Example: confidence

Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule …

[Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] bu

Absenzenordnung . A. Absenzen . 1. Gemäss Bildungsgesetz § 64 werden an der GiBL die Absenzen lückenlos erfasst. 2. Das Absenzenwesen bezieht sich auf alle schulischen Angebote (Ausnahme: Son-

Tags:

  Absenzen

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule …

1 [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein] budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal [Geben Sie den Firmennamen ein]

2 Budniinst Die wichtigsten Schulregeln der Berufsfachschule Liestal Liebe Lernende In unserem Schulhaus leben wir ziemlich eng aufeinander, denn gute 1500 Lernende gehen hier jede Woche ein und aus. Und alle wollen viel lernen und gute Leistungen erbringen. Darum m ssen wir aufeinander besonders R cksicht nehmen und uns an bestimmte Regeln halten. In dieser Brosch re finden Sie die wichtigsten Schulregeln . Wir w nschen Ihnen bei uns einen angenehmen Aufenthalt und viel Erfolg in Ihrem Lehrgang. Die Schulleitung Inhalt Hausordnung 2 Absenzenordnung 3-6 A. Absenzenwesen 3 B. Disziplinarwesen 4 C. Notengebungsinformation 6 Benutzungsreglement f r die Informatikmittel 7-8 Schulkodex: Merkblatt f r Lernende 9-10 Hausordnung F r die Schule als Ganzes gilt: 1. F r Fahrr der, Mofas und Motorr der stehen spezielle, gedeckte Unterst nde zur Verf gung.

3 Autos k nnen auf den ffentlichen Parkpl tzen abgestellt werden. Das Parkieren bei der Be-rufsfachschule und der Sportanlage ist beschr nkt erlaubt und f r alle geb hrenpflichtig. 2. Rauchen ist im ganzen Schulhaus und der Sportanlage verboten. Auf dem Schulareal ist das Rauchen nur ausserhalb der markierten Fl chen vor dem Haupteingang erlaubt. Alkohol und Suchtmittel sind w hrend des ganzen Schultages untersagt. 3. An der GiBL k nnen die folgenden R umlichkeiten in der unterrichtsfreien Zeit ben tzt wer-den: Eingangshalle, Mediothek (siehe ffnungszeiten), Korridore und die Sitzm glichkeiten bei den Automaten in der Sporthalle. Der Unterricht soll dabei nicht gest rt werden. 4. Die Lifte an der GiBL und im Sportzentrum k nnen nur mit einem Leihschl ssel ben tzt wer-den. Wer eine Gehbehinderung hat, kann unter Vorweisen des Arztzeugnisses und gegen ein Depot von Fr.

4 Im Sekretariat einen Schl ssel beziehen. 5. In den Informatikr umen, der Mediothek sowie in der Aula der GiBL ist das Essen und Trinken prinzipiell nicht erlaubt! 6. Kaffeemaschinen, Mikrowellen usw. d rfen nicht mitgebracht und in den Unterrichtszimmern gebraucht werden. Laptops, iPads oder Smartphones u. w. Informatikger te und Applikationen d rfen nicht f r private Zwecke im Schulnetz angeschlossen bzw. installiert werden. 7. Mitteilungen und Plakate der Lernenden d rfen am offiziellen Anschlagbrett in der Eingangs-halle aufgeh ngt werden. 8. Die Lernenden h ten ihr Eigentum in Eigenverantwortung. Die Schule haftet nicht f r Dieb-st hle oder Besch digungen. An der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule Liestal pflegen wir gem ss Schulkodex einen wertsch tzenden und respektvollen Umgang miteinander.

5 Die Lehrpersonen und Lernenden be-ginnen den Unterricht p nktlich, nutzen die zur Verf gung stehende Zeit und halten die Endzeiten ein. Um eine gewinnbringende Zusammenarbeit zu erm glichen, legen die Lehrpersonen die f r ihren Unterricht geltenden Rahmenbedingungen fest. Dazu geh ren: allgemeine Umgangs-formen, Ordnung und Sauberkeit, der Umgang mit Essen und Trinken, der Einsatz von Kommuni-kationsmitteln (Smartphones etc.) sowie die Handhabung der Kurzpausen. Bei Verst ssen gegen die Parkordnung erfolgt eine Verzeigung ans Bezirksgericht Liestal, bei Verst ssen gegen das Waffengesetz erfolgt eine Anzeige bei der Polizei. Hausordnung: Beschluss der Schulleitung vom , verabschiedet durch den Schulrat am 2013 2 Absenzenordnung A. absenzen 1. Gem ss Bildungsgesetz 64 werden an der GiBL die absenzen l ckenlos erfasst.

6 2. Das Absenzenwesen bezieht sich auf alle schulischen Angebote (Ausnahme: Son-derregelung BM 2). Die Lernenden haben ihre Ferien w hrend den Schulferien zu be-ziehen. 3. F r jede verpasste Lektion wird im Semesterzeugnis eine Absenz eingetragen. Die absenzen werden in jedem Semester im Zeugnis ausgewiesen. 4. Notorisches Zusp tkommen f hrt zu unentschuldigten absenzen , die im Zeugnis ver-merkt werden. 5. Als Entschuldigungen gelten z. B. Krankheit oder Unfall, Milit r- und Zivilschutzdienst, Urlaub f r ausserschulische Jugendarbeit (OR Art. 329e) oder Unvorhergesehenes. 6. F r eine voraussehbare Absenz ist der Schulleitung so rasch wie m glich im Voraus ein schriftliches Dispensationsgesuch einzureichen. Vorgehen bei Dispensationsgesuchen: a. Lernende lassen 3 Wochen vor dem Termin ihrer Klassenlehrperson das von Ausbildner und allenfalls Eltern unterschriebene Dispensationsgesuch zukom-men.

