Transcription of Lösungen und Unterrichtsanregungen für Grundgesetz für ...
1 L sungen und Unterrichtsanregungen f rGrundgesetz f r Einsteiger und FortgeschritteneEine Aufstellung der L sungen f r jedes Arbeitsblatt und zus tzliche Unterrichtsanregungen und Transferaufgaben (in kursiv). Stand: 1 L sungswort: eigenen Abschnitt im GG gibt es f r:Die Gewerkschaften, die Polizei, die NATO, L hne und Einkommen, St dte und der Assoziationsaufgabe im oberen Seitenteil soll sowohl eine Auseinandersetzung mit dem Thema Grundgesetz erfolgen und der bisherige Wissensstand der Sch lerinnen und Sch ler f r kommende Diskussionen evaluiert werden.
2 Arbeitsblatt 2:Seite 2 kann mit Seite 3 erg nzend bearbeitet werden: Welcher L ckentext l sst sich welchem Foto zuordnen? Welche Fotos haben keine Entsprechung im L ckentext?Ziel ist es, die besondere Stellung der Grundrechte (auch innerhalb des GG) herauszustellen. 1: Diskriminierungsverbot, Art. 32: Schulwesen, Art. 73: Ehe und Familie, Art. 64: Rechtsprechung, Art. 92, Art. 1035: Meinungs-, Informations-,Pressefreiheit, Art. 56: Versammlung7: Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Art. 48: Berufsfreiheit, keine Zwangsarbeit, Art. 129: Unverletzlichkeit der Wohnung, Art.
3 1310: Eigentum verpflichtet, Art. 1411: Wehr- und Dienstpflicht, Art. 12a12: Brief-, Post- und , Art. 1013: Bundesflagge, Art. 2214: Asylrecht, Art. 16aL sungswort: Die GrundrechteArbeitsblatt 3 3(2) 2(2) 4(3) 13(1) 14(2) 11(1) Freiz 16a(1) 7 (1) 8(1) 12(1) Ausbildungsst 6(1) 1(2) 9(1) 5(1) Pressefreiheit L sungswort: Briefgeheimnis Arbeitsblatt 4 Ziel ist, den Unterschied zwischen B rger- und Menschenrechten deutlich zu machen und zu zeigen, dass diese keinesfalls eine moderne Erfindung sind bzw.
4 Nur im GG stehen. Die Sch lerinnen und Sch ler sollen erkennen, dass sich Dokumente in verschiedenen Bereichen (USA, Frankreich, Europa, UN, Grundgesetz ) und in verschiedenen Jahrhunderten auf die gleichen Grunds tze beziehen. Im L ckentext soll vor allem deutlich werden, dass sich die Adressaten der Grundrechte unterscheiden ( alle Menschen und deutsche B rger ). 1628: Petition of Rights (England)1776: Amerikanische Unabh ngigkeitserkl rung (USA)1789: Erkl rung der Menschen- und B rgerrechte (Frankreich)1948: Allgemeine Erkl rung der Menschenrechte (UN)1950: Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EU)1976: Vereinte Nationen, Weltpakte (UN)Als Menschenrechte werden Rechte bezeichnet, die jedem Menschen zustehen, gleichg ltig in welchem Land der Erde er lebt oder welche Staatsangeh rigkeit er besitzt.
5 Diese Rechte wurden1948 von den Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erkl rung der Menschenrechte festgelegt. Sie enthalten zum Beispiel das Recht auf menschliche W rde, das Recht auf Leben und Freiheit und das Verbot der Folter. Au erdem hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu u ern und darf nicht aufgrund seiner religi sen berzeugungen oder politischen Ansichten verfolgt oder benachteiligt den Menschenrechten, die sowohl f r deutsche Staatsb rger als auch f r Ausl nder in Deutschland gelten, enthalten die Grundrechte aber auch so genannte B rgerrechte.
6 Sie bestimmen, welche Rechte und Pflichten jeder B rger der Bundesrepublik Deutschland hat und definieren das Verh ltnis zwischen B rger und Staat: Zum Beispiel das Recht, seinen Beruf und Ausbildungsplatzfrei zu w hlen, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie, geheime und demokratische Wahlen. B rgerrechte sind im Grundgesetz oft an der Bezeichnung alle Deutschen zu sch tzen den Einzelnen vor Anspr chen und bergriffen der Staatsgewalt und sichern so auch die Ordnung der Gesellschaft in einem Staat. In vielen L ndern der Welt werden diese Rechte jedoch von der Staatsmacht missachtet.
7 Das zeigt, dass es keineswegs selbstverst ndlich ist, dass die verfassungsm ig garantierten Grundrechte auch anerkannt werden. Neben der Gesetzgebung und der ausf hrenden Gewalt ben tigt ein Staat daher auch eine unabh ngige und neutrale Rechtsprechung zur Durchsetzung der 5: Es soll deutlich werden, wie das GG zustande kam. Interessant f r die Sch lerinnen und Sch ler ist dabei auch, wer die deutsche Verfassung initiierte und f r wen sie wann galt (bis 1990 bzw danach). L sungsreihenfolge: 7,4,1,2,6,3,5,9,8 Eine Transferfrage k nnte sein, warum sich 1949 der (provisorisch klingende) Name Grundgesetz ber die (verbindlichere) Bezeichnung Verfassung durchsetzte.
8 Im gleichen Zusammenhang k nnen auch die Versionen der Pr ambel vor und nach der Wiedervereinigung verglichen werden. Welchen Anspruch hatte das Grundgesetz demnach? Arbeitsblatt 6:In Anlehnung an die besprochenen Grundrechte sollen sich die Sch lerinnen und Sch ler eine eigene Meinung ber ihre Priorit ten bilden. Dabei ist auch ein war w re -Ansatz m glich: Welche der genannten Punkte k nnten wegfallen, ohne die Freiheit der Gesellschaft zu gef hrden? W re dies berhaupt m glich? Es wird wahrscheinlich jeder Punkt eine Begr ndung finden - die Grundrechte haben also alle eine Daseinsberechtigung.
9 Arbeitsblatt 7:Artikel 20 [Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht](1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge bt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsm ige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht m glich 20 stellt das Fundament der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland dar.
10 Sie ist die logische Folge der vorher behandelten Grundrechte. Aus dem Bekenntnis zu den Grundrechten folgt das Bekenntnis zur gegenw rtigen staatlichen Ordnung. Warum w re eine Diktatur oder Monarchie nicht m glich, wenn gleichzeitig alle Grundrechte geachtet werden sollen? Wie wird die Aufrechterhaltung der Grundrechte im staatlichen System von Art. 20 gesichert? (freie Wahlen, Gewaltentrennung, Rechtsbildung, Widerstandsrecht)Arbeitsblatt 8:Hinweise zur Karikatur: Klassische Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative.