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Sozialreformen seit 1989 - Teil I: Die Reform der ...

Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung 1988 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Gesetzesvorlage der schwarz-gelben Bundesregie-rung: das Gesundheitsreformgesetz. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Krankenversicherungsrecht ber viele Gesetze und Verordnungen verstreut. Durch das Gesundheitsreformgesetz wurden diese Bestimmun-gen gr tenteils in einem f nften Sozialgesetzbuch (SGB V) zusammengef hrt und in den darauf folgen-den Jahren viele Male ge ZuzahlungenDie Gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich grunds tzlich ber die Beitr ge ihrer Mitglieder (siehe Kasten Die Prinzipien der gesetzlichen Krankenver-sicherung ). Der Versicherte erwirbt damit das Recht, von der GKV im Krankheitsfall mit Sachleistungen ver-sorgt zu werden, ohne daf r eigene Mittel aufbringen zu m ssen. Teilweise wird dieses Sachleistungsprinzip jedoch durch Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmit-teln, Krankenhausbehandlungen oder Fahrkosten durchbrochen.

Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung 1.6 Weitere Zuzahlungen Heilmittel: Heilmittel sind beispielsweise Massagen, Bäder, …

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1 Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung 1988 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Gesetzesvorlage der schwarz-gelben Bundesregie-rung: das Gesundheitsreformgesetz. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Krankenversicherungsrecht ber viele Gesetze und Verordnungen verstreut. Durch das Gesundheitsreformgesetz wurden diese Bestimmun-gen gr tenteils in einem f nften Sozialgesetzbuch (SGB V) zusammengef hrt und in den darauf folgen-den Jahren viele Male ge ZuzahlungenDie Gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich grunds tzlich ber die Beitr ge ihrer Mitglieder (siehe Kasten Die Prinzipien der gesetzlichen Krankenver-sicherung ). Der Versicherte erwirbt damit das Recht, von der GKV im Krankheitsfall mit Sachleistungen ver-sorgt zu werden, ohne daf r eigene Mittel aufbringen zu m ssen. Teilweise wird dieses Sachleistungsprinzip jedoch durch Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmit-teln, Krankenhausbehandlungen oder Fahrkosten durchbrochen.

2 Damit werden die Versicherten ber die gezahlten Beitr ge hinaus unmittelbar an den von ihnen verursachten Kosten beteiligt. Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem vollendeten 18. Lebens-jahr von Zuzahlungen Im Folgenden werden die Ver nderungen bei wichtigen Zuzahlungen vergli-chen. Die inflationsbereinigten Zahlen sind im Kasten Die nderungen kompakt zu : Sozialreformen seit 1989 Die sinkenden Wachstumsraten vor Augen hat die Politik gro e Anstrengungen unternommen, m glichst viele denkbare Wachstumshemmnisse zu beseitigen. Als ein solches Hemmnis gelten die kontinuierlich gestiegenen Beitragss tze zu den Sozialversicherungen. Viele Reformen hatten daher das Ziel, die Beitragss tze zu senken oder zumindest zu stabilisieren. In den Medien aber auch in der Wissenschaft wird dar ber zumeist losgel st von den bisherigen nderungen berichtet.

3 Dies ist wenig verwunderlich, denn allein die Reformen von 1989 bis heute waren so zahlreich und viel-f ltig, dass sie kaum mehr berblickt werden k nnen. Ein solcher berblick ist jedoch notwendig, wenn nicht nur einzelne Ausschnitte, sondern der Reformprozess insgesamt analysiert werden soll. Das IWS untersucht daher die Gesetzes nderungen der letzten f nfzehn Jahre im Rahmen einer Studie. In dieser Ausgabe wird zun chst der Reformweg der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgezeigt. Dabei werden die verschiedenen Refor-men nicht nebeneinander gestellt, sondern die Entwicklung einzelner Aspekte der GKV zusammenh ngend und in chronologischer Abfolge veranschaulicht. Die Reform der gesetzlichen KrankenversicherungReform der .. gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlichen Rentenversicherung (in Heft 2) gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (in Heft 3) gesetzlichen Pflegeversicherung (in Heft 4)von Kay BourcardeIWS 1 (2005) Sozialreformen seit 1989 Zuzahlungen zu ArzneimittelnDurch das Gesundheitsreformgesetz wurden 1989 f r viele Arzneimittel sogenannte Festbetr ge eingef hrt.

