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Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Vorwort 2-2002

Bayerischer KommunalerPr fungsverbandBKPV-Mitteilungen2/2002 November 2002 Bayerischer Kommunaler Pr fungsverbandRenatastra e 73, 80639 M nchenTelefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1688646E-Mail: Kommunaler Pr fungsverband - Mitteilungen 2 In-House-Gesch fte39 Neuregelung des Schadensersatzrechts510 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften711 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften:Sonderr cklagen812 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften:Unterscheidun g zwischen rentierlicher und nichtrentierlicherVerschuldung2013 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften:Anhebung der Wertgrenze f r Bestandsverzeichnisse2214 Untersuchungen der Wirtschaftlichkeit der M llabfuhr inkreisfreien St dten2315 Wirtschaftlichkeit und Sicherheit in

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband - Mitteilungen 2/2002 1 INHALTSVERZEICHNIS RdNr. Seite-Vorwort 28 Ausschreibungsfreie In-House-Geschäfte 3 9 Neuregelung des Schadensersatzrechts 5 10 Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung und der Verwaltungsvorschriften 7 11 Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung und der

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Transcription of Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Vorwort 2-2002

1 Bayerischer KommunalerPr fungsverbandBKPV-Mitteilungen2/2002 November 2002 Bayerischer Kommunaler Pr fungsverbandRenatastra e 73, 80639 M nchenTelefon: (089) 1272-0, Telefax: (089) 1688646E-Mail: Kommunaler Pr fungsverband - Mitteilungen 2 In-House-Gesch fte39 Neuregelung des Schadensersatzrechts510 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften711 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften:Sonderr cklagen812 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften:Unterscheidun g zwischen rentierlicher und nichtrentierlicherVerschuldung2013 nderung der Kommunalhaushaltsverordnung und derVerwaltungsvorschriften.

2 Anhebung der Wertgrenze f r Bestandsverzeichnisse2214 Untersuchungen der Wirtschaftlichkeit der M llabfuhr inkreisfreien St dten2315 Wirtschaftlichkeit und Sicherheit in der Informationstechnik25 Bau 5 Unwirksame B rgschaften auf erstes Anfordern k nnen f rbestehende Vertr ge nun doch als einfache B rgschaftenaufrechterhalten werden31 Bau 6 nderungen der VOB/B durch die Fassung 200233 Bayerischer Kommunaler Pr fungsverband - Mitteilungen 2/20022 BKPV-Mitteilungen 2/2002 Liebe Leserinnen, liebe Leser,das vorliegende Heft enth lt wiederum eine Reihe wichtiger Informationen zu neuenRechtsvorschriften (Schuldrecht, KommHV, VOB) und Entscheidungen sowie Erkennt-nisse aus unserer Pr fungst tigkeit.

3 Von den Beitr gen m chte ich keinen besondersherausstellen, aber doch auf die vielen schwerwiegenden M ngel in der Sicherheit undWirtschaftlichkeit der Datenverarbeitung hinweisen, die wir bei den Pr fungen immerwieder vorfinden. Eine kurze Zusammenfassung einiger wesentlicher Erkenntnissebringen wir in RdNr. 15 dieser mu ten wir in letzter Zeit immer wieder feststellen, da die BKPV-Mitteilun-gen bei den Mitarbeitern in den Verwaltungen, die damit arbeiten sollen, vielfach nochnicht ausreichend bekannt sind. Ich bitte nochmals darum, die Beitr ge an die zust n-digen Sachbearbeiter weiterzugeben.

4 Es liegt im Interesse aller Beteiligten, wenndiese Informationen rechtzeitig umgesetzt und dadurch Nachteile f r die Kommunenund k nftige Pr fungsbeanstandungen vermieden werden k Beitr ge aus den Mitteilungen sind, ebenso wie unsere Gesch ftsberichte (derzeitab 1997) und der steuerliche Beratungsdienst (derzeit ab 1998) auch auf unserer In-ternet-Seite unter der Adresse (>Ver ffentlichungen) zu finden. Unterdem Stichwort Aktuelles bringen wir dort neuerdings besonders aktuelle Hinweise aufwichtige Entscheidungen u.., bevor diese in den Mitteilungen behandelt werden k n-nen.

5 Wir w rden uns freuen, wenn Sie unsere Internet-Seite regelm ig nutzen undauch Ihre Mitarbeiter auf diese M glichkeit hinweisen w 29. Oktober sind Vorstand und Landesausschu des Pr fungsverbandes in derneuen Zusammensetzung nach den Kommunalwahlen erstmals zusammengetreten. Indieser Sitzung hat der Landesausschu den Landrat des Landkreises Eichst tt, HerrnDr. Xaver Bittl, zum neuen Verbandsvorsitzenden gew hlt. Er l st den bisherigen Ver-bandsvorsitzenden, Herrn Dr. Martin Geiger, fr herer erster B rgermeister der StadtWasserburg , ab.

