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Steuerliche Probleme beim Kontrakt- management …

S 1 Steuerliche Probleme beim Kontrakt- management mit freien Tr gernUmsatzsteuerpflicht bei Zuwendungen durch Leistungsvertr geKlaus TerbrackMagister Kommunikation sthetik,B ro f r Kulturberatung, Osnabr ck Inhalt SeiteHandreichungen f r die Praxis 11. Ver nderungen bei Zuwendungen an freie Tr ger: Problematik und M glichkeiten 12. Zuwendungsformen Zuwendungsbescheid Leistungsvertrag Zuwendungsvertrag 53. Umsatzsteuerrechtliche Bewertung unterschiedlicher Zuwendungsformen 54. Verbindliche Auskunft 135. Umsatzsteuerbefreiung 146. Schlussbemerkungen 14 Handreichungen f r die Praxis S 2 1. Ver nderungen bei Zuwendungen an freie Tr ger: Problematik und M glichkeitenMit den neuen Steuerungsmodellen und der Reform der ffentlichen Verwaltung hat auch eine Ver nderung bei Zuwendungen an freie Tr ger begonnen.

S 1 Steuerliche Probleme beim Kontrakt-management mit freien Trägern Umsatzsteuerpflicht bei Zuwendungen durch Leistungsverträge Klaus Terbrack

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1 S 1 Steuerliche Probleme beim Kontrakt- management mit freien Tr gernUmsatzsteuerpflicht bei Zuwendungen durch Leistungsvertr geKlaus TerbrackMagister Kommunikation sthetik,B ro f r Kulturberatung, Osnabr ck Inhalt SeiteHandreichungen f r die Praxis 11. Ver nderungen bei Zuwendungen an freie Tr ger: Problematik und M glichkeiten 12. Zuwendungsformen Zuwendungsbescheid Leistungsvertrag Zuwendungsvertrag 53. Umsatzsteuerrechtliche Bewertung unterschiedlicher Zuwendungsformen 54. Verbindliche Auskunft 135. Umsatzsteuerbefreiung 146. Schlussbemerkungen 14 Handreichungen f r die Praxis S 2 1. Ver nderungen bei Zuwendungen an freie Tr ger: Problematik und M glichkeitenMit den neuen Steuerungsmodellen und der Reform der ffentlichen Verwaltung hat auch eine Ver nderung bei Zuwendungen an freie Tr ger begonnen.

2 Neben der lang ge bten Praxis, Zuwendungen auf Grund von Zuwendungsbescheiden zu vergeben, werden heute in vielen F llen Zusch sse durch vertragliche Vereinbarungen geregelt. Statt der Rolle des untergeordneten Zuwendungsempf ngers sollen die freien S 3 Tr ger zu gleichberechtigten Partnern der Zuwendungsgeber der ffentlichen Hand werden mit einem angestrebten partnerschaftlichen Verh ltnis auf Augenh Aufgaben bertragung durch vertragliche Vereinbarungen und Kontrakte soll beiden Seiten Klarheit bietenl ber Art und Umfang der T tigkeiten, f r die die F rderung vereinbart wird, l ber die H he der Zuwendung, l ber die Laufzeit. Zuwendungsvereinbarungen mit einer mehrj hrigen Laufzeit garantieren den freien Tr gern eine l ngerfristige finanzielle einer vertraglichen Vereinbarung statt eines Zuwendungsbescheides k nnen jedoch Probleme mit einer m glichen Ausl sung der Umsatzsteuerpflicht f r die Zuwendungen beginnen.

