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Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

- Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN 0720-6100 G 1990. Jahrgang 61 Ausgegeben am Dienstag, dem 29. Dezember 2009 Nummer 196a bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung f r Leistungen Teil A. (VOL/A). Ausgabe 2009. Vom 2009. - -3- bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung f r Leistungen - Teil A. (VOL/A). Ausgabe 2009. Vom 20. November 2009. Nachstehend wird die vom Vergabe- und Vertragsausschuss f r Lieferungen und Leistungen (DVAL) beschlossene Neufassung der VOL Teil A (vormals: Verdingungsordnung f r Leistun- gen Teil A) bekannt gegeben, ist aber von den ffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwen- den.

- 3 - Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 Vom 20. November 2009 Nachstehend wird die vom Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen

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1 - Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN 0720-6100 G 1990. Jahrgang 61 Ausgegeben am Dienstag, dem 29. Dezember 2009 Nummer 196a bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung f r Leistungen Teil A. (VOL/A). Ausgabe 2009. Vom 2009. - -3- bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung f r Leistungen - Teil A. (VOL/A). Ausgabe 2009. Vom 20. November 2009. Nachstehend wird die vom Vergabe- und Vertragsausschuss f r Lieferungen und Leistungen (DVAL) beschlossene Neufassung der VOL Teil A (vormals: Verdingungsordnung f r Leistun- gen Teil A) bekannt gegeben, ist aber von den ffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwen- den.

2 Sie ersetzt die VOL Teil A (VOL/A) in der Fassung der bekanntmachung vom 6. April 2006. (BAnz. Nr. 100a vom 30. Mai 2006) und der Berichtigung der bekanntmachung vom 7. Juni 2006 (BAnz. S. 4368). Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A gelten f r Vergaben ffentlicher Auftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsauftr gen unterhalb der Schwellenwerte gem 100 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr nkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOL/A ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen. Die Anwendung des Abschnitts 2 der VOL/A wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung ber die Vergabe ffentlicher Auftr ge (Vergabeverordnung) verbindlich vorge- schrieben.

3 Die nderung der Vergabeverordnung wird gegenw rtig von der Bundesregierung vorbereitet. Aufgrund der Verordnung zur Neuregelung der f r die Vergabe von Auftr gen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln vom 23. September 2009 (BGBl. S. 3110) entfallen die bisherigen Abschnitte 3 und 4. Die Neufassung der VOL/A dient in Erg nzung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergabe- rechts vom 20. April 2009 (BGBl. S. 790) im Vierten Teil des GWB der weiteren Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung ber Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28.

4 Juni 2006. Insbesondere wurde die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragraphen bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten aufgegeben. Die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen und gelten f r Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und f r Vergaben ab der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 2) jeweils f r sich. -4- Des Weiteren wurden folgende zus tzlichen ex-ante- und ex-post-Transparenzpflichten in die VOL/A aufgenommen: Nationale Bekanntmachungen (ex-ante) in Internetportalen m ssen zentral ber die Suchfunktion des Internetportals ermittelbar sein;. - in zwei Ausnahmef llen der Beschr nkten Ausschreibung sind stets ffentliche Teilnahme- wettbewerbe durchzuf hren.

5 - Verpflichtung der Auftraggeber, ber jeden vergebenen Auftrag ab 25000 Euro ohne Umsatz- steuer nach Beschr nkten Ausschreibungen und Freih ndigen ohne Teilnahmewettbewerb f r die Dauer von drei Monaten ber bestimmte Mindestangaben zu informieren (ex-post). Um berzogene Nachweisforderungen der Auftraggeber einzud mmen, wurden versch rfte Be- gr ndungspflichten f r die Forderung von Eignungsnachweisen, die ber Eigenerkl rungen der Unternehmen hinausgehen, eingef hrt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der B - rokratiekosten in den Unternehmen geleistet. In Erg nzung zur Definition nach 101 Absatz 6 Satz 2 GWB wurde das dynamische elektroni- sche Verfahren in der VOL/A umgesetzt und ist damit k nftig zul ssig.

