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Anforderungen an Wettkampfanlagen

Schweizerischer Schwimmverband F d ration Suisse de Natation Federazione Svizzera di Nuoto Reglement (d) Anforderungen an Wett- kampfanlagen (sport- und sicherheitstechnisch) Entsprechend den FINA-Regeln, vom SSCHV erg nzt, pr zisiert und kommentiert Ausgabe 2004 Member of Swiss Olympic Association Gesch ftsstelle: Tiergartenstr. 3 Postfach 3401 Burgdorf Tel. 034-420 0 420 Fax 034-420 0 421 1. TEIL: EINLEITUNG 1. G ltigkeit der FINA-Vorschriften 2. Der Originaltext der FINA 3. Die Klassierung der Wettkampfanlagen 4. Sicherheitsprobleme bei Sprunganlagen 5. Anforderungen an die Wasserqualit t 6. Beratung 7. Homologation 2. TEIL: SCHWIMMEN FINA-REGEL FR 2: Allgemeine Anforderungen an Schwimmbecken FINA-REGEL FR 3: Spezielle Anforderungen an Schwimmbecken f r Olympische Spiele und Weltmeisterschaften ANHANG SSCHV: Klassierung der Wettkampfanlagen f r Schwimmen 3.

Spezifische Beratung gegen Verrechnung Ist eine spezielle Beratung erwünscht, erfolgt diese durch vom SSCHV vorgeschlagene Fachexperten; diese sind für ihr Handeln und die Verrechnung ihrer Kosten selber zuständig und verantwortlich.

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1 Schweizerischer Schwimmverband F d ration Suisse de Natation Federazione Svizzera di Nuoto Reglement (d) Anforderungen an Wett- kampfanlagen (sport- und sicherheitstechnisch) Entsprechend den FINA-Regeln, vom SSCHV erg nzt, pr zisiert und kommentiert Ausgabe 2004 Member of Swiss Olympic Association Gesch ftsstelle: Tiergartenstr. 3 Postfach 3401 Burgdorf Tel. 034-420 0 420 Fax 034-420 0 421 1. TEIL: EINLEITUNG 1. G ltigkeit der FINA-Vorschriften 2. Der Originaltext der FINA 3. Die Klassierung der Wettkampfanlagen 4. Sicherheitsprobleme bei Sprunganlagen 5. Anforderungen an die Wasserqualit t 6. Beratung 7. Homologation 2. TEIL: SCHWIMMEN FINA-REGEL FR 2: Allgemeine Anforderungen an Schwimmbecken FINA-REGEL FR 3: Spezielle Anforderungen an Schwimmbecken f r Olympische Spiele und Weltmeisterschaften ANHANG SSCHV: Klassierung der Wettkampfanlagen f r Schwimmen 3.

2 TEIL: WASSERSPRINGEN FINA-REGEL FR : Kunstspringen FINA-REGEL FR : Turmspringen FINA-REGEL FR : Allgemeine Bestimmungen f r Sprunganlagen FINA-REGEL FR 6: Sprunganlagen f r Olympische Spiele und Weltmeisterschaften ANHANG SSCHV: Klassierung der Wettkampfanlagen f r Wasserspringen 4. TEIL: WASSERBALL FINA-REGEL FR 7: Allgemeine Anforderungen an Becken f r Wasserball FINA-REGEL FR 8: Spezielle Anforderungen an Becken f r Wasserball bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften FINA-REGEL FR 9: Anforderungen an das Spielfeld 5. TEIL: SYNCHRONSCHWIMMEN FINA-REGEL FR 10: Allgemeine Anforderungen an Becken f r Synchronschwimmen FINA-REGEL FR 11: Spezielle Anforderungen an Becken f r Synchronschwimmen bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften FINA-REGEL FR 12: Anlage f r die automatische Resultaterfassung FINA-REGEL FR 13: Anlage f r die Musik und den Speaker 6. TEIL: HINWEISE AUF WEITERE INSTALLATIONEN d - Seite 1 ( ) Copyright by SSCHV / FSN (Kopieren f r internen Gebrauch ist erlaubt) 1.

