Example: biology

Anforderungen und Nachweisverfahren nach EnEV für …

Anforderungen und Nachweisverfahren nach EnEV f r "Geb ude besonderer Art und Nutzung" Ingrid Vogler, Institut f r Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken an der TU Berlin (IEMB) Physikstudium an der Martin-Luther-Universit t Halle-Wittenberg, 1992 bis 1996 Entwicklung und Koordination mehrerer Projekte zur rationellen Energieverwendung in Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Mitarbeiterin beim Berufsfortbildungswerk des DGB und der KEBAB gGmbH Berlin seit 1997 Mitarbeiterin in der Abteilung Energieeinsparung, Emissionsminderung/ Bauphysik im Insti-tut f r Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken an der TU Berlin (IEMB)

Anforderungen und Nachweisverfahren nach EnEV für "Gebäude beso nderer Art und Nutzung" Dipl.-Phys. Ingrid Vogler, Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. an der TU

Tags:

  Anforderungen

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Anforderungen und Nachweisverfahren nach EnEV für …

1 Anforderungen und Nachweisverfahren nach EnEV f r "Geb ude besonderer Art und Nutzung" Ingrid Vogler, Institut f r Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken an der TU Berlin (IEMB) Physikstudium an der Martin-Luther-Universit t Halle-Wittenberg, 1992 bis 1996 Entwicklung und Koordination mehrerer Projekte zur rationellen Energieverwendung in Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Mitarbeiterin beim Berufsfortbildungswerk des DGB und der KEBAB gGmbH Berlin seit 1997 Mitarbeiterin in der Abteilung Energieeinsparung, Emissionsminderung/ Bauphysik im Insti-tut f r Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken an der TU Berlin (IEMB)

2 Arbeiten zur Energieverbrauchsdatenerfassung und zu Energiekennwerten, Evaluierung der W rme-schutzverordnung Forschungsarbeiten zur Energieeinsparverordnung, insbesondere zu Umsetzungsmechanismen und zur erwarteten Wirkung, im Auftrag des Bundesministeriums f r Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie im Auftrag von Verb nden Mitarbeit in TACIS- und Weltbank-Projekten zur energiegerechten Sanierung von Wohngeb uden in Ru land Mitarbeit im DIN Normungsausschu Bauwesen, Unterausschuss Heizw rmebedarf 1. Einleitung Als Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird blicherweise die Begrenzung des Jah-res-Prim renergiebedarfs eines Geb udes angegeben.

3 Nicht immer wird hinzugef gt, dass dies die Hauptanforderung f r zu errichtende Geb ude mit normalen Innentemperaturen ist. Das hei t: 1. es existieren weitere Anforderungen f r neu zu errichtende, normalbeheizte Geb ude und 2. es gibt weiterhin Anforderungen an zu errichtende Geb ude mit niedrigen Innentemperaturen so-wie an bestehende Geb ude. In der Musterbauordnung wird der Begriff "Bauliche Anlagen und R ume besonderer Art oder Nut-zung" im Zusammenhang mit einer m glichen Gef hrdung verwendet ( 51 MBO). Zu den Geb uden besonderer Art und Nutzung z hlen : - Gesch ftsh user - Versammlungsst tten - Krankenh user - Sportst tten und - Geb ude mit besonderen Gef hrdungen Die EnEV kennt den Begriff Geb ude besonderer Art und Nutzung nicht.

4 Im Folgenden werden des-halb Abweichungen von der blichen Nachweisf hrung nach EnEV erl utert. F r zu errichtende Ge-b ude mit normalen Innentemperaturen ( Wohngeb ude und B rogeb ude) werden: - der Geltungsbereich, - Anforderungen , die ber den maximal zul ssigen Prim renergiebedarf hinausgehen bzw. abweichen sowie einige - Sonderf lle und Ausnahmen dargestellt. 2. Geltungsbereich der EnEV In den Begriffsbestimmungen der EnEV ( 2 EnEV) wird eine Beheizung von j hrlich mehr als vier Monaten sowohl f r Geb ude mit normalen, als auch f r Geb ude mit niedrigen Innentemperaturen vorausgesetzt. In Umkehrung bedeutet das: die Verordnung gilt nicht f r Geb ude, die weniger als 4 Monate im Jahr beheizt werden.

5 Damit werden Geb ude, die nur zu bestimmten Veranstaltungen in zeitlichen Intervallen beheizt werden, wie Kirchen, von der Verordnung ausgenommen. Weiterhin werden entsprechend 1 der EnEV: - Geb ude f r Tierzucht, - offene Geb ude, - unterirdische Bauten, - Traglufthallen, Zelte und Geb ude, die f r wiederholte Aufstellung vorgesehen sind mit einer Ausnahme von der Verordnung nicht erfasst. Diese Ausnahme betrifft die Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln, die f r diese Geb ude zu beachten sind ( 11 EnEV). Bei Geb uden f r wiederholte Aufstellung spielt die Dauer der Nutzung keine Rolle. Das k nnen bei-spielsweise Schulcontainer sein, f r die entsprechend EnEV nur die Anforderungen an die Inbetrieb-nahme von Heizkesseln zu beachten sind.