7 B. Klassenlehrpersonen halten ihr Einverst ndnis oder Nicht-Einverst ndnis darauf fest. c. Konrektor/in bewilligt die Dispensationsanfrage im Absenzenb chlein und retour-niert das Absenzenb chlein der Klassenlehrperson. d. Klassenlehrperson retourniert das Absenzenb chlein den Lernenden, die das Absenzenb chlein den brigen Lehrpersonen zur Unterschrift vorlegen. 7. Alle Lernenden erhalten beim Eintritt in die Schule unentgeltlich ein Absenzenheft. Ein volles Heft wird im Sekretariat gratis ersetzt, Seiten d rfen nicht entfernt werden. Ge-gen eine Geb hr von Fr. werden unvollst ndige oder verlorengegangene Hefte ersetzt. 8. Vorgehen bei absenzen : a. Schule oder Lehrpersonen benachrichtigen b. Absenz ins Absenzenheft eintragen. c. Vom verantwortlichen Berufsbildner, von der verantwortlichen Berufsbildnerin (bei Lernenden ohne Lehrvertrag von der BWB-Fachperson) und bei unm ndi-gen Lernenden von einer erziehungsberechtigten Person unterschreiben lassen.

8 D. Sp testens bis zwei Wochen nach dem Vers umnis allen betroffenen Lehr-personen vorweisen. Versp tet eingereichte Entschuldigungen gelten als un-entschuldigt und der Lehrbetrieb wird informiert. e. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht f hrt zu einer Verwarnung mit Mel-dung an den Lehrbetrieb, bei wiederholtem Fernbleiben stellt die Schule beim Amt f r Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) Antrag zur Aufl sung des Lehrverh ltnisses wegen Nichterf llen der Schulpflicht. 9. F r den Sportunterricht gelten die von der Sportlehrerschaft kommunizierten Bestim-mungen. B. Disziplinarwesen Bei Verst ssen von Lernenden gegen die Vorschriften der Schule oder die Disziplin k n-nen die Lehrpersonen folgende Massnahmen ergreifen: 1. M ndlicher Verweis oder kurzzeitige Wegweisung aus dem Unterricht 2. Lernende werden in den Betrieb geschickt und der Ausbildner, die Ausbildnerin wird telefonisch informiert.

9 3. Bei schwerwiegenden Verst ssen entscheidet die Schulleitung ber die Mass-nahmen. absenzen - und Disziplinarwesen: Beschluss der Schulleitung vom , verabschiedet durch den Schulrat am 2013 4 Als Entschuldigungsgr nde gelten a) f r Lernende nichtchristlicher Konfession die hohen Feiertage ihrer Religion; b) der Urlaub f r ausserschulische Jugendarbeit gem ss Art. 329e des Obligatio-nenrechts (OR) vom 30. M rz 1911 und die Teilnahme an der fliegerischen Vor-schulung; c) die Teilnahme an Bildungslagern der Ausbildungsfirma w hrend h chstens einer Schulwoche pro Jahr. Nicht bewilligt bzw. nicht entschuldigt werden absenzen wegen F hrer- und Fahrzeugpr fungen, Arzt- und Zahnarztkonsultationen (ausser Notf lle) sowie Therapietermine. Dispensationsgesuche - via Klassenlehrperson - an die Abteilungsleitung Mindestens 3 Wochen im Voraus ist ein schriftliches Dispensationsgesuch mit Angabe des Grundes der Absenz einzureichen.

10 Es ist von der Klassenlehrperson, vom Ausbildner, von der Ausbildnerin sowie von der erziehungsberechtigten Per-son (bei Lernenden unter 18 Jahren) zu unterzeichnen und von der Abteilungslei-tung zu beurteilen. Es werden alle schriftlichen Dispensationsgesuche mit den n tigen Angaben behandelt. absenzen - und Disziplinarwesen: Beschluss der Schulleitung vom , verabschiedet durch den Schulrat am 2013 C. Notengebungsinformationen Gest tzt auf 62 Abs. 1, Bst. g der Verordnung f r die Berufsbildung (s. oben) gelten an der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule Liestal folgende Regeln: Nicht abgegebene Qualifikationsnachweise (QNW) und Leistungsverweigerungen 1 Werden von einer Lehrperson in Auftrag gegebene QNW ohne entschuldbare Begr n-dung (wie Best tigung durch die Lehrfirma oder die gesetzliche Vertretung) nicht fristge-recht abgegeben, so kann die Lehrperson - ein Nachsitzen bis zu zwei Stunden in der schulfreien Zeit des gleichen Schultages und unter Aufsicht einer Lehrperson anordnen oder - eine Nachfrist von vier Arbeitstagen einr umen.


Related search queries