3 TEIL: EINLEITUNG 1. G ltigkeit der FINA-Vorschriften Die Vorschriften der F d ration Internationale de Natation (FINA) gelten als verbindliches Reglement f r die bauliche und technische Einrichtung von Schwimmb dern, welche f r die Durchf hrung von FINA-Anl ssen (Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Kontinentale und Regionale Spiele, Weltcups) verwendet werden sollen. Sie enthalten aber auch Mindestanforderungen an Schwimmbecken, in welchen Wettk mpfe im Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen und Synchronschwimmen ausgetragen werden sollen. Vor allem bei den Anlagen f r Wasserspringen und bei der Tiefe der Becken sind die Bestimmungen von den Anforderungen an die Sicherheit der Sportler gepr gt. Bei Becken, welche sowohl den Bed rfnissen der Wettkampfschwimmer als auch dem Badepublikum die-nen sollen, k nnen einige Bestimmungen mit R cksicht auf die notwendigen Investitionen von Fall zu Fall etwas gelockert werden.

4 Aus der Sicht des SSCHV ist es aber zwingend, dass von denjenigen Bestimmun-gen nicht abgewichen wird, welche die Sicherheit der Benutzer gew hrleisten sollen und/oder welche f r die Durchf hrung auch einfacher Wettk mpfe generell gefordert sind. F r die Sicherheit im Betrieb ist der Betreiber einer Anlage verantwortlich. 2. Der Originaltext der FINA Die FINA-Vorschriften k nnen alle vier Jahre anl sslich eines FINA-Kongresses berpr ft und bei Bedarf neu festgelegt werden. Die Delegierten der verschiedenen Verb nde k nnen sich dabei auf wissenschaft-liche Untersuchungen insbesondere seitens der Internationalen Akademie f r B der-, Sport- und Freizeit-bauten abst tzen. Der Originaltext der FINA-Vorschriften ist englisch; diese Sprache ist denn auch in allen Zweifelsf llen massgebend. Der vorliegende Text wurde durch den SSCHV bersetzt; er wurde mit einer Reihe von Kommentaren ver-sehen, welche sich auf die schweizerischen Verh ltnisse beziehen.

5 3. Die Klassierung der Wettkampfanlagen Die FINA legt einerseits die Anforderungen an Schwimmbecken fest, in welchen FINA-Anl sse durchgef hrt werden; andererseits legt sie Mindestanforderungen f r Schwimmbecken fest, in welchen andere Wettk mpfe noch durchgef hrt werden k nnen. F r einen nationalen Schwimmsportverband ist diese Unterteilung zu wenig differenziert. Der SSCHV hat deshalb f r die Sportarten Schwimmen und Wasserspringen eine feinere Einteilung der Schwimmb der in verschiedene Kategorien vorgenommen, aus der im Sinne einer Priorit tenliste hervorgeht, auf was nicht verzichtet werden darf und welche Lockerungen von Fall zu Fall verantwortbar sind. Dadurch werden so-wohl den Sportinteressen wie auch den Interessen der konomie Rechnung getragen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Bad, welches hinsichtlich Anordnung und Vollst ndigkeit der Anlagen in allen Teilen den h chsten Anforderungen der FINA m glichst gut entspricht, bei der Vergabe von internationalen Wettkampfveranstaltungen und schweizerischen Meisterschaften den Vorrang haben wird, und zwar insbesondere dann, wenn es zudem noch ber die entsprechenden Zuschaueranlagen, Verkehrsanschl sse und Parkfl chen verf gt.

6 4. Sicherheitsprobleme bei Sprunganlagen Durch bauliche Massnahmen ist daf r zu sorgen, dass die Bereiche der Schwimmer und Wasserspringer sauber getrennt sind und Zusammenst sse praktisch ausgeschlossen werden k nnen. Es ist deshalb wo immer m glich der Bau eines separaten Sprungbeckens anzustreben; die Erfahrung lehrt, dass organisa-torische Massnahmen allein keine gen gende Sicherheit bieten. Zudem ist bei der Planung einer Sprunganlage davon auszugehen, dass die Elastizit t der Sprungbretter stark zugenommen hat, wodurch die Springer h her - bei ungen gendem technischen K nnen aber auch entsprechend weiter! - geschleudert werden. Als Folge davon gen gen die Mindest-Sicherheitsabst nde der FINA den effektiven Anforderungen nur knapp. F r den weniger ge bten Springer besteht das nicht zu untersch tzende Risiko, durch das federnde Sprungbrett an den Beckenrand getragen zu werden.