4 Die Krankenkassen bernehmen die Kosten f r ein Mittel, f r das ein Festbetrag gilt, nur bis zu diesem Betrag. Sollte der Preis des Arzneimittels den Festbe-trag bersteigen, so muss der Versicherte die Mehr-kosten selbst tragen. Der Gesetzgeber wollte durch die Festbetr ge einen Preiswettbewerb ausl r Arzneimittel ohne eine Festbetragsregelung mussten die Versicherten hingegen weiterhin feste Zuzahlungsbetr ge zahlen. Diese Zuzahlung wurde 1989 von 2 auf 3 DM je verordnetem Mittel erh Ab 1993 wurde dann unterschieden nach der Packungsgr e. Der bisherige einheitliche Zuzah-lungsbetrag von 3 DM galt nur noch f r die kleinste Gr e (N1), f r die beiden gr eren Packungen (N2 und N3) musste der Versicherte nun 5 bzw. 7 DM zuzahlen. Gleichzeitig wurden die Zuzahlungen auch auf solche Arzneimittel ausgeweitet, f r die bereits ein Festbetrag Vier Jahre sp ter wurden die Zuzah-lungen erneut f r jede Packungsgr e um zun chst jeweils 1 DM angehoben5 und ein Jahr darauf deutlich auf dann 9, 11 und 13 DM erh Mit dem Regierungswechsel kam es zun chst auch zu einem Kurswechsel: Die Zuzahlungen sanken auf 8, 9 und 10 Zur Euroeinf hrung im Jahr 2002 wurden die Zuzahlungen auf Euro umgestellt und die Betr ge dabei einfach 2004 hat die rot-gr ne Koalition mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die Zuzahlungen dann wieder deutlich angehoben.

5 Seitdem muss der Versicherte bei jedem Arzneimit-tel einheitlich 10% der Kosten selbst tragen. Dabei gibt es eine Art Zuzahlungskorridor , durch den die Zuzahlungen sowohl nach unten als auch nach oben hin begrenzt werden: Der Versicherte zahlt je Verord-nung mindestens 5 Euro zu und damit den bisherigen Betrag f r die gr ten Packungen. Sollten die Kosten weniger als 5 Euro betragen, zahlt der Versicherte die-sen Betrag entsprechend alleine. H chstens zahlt er 10 Euro Je nach Packungsgr e hat der Gesetzgeber damit seit 1988 die Zuzahlungen zu Arzneimitteln ver-f nf- bis Zuzahlung zur KrankenhausbehandlungBei einer Krankenhausbehandlung zahlt der Versi-cherte einen Tagesbetrag zu, dies jedoch nur f r eine maximale Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr. Dieser Tagesbetrag wurde 1991 von 5 auf 10 DM je Tag verdoppelt.

6 Der Versicherte musste weiterhin f r h chstens vierzehn Tage im Jahr 1994 wurde die bis dahin bundesweit einheitliche Zuzah-lung durch einen f r West- und Ostdeutschland unter-schiedlich hohen Betrag ersetzt. Statt der bisherigen 10 DM betrug die Selbstbeteiligung von nun an in Westdeutschland 12 DM und in Ostdeutschland 9 DM pro Drei Jahre sp ter wurde die Selbstbeteili-gung um jeweils 5 DM 2001 wurden die Zuzahlungen wieder vereinheitlicht, indem der ost-deutsche Zuzahlungsbetrag auf die H he des west-deutschen in H he von 17 DM angehoben Zur Euroeinf hrung wurde die Zuzahlung von 17 DM auf 9 Euro Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist die Selbstbeteiligung im Jahr 2004 noch einmal auf nun 10 Euro gestiegen. Gleichzeitig ist auch die maximale Zuzahlungsdauer von vierzehn auf nun achtundzwan-zig Tage pro Kalenderjahr verdoppelt maximale Zuzahlung pro Kalenderjahr hat sich damit seit einschlie lich 1989 knapp veracht-facht.