3 Dann n mlich, wenn aus der beabsichtigten Bezuschussung ein Leistungsaustausch wird: f r die vereinbarte Durchf hrung einer qualitativ und quantitativ bestimmten Leistung an den Zahlenden erh lt der Leistende ein Entgelt in bestimmter H bewegt man sich h ufig vielleicht etwas unbedarft im Bereich der Begriffe Leistung, Leistungsaustausch, Entgelt f r eine Leistung Begriffe aus dem Umsatzsteuergesetz, die ein Indiz f r die Abgrenzung von umsatzsteuerfreien echten Zusch ssen von umsatzsteuerpflichtigen Entgelten f r eine Leistung oder unechten Zusch ssen darstellen. Wird im Nachhinein ein vermeintlicher Zuschuss vom Finanzamt als Leistungsaustausch und damit als umsatzsteuerpflichtige Einnahme gewertet, hat die nachtr glich geforderte Umsatzsteuerzahllast der Zahlungsempf nger, also freie Tr ger, zu tragen.

4 Das bedeutet, dass aus den zugewendeten Summen die enthaltene Umsatzsteuer heraus gerechnet w rde und an das Finanzamt abzuf hren w re. Steuerberater mit Schwerpunkt im Kulturbereich berichten bereits von F llen, in denen sich solche Auseinandersetzungen man eine Zuwendung als echten Zuschuss vertraglich vereinbaren und nicht unbeabsichtigt die Annahme eines Leistungsaustausches begr nden, muss man ber die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen Bescheid wissen. S 4 l Beispielsweise ist ein Zuwendungsvertrag, der ausschlie lich auf der Grundlage des ffentlichen Haushaltsrechts und seiner allgemeinen Nebenbestimmungen beruht in der Regel unbedenklich, ebenso wie Zuwendungen, die den Zahlungsempf nger lediglich in die Lage versetzen sollen, im Rahmen seiner Aufgabenbestimmung (Satzung, Gesellschaftszweck) t tig zu werden, also die Herstellung der Leistungsbereitschaft.

5 L Detaillierte Vereinbarungen ber die Quantit t und Qualit t der zu erzielenden Ergebnisse k nnen problematisch sein. l Die Festlegung eines Verwendungszwecks der Zuwendungen sowie Regelungen zur berpr fung der zweckgem en Verwendung in Zuwendungsvertr gen sind l Eine M glichkeit der Absicherung ist, vor Abschluss eines Vertrages beim rtlichen Finanzamt eine verbindliche Auskunft einzuholen ( ). Kommt diese Auskunft zu dem Ergebnis, dass die Zuwendungen im Rahmen der Vereinbarungen umsatzsteuerrechtlich einen echten Zuschuss darstellen, ist dies abschlie end rechtsg ltig und bei einer sp teren Umsatzsteuerpr fung nicht mehr angreifbar. l Es w re sinnvoll, wenn die Zuwendungsgeber, ein kommunales Kulturamt, die n tige steuerjuristische Kl rung mit dem rtlichen Finanzamt herbeif Beitrag kann lediglich auf eine Problematik und die wichtigsten Rahmenfaktoren aufmerksam machen.

6 Der rechtliche Hintergrund ist diffizil, wenig konsistent und h ufig nur auf den jeweiligen Einzelfall anwendbar. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen und M glichkeiten f r unterschiedliche Auslegungen. Die Konsultation eines Steuerberaters ist in jedem Falle Zuwendungsbescheid Der Zuwendungsbescheid war f r viele Jahrzehnte das Standardinstrument der Kulturfinanzierung freier Tr ger seitens der ffentlichen Hand. Es handelt sich um einen hoheitlichen Rechtsakt; die verwaltungsrechtlichen Regelungen f r die Gew hrung sind sehr weit entwickelt: es gelten Willk rverbot, Gleichbehandlungsgebot, Anspruch auf fehlerfreie Ermessensaus bung und Vertrauensschutz. In der Regel 1 vgl. BFH Urteil vom (V R 19/92) Bundessteuerblatt 1995 II S. 86 S 5 garantieren diese Bestimmungen eine weitgehende Rechtssicherheit f r die Zuwendungsempf nger.

