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Der Bedarfsplan: Basis der Objektplanung - HOAI …

B SmmendingerAus gutem Grund beginnt die Einleitung derDIN 18205 (Bedarfsplanung im Bauwesen)mit den Worten:Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt dasoft an einer ungen genden hei t, die Bauaufgabe ist ungen genddefiniert, die Bed rfnisse von Bauherrn undNutzern werden nicht ausreichend ermitteltund Vorwort der DIN 18205 wird zudemnochmals deutlich hervorgehoben, welcheBedeutung eine sorgf ltig durchgef hrte Be-darfsplanung besitzt:In Deutschland ist bisher die Aufmerksam-keit f r diese Fr hphase von Bauplanungs-prozessen gering. Da aber jedes BauprojektDer Bedarfsplan: Basis der ObjektplanungInhalt und Bedeutung der Bedarfsplanung nachDIN 18205 unter der HOAI 2009diese Phase wenn auch noch so unzurei-chend gehandhabt durchl uft, und da indieser Phase die Weichen f r alle sp terenEreignisse jeder Bauplanung gestellt werden,liegt eine Qualit tsverbesserung im Interessealler kritischen Worte haben auch vier-zehn Jahre (!)

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1 B SmmendingerAus gutem Grund beginnt die Einleitung derDIN 18205 (Bedarfsplanung im Bauwesen)mit den Worten:Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt dasoft an einer ungen genden hei t, die Bauaufgabe ist ungen genddefiniert, die Bed rfnisse von Bauherrn undNutzern werden nicht ausreichend ermitteltund Vorwort der DIN 18205 wird zudemnochmals deutlich hervorgehoben, welcheBedeutung eine sorgf ltig durchgef hrte Be-darfsplanung besitzt:In Deutschland ist bisher die Aufmerksam-keit f r diese Fr hphase von Bauplanungs-prozessen gering. Da aber jedes BauprojektDer Bedarfsplan: Basis der ObjektplanungInhalt und Bedeutung der Bedarfsplanung nachDIN 18205 unter der HOAI 2009diese Phase wenn auch noch so unzurei-chend gehandhabt durchl uft, und da indieser Phase die Weichen f r alle sp terenEreignisse jeder Bauplanung gestellt werden,liegt eine Qualit tsverbesserung im Interessealler kritischen Worte haben auch vier-zehn Jahre (!)

2 [1] nach der Ver ffentlichungder DIN 18205 immer noch uneingeschr nk-te G ltigkeit. Bezeichnend ist, dass die Ein-f hrung der DIN 18205 nicht wesentlich zueiner erh hten Wahrnehmung des Problemsgef hrt hat. So kennt auch heute kaum einBauherr, aber auch kaum ein Architekt oderIngenieur diese Norm. Aber auch vom Ver-ordnungsgeber wurde die DIN 18205 bisherweitgehend unbeachtet gelassen. Erstmals inder HOAI 2009 findet sich in der amtlichenBegr ndung zu Paragraf 6 HOAI ein Verweisauf die DIN 18205 [2].Was versteht manunter der Bedarfsplanung?Der Bedarfsplan ist die Frage, auf die die Ob-jektplanung die Antwort ist. Denn der Be-darfsplan bildet die Grundlage der Objekt-planung und diese muss sich dann am Be-darfsplan messen lassen.

3 Die DIN 18205 be-schreibt in Paragraf die Bedarfsplanungals Festlegung wesentlichen Bed rfnisse, Ziele und Mit-tel des Bauherrn und Nutzers sowie die Rah-menbedingungen des Projekts und alle erfor-derlichen Anforderungen an den Entwurf ..Somit ist die Bedarfsplanung die methodische Ermittlung der Bed rfnissevon Bauherrn und Nutzer, deren zielgerichtete Aufbereitung als Be-darf, und dessen Umsetzung in bauliche DIN 18205 beschreibt im Vorwortsinngem :.. Damit ist ein Ansatz geschaffen, wel-cher die Bauplanung vorbereitet und siedann ein St ck des Weges Die Bedarfsplanung kann nicht das Ent-stehen von guter Architektur leisten, siekann lediglich dabei mithelfen, die richtigenAufgaben zu erfassen und sie angemessen die Bedarfsplanung erbracht werdenkann, ist in der DIN 18205 ausf hrlich ist f r die Bedarfsplanungzust ndig?

4 Die DIN 18205 beschreibt im Vorwort ein-deutig, wer f r die Bedarfsplanung zust ndigist:Auf jedem Fall liegt die Bedarfsplanung imVerantwortungsbereich des Bauherrn, gleichViele Bauherren wissen, wenn sie bauen wollen, gar nicht ganz genau, was sie ei-gentlich bauen wollen. Diese Binsenweisheit kostet vielen Planern graue Haare undden Bauherrn sehr viel Geld. Grund f r diese Misere ist die meistens mangelhafteoder eine ganz fehlende Bedarfsplanung, die als Grundlage der Objektplanung dieBauaufgabe und die Bed rfnisse des Bauherrn und der Nutzer etwa definiert h Bedeutung der Bedarfsplanung ist also hervorstechend gro . Umso merkw r-diger ist es, dass ihr in Deutschland bisher nicht jene Aufmerksamkeit zuteil wird,die ihrer Wichtigkeit entspricht.

5 Deswegen werden hier ihre Inhalte beschrieben,ihre Bedeutung betont und mit einigen Beispielen erl EIN KINDERGARTEN zu klein wird, ergeben sich f r die Gemeinde mindestens zwei wichtigeFragen: Neubau oder Erweiterung? Antwort m sste eine sorgf ltige Bedarfsplanung geben, die esaber heute in Deutschland viel zu selten gibt mit haarstr ubenden Folgen f r die Planer und dieBauherren selbstDeutsches IngenieurBlatt|05I11 Buchtipp zum Thema:S. 70, -02958-9 :Layout 1 11:29 Uhr Seite 45B ro05I11|Deutsches IngenieurBlatt46wie er ihr gerecht wird. Er kann damit Be-darfsplaner, Architekten, Ingenieure oderandere Fachleute DIN 18205 definiert in Paragraf denBegriffs des Bedarfsplaners:Eine Person, Gruppe oder Organisation, wel-che die Aufstellung eines Bedarfsplanes zuleisten hat.

6 Der Bedarfsplaner kann derBauherr sein oder ein mit der Bedarfspla-nung beauftragter Berater, der (die) Nutzer,der Architekt, bzw. ein aus diesen Personengebildetes ist die Leistung derBedarfsplanung zu verg ten?Wenn der Bauherr die Bedarfsplanung nichtselbst erbringt, stellt sich sofort die Frageder Verg tung. Da in den allermeisten F llendie Leistungen der Bedarfsplanung vom Ob-jektplaner mit erbracht werden, vertretenviele Bauherrn die Auffassung, dass dieseLeistungen bereits in dem Grundhonorar f rdie Objektplanung beinhaltet sind. Dem istjedoch nicht so, wie die DIN 18205 im Vor-wort klarstellt:Eine berufsrechtliche Regelung wie eine ge-setzliche Ordnung der Honorare gibt es f rdie Leistungen der Bedarfsplanung keinen Fall ist die Bedarfsplanung durchdie Grundlagenermittlung der Objektplanerabgedeckt, sondern ist Aufgabe des Bedarfsplanung ist nicht in der HOAI beschrieben, und sollte auch bereits vor denersten Leistungen der Objektplanung er-bracht werden.

