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Anfechtungsklage - der fall fallag

Anfechtungsklage _____ _____160 Fall 21 Im Land Brandenburg ist im vergangenen Haushaltsjahr ein Programm zur F rde-rung des Handwerks in strukturschwachen Regionen beschlossen worden. Entspre-chende Mittel wurden bereitgestellt. In den Vergaberichtlinien hei t es: Berechtigt sind nur Handwerksbetriebe, die in ihrer Existenz bedroht sind. In ihrer Existenz sind Handwerksbetriebe insbesondere auch dann bedroht, wenn sie in den vergangenen Jahren keine oder nur geringf gige Gewinne erzielt haben. Das Vergabeverfahren ist ffentlich-rechtlich ausgestaltet. A betreibt einen kleinen Handwerksbetrieb in Cott-bus.

Anfechtungsklage _____ _____ _____ 160

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1 Anfechtungsklage _____ _____160 Fall 21 Im Land Brandenburg ist im vergangenen Haushaltsjahr ein Programm zur F rde-rung des Handwerks in strukturschwachen Regionen beschlossen worden. Entspre-chende Mittel wurden bereitgestellt. In den Vergaberichtlinien hei t es: Berechtigt sind nur Handwerksbetriebe, die in ihrer Existenz bedroht sind. In ihrer Existenz sind Handwerksbetriebe insbesondere auch dann bedroht, wenn sie in den vergangenen Jahren keine oder nur geringf gige Gewinne erzielt haben. Das Vergabeverfahren ist ffentlich-rechtlich ausgestaltet. A betreibt einen kleinen Handwerksbetrieb in Cott-bus.

2 Er hat damals sofort beim zust ndigen Landesministerium F rdermittel beantragt und sie erhalten. Im Antrag hat er wahrheitswidrig angegeben, in den vergangenen zwei Jahren keinen Gewinn erzielt zu haben. Das F rdergeld hat A sofort beim Kauf neuer Werkzeuge f r den Betrieb verbraucht. Im Nachhinein erf hrt das f r die Ent-scheidung ber die Vergabe zust ndige Landesministerium von den guten wirt-schaftlichen Verh ltnissen des Betriebs. Daraufhin nimmt das Ministerium den Verga-bebescheid mit Wirkung f r die Vergangenheit zur ck, nachdem es A angeh rt hat. Hiergegen erhebt A Klage vor dem Verwaltungsgericht.

3 Frage: Hat die Klage Erfolg ? Hinweise: Die Vergaberichtlinien versto en nicht gegen h herrangiges Recht. L sungsskizze Fall 21 Die Klage hat Erfolg, wenn sie zul ssig und begr ndet ist. A. Zul ssigkeit der Klage I. Rechtsweg zum Verwaltungsgericht ? 1. Spezialzuweisung vorhanden ? ( ) 2. Generalzuweisung des 40 I VwGO ? = ffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und keine ab-dr ngende Zuweisung (Vor berlegung: Worum geht es im Kern? Die Prozessbeteiligten streiten ber die Frage, ob die R cknahme des Bescheids ber die Vergabe von F rdermit-teln an A durch das Ministerium rechtm ig ist.)

4 A. ffentlich-rechtliche Streitigkeit ? = die streitentscheidenden Normen m ssen ffentlich-rechtlicher Natur sein, einen Hoheitstr ger als Berechtigten oder Verpflichteten benennen HIER (+) die streitentscheidenden Normen sind dem Verwaltungsverfah-rensrecht und dem Subventionsrecht zu entnehmen; die Beh rde ist als Berechtigte in 1 I 1 BbgVwVfG 48 I, II VwVfG und in den Verga-berichtlinien benannt Fall 21 _____ _____161b. nichtverfassungsrechtlicher Art ? HIER (+) weder Beteiligung von Verfassungsorganen oder ihnen gleich-gestellten Personen an dem Streit noch Streit ber Anwendung und Aus-legung von Verfassungsrecht c.

5 Keine Zuweisung zu einem anderen Gericht ? HIER (+) anderweitige Zuweisung nicht ersichtlich d. also: Generalzuweisung des 40 I VwGO (+) 3. also: Rechtsweg zum Verwaltungsgericht (+) II. Statthafte Klageart = Anfechtungsklage , 42 I VwGO ? = Kl ger begehrt Aufhebung eines Verwaltungsakts (VA) (Vor berlegung: Was will der Kl ger? Er will, dass der Vergabebescheid entge-gen der R cknahme erhalten bleibt, um zu vermeiden, dass ein R ckforderungs-bescheid ber die gezahlten F rdermittel ergeht. Das kann er m glicherweise mit einer Anfechtungsklage gem 42 I VwGO erreichen. Die Anfechtungsklage ist die statthafte Klageart, wenn der Betroffene die Aufhebung eines VA begehrt.)