7 Einmal erteilt, begr ndet der Zuwendungsbescheid einen rechtlich bindenden Anspruch auf Zahlung der Zuwendung im Rahmen der Bedingungen der Gew hrung. Diese Bedingungen sind blicherweise in den allgemeinen Nebenbestimmungen festgehalten, bundesweit weitgehend bereinstimmenden Vorschriften, die eine ordnungsgem e Abwicklung eines Zuwendungsverfahrens regeln. An die Zahlung sind also verschiedene verwaltungsrechtliche Bedingungen und Auflagen gekn pft (wie der ordnungsgem e Nachweis der Verwendung), die bei Nichtbeachtung zur r ckwirkenden Aufhebung des Bescheides und zur R ckzahlungspflicht f hren k nnen. Diese allgemeinen Nebenbestimmungen kann man bei jeder ffentlichen Beh rde, die Zuwendungen vergibt, erhalten. In der Regel werden Zuwendungen auf Grund von Zuwendungsbescheiden nur f r das laufende Haushaltsjahr gew hrt.

8 Zwar besteht grunds tzlich auch die M glichkeit, eine Zuwendung per Bescheid ber mehrere Jahre zu gew hren, dies wird aber in der Praxis nicht grunds tzlich auch ber mehrere Jahre m glich, beschr nken sich Zuwendungen auf Grund von Zuwendungsbescheiden in der Regel auf ein Haushaltsjahr, womit eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit nicht gegeben ist und das ist ihr gravierendste Nachteil. LeistungsvertragDer Leistungsvertrag vereinbart in einem Vertrag ein bestimmtes Entgelt f r die Ausf hrung bestimmter Leistungen, die in Quantit t sowie (soweit im Kulturbereich berhaupt m glich) in Qualit t festgelegt werden. Diese Vertr ge k nnen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Mit den neuen Steuerungsmodellen sind in einigen Regionen vertraglich Vereinbarungen ber eine Zuwendung der Standard in der Kulturfinanzierung der Kommunen geworden.

9 Diese Entwicklung steht in Zusammenhang mit der Einf hrung der neuen Steuerungsmodelle und Kosten- und Leistungsrechnung in den Kommunen. Diese erf llen unter anderem die Funktionen, den Kosten entsprechende Leistungen gegen ber zu stellen Transparenz und Kriterien f r eine Bewertung des Kosten / Nutzen Verh ltnisses von Leistungen und Produkten zu gewinnen. Mit Leistungsvertr gen wird das Ziel einer dezentralen Ressourcen- und Ergebnisverantwortung verfolgt, indem der Zuschuss direkt zu einer Leistung in Verh ltnis gesetzt wird. Es soll gew hrleistet werden, dass sich die Ausgaben in kulturpolitischer wie konomischer Hinsicht rechnen. S 6 Inwieweit hier eine Umsatzsteuerpflicht der Zahlungen ausgel st wird, ist steuergesetzlich unscharf und stark vom Einzelfall abh ngig ( ).

10 Die bisher ergangenen Urteile der Finanzgerichte, die herangezogen werden k nnen, beziehen sich auf andere Aufgaben- und Wirtschaftsbereiche wie zum Beispiel die Forschung. ZuwendungsvertragEine Art Mittelweg zwischen Zuwendungsbescheid und Leistungsvertrag stellt der Zuwendungsvertrag dar: auf Grund der Richtlinien f r die Vergabe von Zuwendungen wird statt eines Bescheides (in der Regel Bindung an das Haushaltsjahr) ein Vertrag ber die Gew hrung einer Zuwendung geschlossen, der auch ber mehrere Jahre laufen kann. Ein solcher Vertrag legt die Verwendungszwecke der Zuwendungen fest und wird mancherorts durch Zielvereinbarungen erg nzt. Der Zuwendungsvertrag liegt juristisch im Bereich des Verwaltungsrechts, f r ihn gelten die gleichen verwaltungsrechtlichen Regeln wie f r den Zuwendungsbescheid.


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