6 Herr Dr. Geiger hat sich in den sechs Jahren seiner Amtszeitimmer f r die Belange des Pr fungsverbandes eingesetzt und sich bleibende Verdien-ste erworben. Daf r danke ich ihm auch an dieser Stelle ganz herzlich. Verbandsvor-sitzender, Vorstand und Landesausschu entscheiden ber viele f r den Pr fungsver-band wichtige Angelegenheiten, ber Haushalt, Stellenplan, Satzung, wichtigePersonalangelegenheiten und grunds tzliche Fragen des Verbandes, jedoch nicht ber Angelegenheiten der Pr fung und Beratung. Herr Dr. Bittl und die Mitglieder un-serer Gremien werden in den n chsten 6 Jahren die Geschicke des Verbandes we-sentlich ZwickBayerischer Kommunaler Pr fungsverband - Mitteilungen 2/2002 - RdNr.

7 838 Ausschreibungsfreie In-House-Gesch fte ffentliche Auftraggeber im Sinn des 98 GWB, zu denen auch die Kommunen z h-len, d rfen Waren, Bau- und Dienstleistungen grunds tzlich nur im Wettbewerb undnach Durchf hrung eines Vergabeverfahrens gem 97 ff. GWB beschaffen ( 97 Abs. 1 GWB). Ob ein ffentlicher Auftrag im Sinn dieser Vorschriften vorliegt, ist indenjenigen F llen schwer zu beurteilen, in denen Kommunen ihre Aufgaben durch pri-vatrechtlich oder ffentlich-rechtlich verfa te juristische Personen wie GmbH oderKommunalunternehmen wahrnehmen, an denen sie beteiligt sind oder die sie der Kommunen bei der Wahl einer privaten Rechtsform ist es zwar regelm - ig nicht, Auftr ge ffentlich ausschreiben zu m ssen und ihre Unternehmen mit ande-ren in Wettbewerb treten zu lassen.

8 Vergaberechtlich ist das aber ohne Ausnahme von der Anwendung der Vergabevorschriften kommt - abgesehen vondem eher seltenen Fall des 100 Abs. 2 Buchst. g) GWB (ausschlie liches Recht derGesellschaft zur Erbringung der Leistung) - nach der Rechtsprechung nur unter engenVoraussetzungen in Betracht. Der EuGH hat in der Entscheidung Teckal (Az: C 107, 98; abgedruckt in BayVBl 2000, 495, NZBau 2000, 90) f rLieferauftr ge und in der Entscheidung ARGE Gew sserschutz vom (Az:C 94/99; abgedruckt in NVwZ 2001, 785, NZBau 2001, 99) f r Dienstleistungendie Existenz ausschreibungsfreier In-House-Gesch fte anerkannt.

9 Der BGH ist demmit Entscheidung vom - Az: X ZB 10/01 - gefolgt (abgedruckt in DB2001, 2245; D V 2001, 1006). Ein ausschreibungsfreies In-House-Gesch ft soll dannvorliegen, wenn die ffentliche Hand ber eine Gesellschaft eine Kontrolle aus bt, dieder ber eine eigene Dienststelle entspricht, und die Gesellschaft im wesentlichen f rdie K rperschaft t tig ist, die ihre Anteile h ist dabei, unter welchen Voraussetzungen das Merkmal der Kontrollewie ber eine eigene Dienststelle bejaht werden kann. Das BayObLG hat sich j ngstmit Beschlu vom - Az: Verg 18/01 - (abgedruckt in NZBau 2002, 397)zu dieser Frage ge u ert:Im zugrunde liegenden Fall war ein Abfallzweckverband, dem mehrere entsorgungs-pflichtige Kommunen angeh rten, mit 51 % an einer Abfallentsorgungs-GmbH betei-ligt.

10 Die restlichen 49 % hielt ein privater Partner. In der Gesellschafterversammlungund im Aufsichtsrat stellte der Zweckverband jeweils die Mehrheit der Mitglieder. DieseOrgane konnten ihre Beschl sse berwiegend mit einfacher Mehrheit fassen. F r be-stimmte Beschl sse, die besonders wichtige Angelegenheiten der Gesellschaft betra-fen, war nach der Gesellschaftssatzung Einstimmigkeit oder eine qualifizierte Mehrheiterforderlich, die nur erreicht werden konnte, wenn auch die Vertreter des privatenPartners zustimmten. Eine entsorgungspflichtige Kommune, die dem Zweckverbandangeh rte, beschlo nunmehr, einen Entsorgungsdienstleistungsvertrag an die Ab-fallentsorgungs-GmbH ohne Vergabeverfahren zu Kommunaler Pr fungsverband - Mitteilungen 2/2002 - RdNr.


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