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Leitfaden zur Vergabe von Architekten- und ...

Leitfaden zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach VOF Verfasser: Karl Georg Wierer Inhalts bersicht Seite Einleitung 64 1. Pflicht zur anwendung der VOF 64 Welche Auftraggeber m ssen die VOF anwenden? 64 Bei welchen Auftr gen ist das Verfahren nach VOF durchzuf hren? 64 Verlangt die VOF einen Architektenwettbewerb? 65 Welche Folgen kann ein unterlassenes Vergabeverfahren haben? 65 2. Ermittlung des Auftragswerts 66 Wie kann man die Honorarsumme vorab ermitteln? 66 Sind die f r die Planung anfallende Mehrwertsteuer und die Nebenkosten zu ber cksichtigen? 67 Berechnet sich der Auftragswert nach dem Wert aller f r die Bauma nahme erforderlichen Planungsleistungen oder nach dem Wert der Einzelleistung nach den Leistungsbildern der HOAI?

Leitfaden zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach VOF Verfasser: Karl Georg Wierer Inhaltsübersicht Seite Einleitung 64 1. Pflicht zur Anwendung der

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1 Leitfaden zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach VOF Verfasser: Karl Georg Wierer Inhalts bersicht Seite Einleitung 64 1. Pflicht zur anwendung der VOF 64 Welche Auftraggeber m ssen die VOF anwenden? 64 Bei welchen Auftr gen ist das Verfahren nach VOF durchzuf hren? 64 Verlangt die VOF einen Architektenwettbewerb? 65 Welche Folgen kann ein unterlassenes Vergabeverfahren haben? 65 2. Ermittlung des Auftragswerts 66 Wie kann man die Honorarsumme vorab ermitteln? 66 Sind die f r die Planung anfallende Mehrwertsteuer und die Nebenkosten zu ber cksichtigen? 67 Berechnet sich der Auftragswert nach dem Wert aller f r die Bauma nahme erforderlichen Planungsleistungen oder nach dem Wert der Einzelleistung nach den Leistungsbildern der HOAI?

2 68 Was ist bei der Vergabe an Generalplaner zu beachten? 69 Darf man den Auftragswert f r die Schwellenwertberechnung nach Leistungsstufen aufteilen? 69 Darf man den Auftragswert aufteilen, wenn die Realisierung noch nicht feststeht? 70 Bayerischer Kommunaler Pr fungsverband - Gesch ftsbericht 2004 62 Seite 3. berblick ber den Verfahrensablauf 71 Erste Stufe: Bewerbungen (Teilnahmewettbewerb) 71 Zweite Stufe: Verhandlungen 72 Dritte Stufe: Auftragserteilung 72 Einordnung eines Planungswettbewerbs in das VOF-Verfahren 72 4. Erl uterungen und Beispiele zu den Verfahrensschritten nach VOF 73 Fristen 73 Vergabebekanntmachung 75 Bekanntmachungstext 75 Zus tzliche Informationen 76 Bewerbungen 76 Auswahlstufe 1: Ausschlu der Bewerber, die die Mindest- anforderungen nicht erf llen 76 Auswahlstufe 2.

3 Auswahl der Bewerber, mit denen verhandelt wird 78 Verhandlungen 80 Aufforderung zur Verhandlung 80 Anforderung von L sungsvorschl gen 80 Honorar 81 Verhandlungsgespr che 82 Auftragserteilung 83 Vergabeentscheidung 83 Information der nicht ber cksichtigten Bieter 83 Vergabevermerk 84 Bekanntmachung des vergebenen Auftrags 85 Anlagen 87 Bayerischer Kommunaler Pr fungsverband - Gesch ftsbericht 2004 63 Einleitung Bei der Pr fung und Beratung stellen wir immer wieder Unsicherheiten im Umgang mit der VOF1 fest. VOF-Verfahren verursachen einen hohen Aufwand, Verfahrensfehler k nnen erheb-liche Komplikationen nach sich ziehen. Um den Kommunen die Arbeit mit der VOF zu erleich-tern, haben wir diesen Leitfaden zusammengestellt.

4 Er soll - ohne zu Einzelfragen die g ngige Kommentarliteratur zu ersetzen - schnell ins Thema einf hren, die wichtigsten Fragen beant-worten und praktische Hinweise und Beispiele f r die einzelnen Verfahrensschritte geben. Die Kommunen sollten im eigenen Interesse die Chance nutzen, aus der Vielzahl der Bewerber den wirklich besten herauszufinden, damit sich der mit dem verbindlich vorgegebenen Aus-wahlverfahren verbundene Aufwand lohnt. 1. Pflicht zur anwendung der VOF Welche Auftraggeber m ssen die VOF anwenden? Die VOF setzt die EG-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) National eingef hrt ist sie durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr nkungen (GWB)3 und die Vergabeverordnung (VgV)4. Das GWB definiert ffentliche Auftr ge und legt Grunds tze f r die Vergabe dieser Auftr ge und f r das Nachpr fungsverfahren fest, die VgV regelt im wesentlichen, welcher ffentliche Auftrag-geber welche Vergabeordnung (VOB, VOL oder VOF) ab welchem Schwellenwert anzuwenden hat.