7 F r den ge bten Springer liegt die Gefahr eher bei einer zu geringen Beckentiefe, so dass Verletzungen als Folge des Aufschlagens am Beckenboden m glich werden. Der SSCHV richtet deshalb den dringenden Appell an alle Betroffenen, beim Bau einer Sprunganlage aus Sicherheitsgr nden wo immer m glich die bevorzugten Masse oder noch gr ssere, nicht aber die Mindest-masse zur Anwendung zu bringen. 5. Anforderungen an die Wasserqualit t Die FINA erl sst in ihrem Reglement detaillierte Anforderungen an die Wasserqualit t. In der Schweiz sind die von den Kantonschemikern berwachten gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, welche sicher-stellen, dass auch die Anforderungen der FINA eingehalten sind. 6. Beratung Damit beim Bau und bei der Sanierung von Schwimmsportanlagen diese normengerecht und m glichst wettkampftauglich erstellt werden, bietet der SSCHV eine Beratung an. Allgemeine Auskunft Die Gesch ftsstelle des SSCHV gibt Auskunft ber: a.

8 Die geeigneten Fachexperten, die in ihrem Spezialgebiet verbindlich Auskunft geben k nnen; b. die anderen f r die Beratung zust ndigen Gremien; c. das Verfahren bei der Homologation. Allgemeine Beratung ber den Betrieb Wo erw nscht kann die Kommission Infrastruktur B der des SSCHV (KIB) aufgrund ihres Archivs Empfeh-lungen und Kenndaten ber den Betrieb von B dern vermitteln. Insbesondere k nnen Informationen und Beratungen abgegeben werden, wenn es darum geht, Schwimmb der attraktiver zu machen und/oder zu sanieren. d - Seite 2 ( ) Copyright by SSCHV / FSN (Kopieren f r internen Gebrauch ist erlaubt) Spezifische Beratung gegen Verrechnung Ist eine spezielle Beratung erw nscht, erfolgt diese durch vom SSCHV vorgeschlagene Fachexperten; diese sind f r ihr Handeln und die Verrechnung ihrer Kosten selber zust ndig und verantwortlich. Die Liste der Fachexperten umfasst Schwimmsportexperten, Architekten, Ingenieure und Fachleute f r die Badewasseraufbereitung.

9 7. Homologation Allgemeines Die FINA-Regeln verlangen, dass Schwimmsportanlagen, in welchen Wettk mpfe ausgetragen werden, und insbesondere Schwimmbecken, in welchen Rekorde erzielt werden sollen, den Normen entsprechen und vom zust ndigen Fachverband anerkannt (homologiert) sind. Die Wettkampfreglemente Schwimmen und Wasserspringen des SSCHV schreiben deshalb vor, dass alle Schwimmsportanlagen vor der Durchf hrung einer Wettkampfveranstaltung unter der Aufsicht des SSCHV homologiert sein m ssen. Die Einteilung in Kategorien bezieht sich ausschliesslich auf die Bed rfnisse f r den Wettkampfbetrieb und die Sicherheit bei Wettk mpfen; Sicherheitsaspekte bez glich des Breiten-sportes und des nicht beaufsichtigten Badebetriebes haben keinen Einfluss auf die Kategorieneinteilung. Bei neuen und zu sanierenden Anlagen wird empfohlen, die Homologation m glichst fr hzeitig, jedenfalls aber noch vor Ablauf der Garantiefristen, zu veranlassen.

10 Nur so besteht die M glichkeit eines R ckgriffs-rechts, wenn bauliche Auflagen nicht richtig erf llt sind. Die Fachexperten erteilen auf Anfrage hin kostenlos einfache m ndliche Ausk nfte zu den Bestimmungen des Reglements. F r Projektbeurteilung, pers nliche Beratung und Bearbeitung spezieller Fragen kommen die entsprechen-den SIA-Ans tze zur Anwendung. Homologation aufgrund von Akten F r die Homologation einer Wettkampfanlage ist der Delegierte f r B derbau des SSCHV zust ndig. Er homologiert im Normalfall die B der aufgrund der eingereichten Akten (Pl ne, Homologationsformulare des SSCHV und Vermessungsprotokoll). Ergeben sich besondere Probleme im Zusammenhang mit einer bestimmten Sportart, zieht er den entsprechenden Sportdirektor des SSCHV zu. F r die Homologation sind dem SSCHV die nachstehenden Unterlagen einzusenden: - bersichtsplan, Grundrisse (vorzugsweise 1:50) und Schnitte (vorzugsweise 1:50 oder 1:20); - Homologationsformulare des SSCHV, ausgef llt vom Architekten, Bauherrn oder Betreiber; es geht auf die wichtigsten Bedingungen der vier Sportarten des SSCHV ein; - Vermessungsprotokoll des SSCHV, ausgef llt von einer berechtigten ffentlichen Stelle oder von einer qualifizierten Person, die von der zust ndigen Beh rde ernannt oder zugelassen ist.


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