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(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte

(Muster-) Berufsordnung f r die in Deutschland t tigen rztinnen und rzte - MBO- 1997 - in der Fassung der Beschl sse des 114. deutschen rztetages 2011 in Kiel Bei der hier abgedruckten Berufsordnung handelt es sich um die (Muster-) Berufsordnung , wie sie von dem 100. deutschen rztetag beschlossen und vom 103. deutschen rztetag, 105. Deut-schen rztetag, 106. deutschen rztetag ,107. deutschen rztetag sowie 114.

Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufs-ordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und

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1 (Muster-) Berufsordnung f r die in Deutschland t tigen rztinnen und rzte - MBO- 1997 - in der Fassung der Beschl sse des 114. deutschen rztetages 2011 in Kiel Bei der hier abgedruckten Berufsordnung handelt es sich um die (Muster-) Berufsordnung , wie sie von dem 100. deutschen rztetag beschlossen und vom 103. deutschen rztetag, 105. Deut-schen rztetag, 106. deutschen rztetag ,107. deutschen rztetag sowie 114.

2 deutschen rztetag novelliert wurde. Rechtswirkung entfaltet die Berufsordnung , wenn sie durch die Kammerversamm-lungen der rztekammern als Satzung beschlossen und von den Aufsichtsbeh rden genehmigt wur-de. - 2 - Inhalts bersicht A. Pr ambel B. Regeln zur Berufsaus bung I. Grunds tze 1 Aufgaben der rztinnen und rzte 2 Allgemeine rztliche Berufspflichten 3 Unvereinbarkeiten 4 Fortbildung 5 Qualit tssicherung 6 Mitteilung von unerw nschten Arzneimittelwirkungen II.

3 Pflichten gegen ber Patientinnen und Patienten 7 Behandlungsgrunds tze und Verhaltensregeln 8 Aufkl rungspflicht 9 Schweigepflicht 10 Dokumentationspflichten 11 rztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden 12 Honorar und Verg tungsabsprachen III. Besondere medizinische Verfahren und Forschung 13 Besondere medizinische Verfahren 14 Erhaltung des ungeborenen Lebens und Schwangerschaftsabbruch 15 Forschung 16 Beistand f r Sterbende IV.

4 Berufliches Verhalten 1. Berufsaus bung 17 Niederlassung und Aus bung der Praxis 18 Berufliche Kooperation 18 a Ank ndigung von Berufsaus bungsgemeinschaften und sonstigen Kooperationen 19 Besch ftigung angestellter Praxis rztinnen und - rzte 20 Vertretung 21 Haftpflichtversicherung 22 aufgehoben - 3 - 23 rztinnen und rzte im Besch ftigungsverh ltnis 23 a rztegesellschaften 23 b Medizinische Kooperationsgemeinschaft zwischen rztinnen und rzten und Angeh

5 Rigen anderer Fachberufe 23 c Beteiligung von rztinnen und rzten an sonstigen Partnerschaften 23 d Praxisverbund 24 Vertr ge ber rztliche T tigkeit 25 rztliche Gutachten und Zeugnisse 26 rztlicher Notfalldienst 2. Berufliche Kommunikation 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung 28 aufgehoben 3. Berufliche Zusammenarbeit 29 Kollegiale Zusammenarbeit 29 a Zusammenarbeit mit Dritten 4. Wahrung der rztlichen Unabh ngigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten 30 rztliche Unabh ngigkeit 31 Unerlaubte Zuweisung 32 Unerlaubte Zuwendungen 33 Zuwendungen bei vertraglicher Zusammenarbeit - 4 - Gel bnis F r jede rztin und jeden Arzt gilt folgendes Gel bnis: Bei meiner Aufnahme in den rztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

6 Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und W rde aus ben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patien-tinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch ber den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kr ften die Ehre und die edle berliefe-rung des rztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Aus bung meiner rztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder auf-grund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalit t, Rasse noch nach Parteizugeh rigkeit oder sozialer Stellung.

7 Ich werde jedem Menschenleben von der Empf ngnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine rztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre. - 5 - A. Pr ambel Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufs-ordnung stellt die berzeugung der rzteschaft zum Verhalten von rztinnen und rzten gegen ber den Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der ffentlichkeit dar.

8 Daf r geben sich die in Deutschland t tigen rztinnen und rzte die nachstehende Berufsordnung . Mit der Festlegung von Berufspflichten der rztinnen und rzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel, - das Vertrauen zwischen rztinnen und rzten und Patientinnen und Patien-ten zu erhalten und zu f rdern; - die Qualit t der rztlichen T tigkeit im Interesse der Gesundheit der Bev lke-rung sicherzustellen; - die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren; - berufsw rdiges Verhalten zu f rdern und berufsunw rdiges Verhalten zu ver-hindern.

9 B. Regeln zur Berufsaus bung I. Grunds tze 1 Aufgaben der rztinnen und rzte (1) rztinnen und rzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bev lkerung. Der rztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. - 6 - (2) Aufgabe der rztinnen und rzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesund-heit zu sch tzen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Bei-stand zu leisten und an der Erhaltung der nat rlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung f r die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.

10 2 Allgemeine rztliche Berufspflichten (1) rztinnen und rzte ben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der rztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie d rfen keine Grunds tze an-erkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten k nnen. (2) rztinnen und rzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszu ben und dem ih-nen bei ihrer Berufsaus bung entgegengebrachten Vertrauen zu entspre-chen.


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