5 An die VOF gebunden sind Gebietsk rperschaften, Zweckverb nde und Gesellschaften ffentlichen oder privaten Rechts, die ffentliche Aufgaben nichtgewerblicher Art wahrnehmen und von der ffentlichen Hand berwiegend finanziert oder kontrolliert werden ( 98 Nrn. 1 bis 3 GWB; f r Auftraggeber aus dem Sektorenbereich - Versorgung und Verkehr - ist die Dienst-leistungsrichtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt, sondern gilt unmittelbar). Bei welchen Auftr gen ist das Verfahren nach VOF durchzuf hren? Die VOF regelt das Vergabeverfahren von Dienstleistungsauftr gen mit folgenden Merkmalen: Der Auftragswert erreicht den Schwellenwert von ( 2 Nr. 3 VgV; unterhalb des Schwellenwertes gibt es keine Vorschrift f r die f rmliche Vergabe freiberuflicher Leistun-gen).

6 1 Verdingungsordnung f r freiberufliche Leistungen - VOF - der Bek vom , in Kraft getreten am ; Bundesanzeiger Nr. 203 a vom 2 Richtlinie 1992/50 des Rates vom Abl. EG Nr. L 209 ber die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe ffentlicher Dienstleistungsauftr ge; allgemein als EG-Dienstleistungsrichtlinie bezeichnet 3 BGBl I 1998 S. 2546 4 BGBl I 2001 S. 110, neu gefa t durch Bek vom , BGBl I S. 169 Bayerischer Kommunaler Pr fungsverband - Gesch ftsbericht 2004 64 Die Leistung ist vorab nicht eindeutig und ersch pfend beschreibbar; sie wird deshalb grunds tzlich im Verhandlungsverfahren nach vorheriger Vergabebekanntmachung verge-ben (beschreibbare Dienstleistungen sind f rmlich nach der VOL/A auszuschreiben).

7 Die Dienstleistung wird durch Freiberufler erbracht. Die freiberufliche T tigkeit ist in 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG definiert; Freiberufler sind die Architekten und Ingenieure (nicht frei-beruflich zu erbringende Dienstleistungen sind nach der VOL zu vergeben). Die Leistung ist in Anhang 1A zur DLR aufgef hrt. Der Anhang ist gleichlautend in die VOF bernommen. Genannt sind Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungslei-stungen (Kategorie 12, Architektur, technische Beratung und Planung, Stadt- und Land-schaftsplanung usw.). Verlangt die VOF einen Architektenwettbewerb? Die VOF verlangt keinen Architektenwettbewerb, sondern ein Verhandlungsverfahren. Ein Ar-chitekten-/Planungswettbewerb ist eine besondere Form der Vergabe .

8 Die VOF l t zu und enth lt Regelungen f r den Fall, da der Auftraggeber sich f r einen Planungswettbewerb Planungswettbewerbe sind in den Grunds tzen und Richtlinien f r Wettbewerbe (GRW) in der Fassung von 2003 Die GRW sind f r Kommunen zwar nicht verbindlich vorgeschrieben, aus Gr nden der Rechtssicherheit empfiehlt es sich aber jedenfalls ber dem EU-Schwellenwert, nicht von ihnen abzuweichen, da die GRW die Vorgaben des 25 VOF einhalten. Welche Folgen kann ein unterlassenes Vergabeverfahren haben? Wird ein VOF-Verfahren unterlassen und ist noch kein Auftrag erteilt, kann ein Interessent am Auftrag die Vergabe durch die Vergabekammer stoppen lassen. Wurde ein Vertrag ohne die nach 13 VgV vorgeschriebene Information geschlossen,7 ist er unwirksam mit der Folge, da nochmals in einem korrekten Verfahren vergeben werden mu.

9 Wurde ein gebotenes VOF-Verfahren nicht durchgef hrt, gilt gleiches, wenn ein Bieter, der dem Auftraggeber sein kon-kretes Interesse am Auftrag bekundet hat, bergangen Die EU-Kommission kann bei rechtswidrigen Vergabeverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleiten; die Bundesrepublik wird versuchen, f r das dann verh ngte Bu geld die Kommune in Regre zu nehmen. Ob diese M glichkeit er ffnet ist, ist in Literatur und Rechtsprechung noch nicht gekl rt. Ferner k nnen Zuwendungen gek rzt werden, da es ein schwerwiegender Vergabeversto ist, ein vorgeschriebenes VOF-Verfahren zu unterlassen. 5 25 VOF, Planungswettbewerbe; vgl. unten Ziffer 6 Die GRW sind abgedruckt im AllMBl 2004, S.

10 287, und im Handbuch f r Architekten- und Ingenieurvertr ge sowie f r Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau (HAV-KOM) Abschnitt , S. 5 ff. 7 vgl. unten Ziffer 8 zur derzeitigen Entwicklung der Rechtsprechung siehe OLG D sseldorf, Beschlu vom , Verg 37/03, ZfBR 2004,196 und OLG Th ringen, Beschlu vom , 6 Verg 5/03, ZfBR 2003, 193 sowie GK 188/2004. Bayerischer Kommunaler Pr fungsverband - Gesch ftsbericht 2004 652. Ermittlung des Auftragswerts Wie kann man die Honorarsumme vorab ermitteln? Erreicht der gesch tzte Auftragswert den Schwellenwert von , ist die VOF zwingend anzuwenden. Der Auftraggeber mu den Auftragswert deshalb gewissenhaft und sachgerecht ermitteln. Architekten- und Ingenieurleistungen sind nach der HOAI zu verg ten.


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