6 3. Weitere Anforderungen Neben der Anforderung an den Prim renergiebedarf ( 3 Abs. 1 EnEV) m ssen f r zu errichtende Geb ude im Geltungsbereich der EnEV weitere Anforderungen beachtet werden: - Der spezifische, auf die w rme bertragende Umfassungsfl che bezogenen Transmissionsw r-meverlust ist zu begrenzen ( 3 Abs. 1 EnEV). Der spezifische, auf die w rme bertragende Umfassungsfl che bezogenen Transmissionsw r-meverlust H'T ( ) ist ein mittlerer W rmedurchgangskoeffizient unter Ber cksichtigung von W rmebr cken, siehe zum Vergleich (Gl. 2). AHUFAAHHiWBiiiTT + == AkFAkiiiim = H'T spezifischer, auf die w rme bertragende Umfassungsfl che bezogener W rmeverlust HT spezifischer W rmeverlust A w rme bertragende H llfl che Ai Fl chen der w rme bertragenden H llfl che Fi Temperaturkorrekturfakroren f r Bauteile, die nicht an Au enluft grenzen Ui bzw.

7 Ki W rmedurchgangskoeffizienten HWB zus tzlicher spezifischer Verlust ber W rmebr cken km mittlerer W rmedurchgangskoeffizient Die Einhaltung der Anforderung an den spezifischen, auf die w rme bertragende Umfassungsfl -che bezogenen Transmissionsw rmeverlust H'T gew hrleistet f r die Geb ude einen baulichen W rmeschutz, der mindestens dem der W rmeschutzverordnung entspricht. Das hei t, dass auch bei Einsatz sehr energieeffizienter Heizungstechnik ( Brennwerttechnik mit solarer Un-terst tzung f r die Warmwasserbereitung und mit einer Zu- und Abluftanlage mit ber 80% W r-mer ckgewinnungsgrad) der W rmebedarf des Geb udes eine festgelegte Grenze nicht ber-schreiten darf.

8 Energieeffiziente Heizungstechnik f hrt zu einer Unterschreitung des zul ssigen Jahres-Prim renergiebedarfs. - Ein effizienter sommerlicher W rmeschutz ist bei Geb uden mit mehr als 30% Fensterfl che si-cherzustellen ( 3 Abs. 4 EnEV). In die Bestimmung des Fensterfl chenanteils gehen dabei beheizte Dachgeschosse ein. Fenster des beheizten Dachgeschosses sind der Fensterfl che zuzurechnen und die Fl chen der Dach-schr gen (soweit sie w rme bertragende Umfassungsfl che sind) sind den Au enwandfl chen zuzurechnen (Anhang 1 Nr. EnEV). Diese Regelung f hrt dazu, dass Einfamilienh user mit beheizten Dachgeschossen nur in Einzelf llen die Grenze von 30% Fensterfl chenanteil errei-chen.

9 - Geb ude sind luftdicht auszuf hren ( 5 EnEV). Die Fugendurchl ssigkeit von Fenstern darf die in Tabelle 1 dargestellten Werte f r die Referenzdurchl ssigkeit bei 100 Pa aus DIN EN 12207 nicht berschreiten. In Tabelle 1 sind weiter die Umrechnung der Referenzdurchl ssigkeit in Fugen-durchlasskoeffizienten sowie zum Vergleich die nach W rmeschutzV zul ssigen Fugendurchlass-koeffizienten angegeben. Es ist ersichtlich, dass die Anforderungen an die Fugendurchl ssigkeit angehoben wurden. Tabelle 1: Vergleich der Referenzdurchl ssigkeit von Fugen nach DIN EN 12207 mit den Fugendurchlass-koeffizienten nach W rmeschutzV Anzahl der Vollgeschosse des Geb udes Referenz- durchl ssigkeit nach DIN EN 12207 Fugendurchlass-koeffizient - umge-rechneter Wert aus DIN EN 12207 Fugendurchlass-koeffizient - Anforde-rung aus der W rme-schutzV m /(h m) bei 100 Pa m /(h m) bei 10 Pa m /(h m) bei 10 Pa bis zu 2 (Klasse 2) 6,75 1,454 2 mehr als 2 (Klasse 3) 2,25 0,485 1 Bei Nachweis der Geb udedichtheit mit einem Luftdichtheitstest bei 50 Pa ber- oder Unterdruck sind folgende Anforderungen einzuhalten.

10 - Geb ude ohne raumlufttechnische Anlagen: n50 3 h-1 und - Geb ude mit raumlufttechnischen Anlagen: n50 1,5 h-1 . - Der erforderliche Mindestluftwechsel ist sicherzustellen ( 5 EnEV). - F r jedes Bauteil gelten die Anforderungen an den Mindestw rmeaschutz ( 6 EnEV). - Der Einfluss konstruktiver W rmebr cken ist zu minimieren, verbleibende Einfl sse sind in der Berechnung des Heizw rmebedarfs zu ber cksichtigen ( 6 EnEV). - Heizkessel mit einer Nennleistung von mindestens 4 kW und h chstens 400 kW m ssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen ( 11 EnEV). - Es gelten Anforderungen an Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen ( 12 EnEV).


Related search queries