6 1. Verwaltungsakt gem 35 S. 1 VwVfG ? HIER (+) die R cknahme ist eine hoheitliche Ma nahme einer Beh rde auf dem Gebiet des ffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit unmit-telbarer Au enwirkung 2. also: Kl ger begehrt die Aufhebung des VA Anfechtungsklage (+) III. Spezielle Voraussetzungen der Anfechtungsklage ? 1. Klagebefugnis, 42 II VwGO ? = Kl ger muss geltend machen, durch den VA in seinen Rechten verletzt zu sein HIER (+) eine Privatperson als Adressat eines belastenden VA ist stets kla-gebefugt, da in ihre subjektiv- ffentlichen Rechte eingegriffen wird (Adressa-tentheorie); es ist zumindest ein Eingriff in die Rechte des Betroffenen aus Art.

7 12 und 14 GG (Berufsfreiheit und Recht am eingerichteten und ausge b-ten Gewerbebetrieb) denkbar 2. (Erfolgloses) Vorverfahren, 68 ff VwGO ? HIER ( ), aber: gem 68 I 2 Nr. 2 VwGO bedarf es vor der Erhebung einer Anfechtungsklage entgegen 68 I 1 VwGO dann nicht der Nachpr fung in einem Vorverfahren, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Landes-beh rde erlassen worden ist; das Landesministerium ist eine oberste Lan-desbeh rde 3. Einhaltung der Klagefrist, 74 I VwGO ? = hier 74 I 2 VwGO (weil kein Vorverfahren erforderlich): Klageerhebung in-nerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des VA HIER (+) mangels entgegenstehender Anhaltspunkte zu unterstellen Anfechtungsklage _____ _____162 4.

8 Richtiger Klagegegner, 78 VwGO ? HIER (+) grunds tzlich gem 78 I Nr. 1 VwGO die K rperschaft, deren Beh rde den angefochtenen VA erlassen hat; aber nach 78 I Nr. 2 VwGO 8 II BbgVwGG (in Brandenburg) die Beh rde selbst, die den VA erlassen hat; hier also das Landesministerium 5. also: spezielle Voraussetzungen der Anfechtungsklage (+) IV. Sonstige Zul ssigkeitsvoraussetzungen ? (+) V. Ergebnis: Zul ssigkeit der Klage (+) B. Begr ndetheit der Klage = Rechtswidrigkeit des VA und dadurch Verletzung des Kl gers in seinen Rechten, 113 I 1 VwGO I. Rechtswidrigkeit des VA ? = formelle und/oder materielle Rechtswidrigkeit des VA; der VA ist jedoch recht-m ig, wenn er aufgrund einer Erm chtigungsgrundlage formell und materiell rechtm ig erlassen wurde 1.

9 Erm chtigungsgrundlage ? HIER 48 II VwVfG 2. Formelle Rechtm igkeit ? a. Zust ndigkeit ? (+) b. Verfahren ? = allgemeine Verfahrensvorschriften, insbesondere Anh rung nach 28 I VwVfG und ggf. Sondervorschriften der anwendbaren Gesetze des Be-sonderen Verwaltungsrechts HIER (+) Anh rung hat stattgefunden c. Form ? = allgemeine Formvorschriften nach 37 und 39 VwVfG und ggf. Sonder-vorschriften der anwendbaren Gesetze des Besonderen Verwaltungs-rechts HIER (+) alle Formvorschriften wurden eingehalten d. also: formelle Rechtm igkeit (+) 3. Materielle Rechtm igkeit ? = Voraussetzungen der Erm chtigungsgrundlage 48 II VwVfG a.

10 Beg nstigender VA, der eine einmalige Geldleistung gew hrt, 48 II 1 VwVfG ? HIER (+) der Bewilligungsbescheid ist ein beg nstigender VA, der eine einmalige Geldleistung gew hrt Fall 21 _____ _____163b. Rechtswidrigkeit des VA, 48 II 1 VwVfG ? HIER (+) der Bewilligungsbescheid wurde entgegen den Vergaberichtli-nien erlassen c. kein Schutz des Vertrauens auf den Bestand des VA, 48 II 1, 2 und 3 VwVfG ? HIER (+) nach 48 II 1 VwVfG ist das Vertrauen auf den Bestand des VA mit dem ffentlichen Interesse an einer R cknahme abzuw gen; A hat die F rdermittel bereits f r Werkzeuge, die im Betrieb ben tigt wurden, ausgegeben und damit verbraucht; nach 48 II 2 VwVfG ist das Vertrauen schutzw rdig, wenn die gew hrte Leistung verbraucht wurde und dieser Verbrauch nur unter unzumutbaren Nachteilen r ckg ngig gemacht werden k nnte; beim Verkauf von ge-brauchtem Werkzeug w rde ein im Verh ltnis zum Einkaufspreis neuer Werkzeuge wesentlich geringerer Preis erzielt werden.


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