6 Auf eine Umsetzung der elektronischen Auktion nach 101 Absatz 6 Satz 1 GWB hat der DVAL aus mittelstandspoliti- schen Gr nden verzichtet. Zur Verdeutlichung neuer Regelungen wurden die Erl uterungen zur VOL/A (Anhang IV) aktua- lisiert. Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOL/A soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der nderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOL/A vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang k nnen zur Wahrung der Rechtssi- cherheit bis zu drei Monaten nach Inkrafttreten der Vergabeverordnung begonnene elektronische Vergabeverfahren nach dem Recht, welches vor Inkrafttreten der Vergabeverordnung galt, been- det werden.

7 Berlin, den 20. November 2009. I B 3 - 26 50 00/21. Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie Im Auftrag Dr. Bettina W al d m a n n -5- Vergabe- und Vertragsordnung f r Leistungen (VOL). Teil A. Allgemeine Bestimmungen f r die Vergabe von Leistungen (VOL/A). Ausgabe 2009. Berichtigt durch das Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie am 19. Februar 2010, bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 32, Seite 755 vom 26. 02. 2010. -6- Inhalts bersicht Seite Abschnitt 1: Bestimmungen f r die Vergabe von Leistungen .. 8. 1 Anwendungsbereich .. 8. 2 Grunds tze .. 8. 3 Arten der 8. 4 Rahmenvereinbarungen ..10. 5 Dynamische elektronische Verfahren.

8 10. 6 Teilnehmer am 7 Leistungsbeschreibung ..12. 8 9 Vertragsbedingungen ..13. 10 11 Grunds tze der Informations 12 bekanntmachung , Versand von Vergabeunterlagen ..13. 13 Form und Inhalt der Angebote ..14. 14 ffnung der 15 Aufkl rung des Angebotsinhalts, Verhandlungsverbot ..15. 16 Pr fung und Wertung der Angebote ..15. 17 Aufhebung von 18 19 Nicht ber cksichtigte Bewerbungen und Angebote, Informationen ..17. 20 Dokumentation ..17. Abschnitt 2: Bestimmungen f r die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG)..18. 1 EG Anwendungsbereich ..18. 2 EG Grunds tze ..18. 3 EG Arten der 4 EG Rahmenvereinbarungen.

9 22. 5 EG Dynamische elektronische 6 EG Teilnehmer am Wettbewerb ..24. 7 EG Nachweis der 8 EG Leistungsbeschreibung, Technische Anforderungen ..29. 9 EG Vergabeunterlagen ..30. 10 EG Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog ..32. 11 EG 12 EG Fristen ..33. 13 EG Grunds tze der Informations bermittlung ..34. 14 EG Anforderungen an Teilnahmeantr 15 EG bekanntmachung , Versand der 16 EG Form und Inhalt der 17 EG ffnung der Angebote ..37. 18 EG Aufkl rung des Angebotsinhalts, Verhandlungsverbot ..37. 19 EG Pr fung und Wertung der Angebote ..37. 20 EG Aufhebung von Vergabeverfahren ..38. 21 EG Zuschlag.

10 39. 22 EG Nicht ber cksichtigte Bewerbungen und 23 EG bekanntmachung ber die Auftragserteilung ..39. 24 EG Dokumentation ..40. Anhang I: ..41. Teil Teil Anhang II: Anforderungen an die Ger te, die f r den elektronischen Empfang der Antr ge auf Teilnahme und der Angebote verwendet -7- Anhang III: Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 des Rates vom 03. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f r die Fristen, Daten und Termine ..45. Anhang IV: Erl uterungen zur VOL/A ..48. Anhang TS: Technische Spezifikationen ..53. Allgemeine Vertragsbedingungen f r die Ausf hrung von Leistungen (VOL/B) ..54. Pr ambel ..55. 1 Art und Umfang der 2 nderungen der Leistung.


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