7 Die Bedarfsplanung stellt da-mit keine Grundleistung (diesen Begriff gibtes in der HOAI 2009 nicht mehr) und auchkeine Besondere Leistung dar. F r deren Ver-g tung gelten ausschlie lich die Regelungendes B rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wirdkeine Honorarvereinbarung getroffen, giltgem Paragraf 632 Absatz 2 BGB die bli-che Verg tung als vereinbart. blich sind Honorare f r die Bedarfspla-nung in einer Gr enordnung von in der Re-gel 1 bis 3 Promille (abh ngig vom Lei-stungsumfang) der geplanten Bauinvestiti-onskosten [3]. Das bedeutet, dass bei kom-plexen Aufgaben das Honorar f r die Be-darfsplanung in etwa dem Honorar derGrundlagenermittlung der Leistungsphase 1der Objektplanung die Bedarfsplanung auf Zeitnach-weis erbracht, gelten folgende Stundens tzeals angemessene Verg tung [4].

8 Auftragnehmer: 100 bis 220 EuroMitarbeiter: 80 bis 140 EuroUnd da gerade mit der Bedarfsplanung fr h-zeitig die entscheidenden Weichen f r dieBauma nahme gestellt werden, besteht hierdas gr te Kosteneinsparungspotential, wieAbb. 1verdeutlicht [5].Aus diesem Grund sollte dieser Phase derProjektverwirklichung stets die erforderlicheSorgfalt beigemessen der Bedarfs-planung nach DIN 18205 zurObjektplanung nach der HOAIDie Bedarfsplanung stellt eine Leistung vorder eigentlichen Objektplanung nach HOAIdar. Deshalb sprechen manche hier von ei-ner Leistungsphase 0. Diese kann grob indrei Stufen unterteilt werden: Stufe 1: methodische Ermittlung der Be-d rfnisse von Bauherrn und Nutzer, Stufe 2.

9 Deren zielgerichtete Aufberei-tung als Bedarf Stufe 3: .. und dessen Umsetzung in bau-liche einzelnen F llen kann auf Grundlageder Ergebnisse aus der Bedarfsplanung auchnoch eine sogenannte Machbarkeitsstudieerforderlich wenn durch diese Schritte das eigent-liche Objekt feststeht, die Standortfrage so-wie die Frage des Neu- oder Umbaus ent-schieden und eventuell eine Machbarkeits-studie positiv beschieden worden ist, kannin die eigentliche Objekt- und Fachplanungnach HOAI eingestiegen vorher in die Objektplanung einge-stiegen, bedeutet dies f r den Bauherrn, dasser zum einen das gr te Kostenbeeinflus-sungspotential, das nun mal in der Vorberei-tung der Planung steckt, ungen tzt l anderen wird der Planungsablauf er-schwert.

10 Und nicht selten werden teure Pla-nungs nderungen erforderlich. Schlimm-stenfalls wird sogar am Bedarf des Bauherrnoder der Nutzer vorbei Leistungen der Bedarfsplanung sowieeiner eventuell erforderlichen Machbarkeits-studie sind somit klar von den Leistungender Leistungsphase 1 oder 2 f r die Abgrenzungvon ObjektplanungsleistungenFolgende Beispiele sollen eine Hilfestellungf r die Abgrenzung der Leistungen der Ob-jektplanung bieten:Beispiel 1: Umbau/Neubau oder Zusam-menlegung von Kinderg rten:Eine Gemein-de stellt Bedarf an zus tzlichen Kindergar-Abb. 1: Beinflussbarkeit der Baukosten in Abh ngigkeit vom jeweiligen ProjektstadiumHeinz SimmendingerDipl. Ing. (FH), Sachverst ndigerf r Architekten und Ingenieurho-norare; Mitglied in den AHO-Fachkommissionen Sachverst n-dige/Wasserwirtschaft; Beisitzerder VOF-Vergabekammer Baden-W rttemberg; Mitarbeiter desHOAI-Kommentars von Locher/ :Layout 1 11:29 Uhr Seite 46B IngenieurBlatt|05I11tenpl tzen fest (Stufe 1 und 2 der Bedarfsplanung).


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