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zahlt sich aus Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

GDAORGA checkArbeitsschutz mit Methode zahlt sich ausDiese Praxishilfe zum GDA-ORGA check ist eine M glichkeit, den Arbeitsschutz wirksam zu organisieren. Sie ist betriebsspezifisch anzupassen. GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Arbeitsprogramm Organisation 05-2014 Ort, Datum Unterschrift der Unternehmensleitung Unterschrift des Betriebsrates Unterschrift der beauftragten Person Seite 2 beachtenSehr geehrte/r Frau/Herr*) nach 5 des Gesetzes ber Betriebs rzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkr fte f r Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbin-dung mit 2 der DGUV Vorschrift 2 Betriebs rzte und Fachkr fte f r Arbeitssicherheit der Einzelberufsgenossenschaft werden Sie im Einvernehmen mit dem Betriebsrat mit sofortiger Wirkung zur Fachkraft f r Arbeitssicherheit Sie sind a

GDA ORGA check Arbeitsschutz mit ethode zahlt sich aus Diese Praxishilfe zum GDA-ORGAcheck ist eine Möglichkeit, den Arbeitsschutz wirksam zu organisieren.

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1 GDAORGA checkArbeitsschutz mit Methode zahlt sich ausDiese Praxishilfe zum GDA-ORGA check ist eine M glichkeit, den Arbeitsschutz wirksam zu organisieren. Sie ist betriebsspezifisch anzupassen. GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Arbeitsprogramm Organisation 05-2014 Ort, Datum Unterschrift der Unternehmensleitung Unterschrift des Betriebsrates Unterschrift der beauftragten Person Seite 2 beachtenSehr geehrte/r Frau/Herr*) nach 5 des Gesetzes ber Betriebs rzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkr fte f r Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbin-dung mit 2 der DGUV Vorschrift 2 Betriebs rzte und Fachkr fte f r Arbeitssicherheit der Einzelberufsgenossenschaft werden Sie im Einvernehmen mit dem Betriebsrat mit sofortiger Wirkung zur Fachkraft f r Arbeitssicherheit Sie sind als Fachkraft f r Arbeitssicherheit unmittelbar der Gesch ftsleitung unterstellt und haben bei dieser direktes Vorspracherecht.

2 Sie haben die Aufgabe, die Unternehmensleitung, die F hrungskr fte und die Projektleitungen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverh tung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterst tzen. Sie arbeiten dabei eng mit den F hrungskr ften, dem jeweiligen Fachpersonal f r Arbeitsschutz, Unfallverh -tung und Umweltschutz sowie der Arbeitnehmervertretung Sie f hren die in 6 ASiG festgelegten Aufgaben (siehe Anlage) so, wie sie in der DGUV Vorschrift 2 f r Fachkr fte f r Arbeitssicherheit konkretisiert werden (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung), eigenverantwortlich durch. Dar ber hinaus unterst tzen Sie die Einf hrung und lau-fende Verbesserung der betrieblichen Sie wirken insbesondere mit bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, in betrieblichen Kommissionen und Arbeitsgruppen, insbesondere dem Arbeitsschutzausschuss, bei der Ausarbeitung von Sie fordern Arbeitsschutz-Vorschriften- und -Regeln an und erl utern diese den Verantwortlichen in den entsprechenden Bereichen.

3 Dies gilt insbesondere bei nderungen und Neu-Inkrafttreten von Zur Erf llung Ihrer Aufgaben steht Ihnen die nach Ma gabe des 2 der DGUV Vorschrift 2 Betriebs rzte und Fachkr fte f r Arbeitssicherheit der Einzelberufsgenossenschaft zu ermittelnde Gesamteinsatzzeit von Stunden pro Jahr zur Verf gung. Diese setzt sich zusammen aus der Grundbetreuung zurzeit Stunden pro Jahr und der betriebsspezifischen Betreuung zurzeit Stunden pro Jahr. Der Anteil der betriebsspezifischen Betreuung ist regelm ig von Ihnen zu aktualisieren. 6. Die Qualifikation nach 7 ASiG (siehe Seite 2) f r die bertragenen Aufgaben wurde durch folgende Unterlagen nachgewiesen: Weitere Hinweise und der Gesetzestext finden sich auf der Seite von: Betriebsbereich: Bestellung zur Fachkraft f r ArbeitssicherheitFirma: Firmenlogo(Zust ndigkeitsbereich der Fachkraft f r Arbeitssicherheit )*) Nichtzutreffendes streichenGDAORGA checkArbeitsschutz mit Methode zahlt sich ausDiese Praxishilfe zum GDA-ORGA check ist eine M glichkeit, den Arbeitsschutz wirksam zu organisieren.

4 Sie ist betriebsspezifisch anzupassen. GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Arbeitsprogramm Organisation 05-2014 Vor Unterzeichnung beachten! 6 Aufgaben der Fachkr fte f r ArbeitssicherheitDie Fachkr fte f r Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverh tung in allen Fragen der Arbeitssi-cherheit einschlie lich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterst tzen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber und die sonst f r den Arbeitsschutz und die Unfallverh tung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere beia) der Planung, Ausf hrung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanit ren Einrichtungen,b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einf hrung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,c) der Auswahl und Erprobung von K rperschutzmitteln,d) der Gestaltung der Arbeitspl tze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,2.

5 Die Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einf hrung sicherheitstechnisch zu berpr fen,3. die Durchf hrung des Arbeitsschutzes und der Unfallverh tung zu beobachten und im Zusammenhang damita) die Arbeitsst tten in regelm igen Abst nden zu begehen und festgestellte M ngel dem Arbeitgeber oder der sonst f r den Arbeitsschutz und die Unfallverh tung verantwortlichen Person mitzuteilen, Ma nahmen zur Beseitigung dieser M ngel vorzuschlagen und auf deren Durchf hrung hinzuwirken,b) auf die Benutzung der K rperschutzmittel zu achten,c) Ursachen von Arbeitsunf llen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Ma nahmen zur Verh tung dieser Arbeitsunf lle vorzuschlagen,4.

6 Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Besch ftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh tung entsprechend verhalten, insbesondere sie ber die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie ber die Einrichtungen und Ma nahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken. 7 Anforderungen an Fachkr fte f r Arbeitssicherheit (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkr fte f r Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen gen gen: Der Sicherheits-ingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu f hren und ber die zur Erf llung der ihm bertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verf gen.

7 Der Sicherheitstechniker oder -meister muss ber die zur Erf llung der ihm bertragenen Aufgaben erfor-derliche sicherheitstechnische Fachkunde verf gen.(2) Die zust ndige Beh rde kann es im Einzelfall zulassen, dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingeni-eur zu f hren, jemand bestellt werden darf, der zur Erf llung der sich aus 6 ergebenden Aufgaben ber entsprechende Fachkenntnisse verf zur Fachkraft f r Arbeitssicherheit (Seite 2)Gesetz ber Betriebs rzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkr fte f r Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (zuletzt ge ndert am 20. April 2013 - Auszug)


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