderheitsgesell-schaftern Die gew nschte Gewinnzuordnung wird erreicht, wenn auch Leistungen an andere Konzernunternehmen oder Unternehmensbereiche Ertr ge generieren und von an-deren Unternehmen/Unternehmensbereichen bezogene Leistungen das Ergebnis mindern.

7 Die Wertans tze, zu denen Leistungen zwischen Betrieben einer Unterneh-mensgruppe oder Bereichen eines Unternehmens aus-getauscht werden, werden dabei als Verrechnungsprei-se hrend sich Marktpreise im funktionierenden Wett-bewerb durch das Zusammenwirken von Angebot und 5entgegen zu wirken. So sollen Verrechnungspreise nur anerkannt werden, wenn diese weitestgehend Markt-preisen entsprechen und deshalb einem so genannten Fremdvergleich standhalten. Dazu existieren umfangrei-che Regelungen in den jeweiligen nationalen Steuerord-nungen, aber auch in internationalen Abkommen, die konkrete Methoden zur Ermittlung solcher fremd blichen Verrechnungspreise im deutschen SteuerrechtDie steuerliche Korrektur von nicht fremd blichen Ver-rechnungspreisen setzt entsprechende gesetzliche Grund-lagen voraus.

8 F r Kapitalgesellschaften existieren bereits im nationalen Recht mit verdeckter Gewinnaussch t-tung und verdeckter Einlage Rechtsinstitute, die eine Korrektur nicht fremd blicher Leistungsbeziehungen zwi-schen Gesellschaft und Gesellschafter erm glichen. Die-se Regelungen sind auch zur Korrektur grenz berschrei-tender Verrechnungspreise anzuwenden. Kann nicht auf verdeckte Gewinnaussch ttungen oder Einlagen zur ck-gegriffen werden beispielsweise weil keine Kapitalge-sellschaften beteiligt sind sieht 1 Au ensteuergesetz (AStG) eine besondere Korrekturvorschrift f r Leistungs-beziehungen zwischen nahestehenden Personen vor. Der Finanzverwaltung wird dadurch die M glichkeit er- ffnet, durch die Wahl der Korrekturmethode das f r sie beste Ergebnis zu nahestehenden Personen wird dabei in folgenden F llen ausgegangen.

9 Y Zwischen zwei Gesellschaften besteht ein Beteili-gungsverh ltnis von mindestens 25 % oder eine an-derweitige Beherrschungsm An zwei Gesellschaften ist ein Dritter mit mindestens 25 % beteiligt oder kann beide Gesellschaften Eine Gesellschaft kann eine andere Gesellschaft aus anderen Gr nden die Voraussetzungen f r das Nahestehen sehr weit gefasst sind, wird in Konzernstrukturen regelm ig da-von auszugehen sein, dass die Grunds tze des Au en-steuergesetzes zur Anwendung der Gesetzeswortlaut insofern nicht eindeutig ist, wendet die deutsche Finanzverwaltung die Regelungen auch im Verh ltnis zwischen Stammhaus und Betriebs-st tte an. Die folgenden Ausf hrungen sind deshalb auch im Verh ltnis zu Betriebsst tten zu ber cksichtigen.

10 Neben der Voraussetzung des Nahestehens setzt die Anwendung der Korrekturvorschriften zudem voraus, dass zwischen den beiden Unternehmen eine Gesch ftsbezie-hung besteht also ein Leistungsaustausch erfolgt. Bei-spielsweise reicht die blo e Hingabe eigenkapitalersetzen-der Darlehen nach herrschender Meinung daf r nicht das Gesetz zur Korrektur der Verrechnungspreise we-nig konkrete Hinweise liefert, sind bei der praktischen Verrechungspreisbildung insbesondere die so genannten Verwaltungsgrunds tze anzuwenden. Dabei handelt es sich um einen bereits mehrmals berarbeiteten Er-lass der Finanzverwaltung vom , der sich mit den Grunds tzen der Pr fung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen besch ftigt.


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