7 Zuzahlung zur RehabilitationRehabilitationen sollen dabei helfen, bleibende Gesundheitssch den und damit Behinderungen oder Pflegebed rftigkeit infolge von Krankheiten zu 1994 wurde die bis dahin bundesweit einheitliche Zuzahlung durch einen f r West- und Ostdeutschland unterschiedlich hohen Betrag ersetzt. Statt der bisherigen 10 DM betrug die Selbstbeteili-gung von nun an in Westdeutschland 12 DM und in Ostdeutschland 9 DM pro 1997 stieg die t gliche Zuzahlung von 12 auf 25 DM bzw. von 9 auf 20 Nach dem Regierungs-wechsel sank im Jahr 2000 die Zuzahlungsh he zun chst auf 17 DM bzw. 14 Ein Jahr sp ter wur-den die unterschiedlichen Zuzahlungsh hen in West- und Ostdeutschland hnlich wie bei den Arzneimitteln 20 IWS 1 (2005)Institut f r WachstumsstudienDie Reform der gesetzlichen Krankenversicherungund der Krankenhausbehandlung wieder vereinheit-licht, indem die Zuzahlung in Ostdeutschland auf das westdeutsche Niveau angehoben wurde.

8 Damit gab es nur noch einen einheitlichen Zuzahlungsbetrag in H he von 17 Zur Euroeinf hrung wurde der Betrag umgestellt auf 9 Mit der Gesundheits- Reform 2004 ist der Zuzahlungsbetrag auf 10 Euro hat sich die maximale Zuzahlung seit 1989 in etwa Zuzahlung zur AnschlussrehabilitationEin Unterfall der Rehabilitation ist die sogenannte Anschlussrehabilitation. Wie es der Name bereits ausdr ckt, schlie en sich derartige Rehabilitations-ma nahmen unmittelbar an einen ambulanten oder station ren Krankenhausaufenthalt an, sofern dieser zur vollst ndigen Heilung nicht ausreicht. Anders als bei der allgemeinen Rehabilitation ist hier die Zuzah-lung genauso wie bei einer Krankenhausbehandlung auf eine maximale Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr wurde auch hier die bis dahin bundesweit einheitliche Zuzahlung durch einen f r West- und Ost-deutschland unterschiedlich hohen Betrag ersetzt.

9 Statt der bisherigen 10 DM betrug die Selbstbeteili-gung von nun an in Westdeutschland 12 DM und in Ostdeutschland 9 DM pro Tag. Die Zuzahlung blieb auf maximal vierzehn Tage pro Kalenderjahr 1997 stieg die Zuzahlung von 12 auf 17 DM bzw. von 9 auf 14 2001 wurden auch hier die unterschiedli-chen Zuzahlungsh hen in West- und Ostdeutschland Kurz bersichtDie Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Die GKV soll die Gesundheit ihrer Versicherten erhalten beziehungsweise bei Bedarf Im Falle von vor bergehender Arbeitsunf higkeit infolge einer Krankheit ersetzt sie zudem den ausgefallenen Lohn durch Die GKV basiert im Wesentlichen auf dem sogenannten Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten aufgrund ihrer Beitragszahlungen das Recht haben, im Krankheitsfall die erforderlichen medizinischen Sachleistungen kostenfrei zu Versichert sind vor allem Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze,IV Rentner der gesetzlichen Rentenver-sicherung, Bezieher von Arbeitslosenunterst tzung, Land- und Forstwirte, Studenten sowie K nstler.

10 Diese Personen haben nicht die freie Entscheidung, ob sie Mitglied sein m chten oder nicht, denn die GKV ist genauso wie alle anderen Sozialversicherungszweige eine Pflichtversicherung. Selbstst ndige hingegen sind in der Regel nicht versicherungspflichtig, k nnen allerdings freiwillig Mitglied werden. Das gleiche gilt f r Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die GKV ist eine Solidarversicherung: Familienangeh rige sind, soweit sie kein eigenes Einkommen ber einer gewissen H he haben, kostenlos Anders als bei den privaten Krankenversicherungen werden die Beitr ge nicht aufgrund des individuellen Risikos erhoben, sondern entsprechend der finanziellen Leis-tungskraft des einzelnen Die Ausgaben der GKV werden durch Mitgliedsbeitr ge finanziert, die prozentual zum Bruttoeinkommen erhoben werden und die je zur H lfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen sind.


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