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Berufsgenossenschaften (BLB) Bamberger Merkblatt - DGAKI

Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) Bamberger Merkblatt_____Begutachtungsempfehlungenf r die Berufskrankheit Nr. 5101 der Anlage zur BKVA rbeitsgruppenmitglieder:Dr. med. Bernhard-Klimt, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbe rzte , Leitung und Koordination der Arbeitsgruppe, Hauptverband der gewerblichenBerufsgenossenschaften (HVBG)Dr. jur. Brandenburg, Berufsgenossenschaft f r Gesundheitsdienst und WohlfahrtspflegeProf. Dr. med. Diepgen, Leitung und Koordination der Arbeitsgruppe, Arbeitsgemein-schaft f r Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)Dr.

Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) Bamberger Merkblatt _____ Begutachtungsempfehlungen

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1 Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) Bamberger Merkblatt_____Begutachtungsempfehlungenf r die Berufskrankheit Nr. 5101 der Anlage zur BKVA rbeitsgruppenmitglieder:Dr. med. Bernhard-Klimt, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbe rzte , Leitung und Koordination der Arbeitsgruppe, Hauptverband der gewerblichenBerufsgenossenschaften (HVBG)Dr. jur. Brandenburg, Berufsgenossenschaft f r Gesundheitsdienst und WohlfahrtspflegeProf. Dr. med. Diepgen, Leitung und Koordination der Arbeitsgruppe, Arbeitsgemein-schaft f r Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)Dr.

2 Dostal, Institut f r Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bundesanstalt f r ArbeitProf. Dr. med. Drexler, Deutsche Gesellschaft f r Arbeits- und UmweltmedizinDr. med. Frank, Arbeitsgemeinschaft der Bau-BerufsgenossenschaftenGobrecht, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)PD Dr. med. John, Arbeitsgemeinschaft f r Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)Dr. med. Kleesz, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastst ttenPappai, Arbeitsgemeinschaft der Metall-BerufsgenossenschaftenDr. med. Schindera, Berufsverband der Deutschen DermatologenDr. med. Schmidt, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbe rzte Dr.

3 Phil. Dr. med. Schwanitz, Arbeitsgemeinschaft f r Berufs- und Umweltdermato-logie (ABD) Bamberger MerkblattStand: :Seite1. ZWECK, ANWENDUNGSBEREICH32. ERFORDERLICHE UNTERSUCHUNGEN (GRUNDLAGEN DES AUFBAUS,DER DIAGNOSTIK UND DOKUMENTATION IMARBEITSDERMATOLOGISCHEN GUTACHTEN) BEURTEILUNG114. RECHTLICHE digende , R ckf der gef hrdenden T DIE EINSCH TZUNG DER MINDERUNG DER ERWERBSF HIGKEIT(MdE) tzung der MdE durch den zur Sch tzung der uternde Hinweise256. ANWENDUNG VON 3 des 3 Abs. 1 nahmen nach 3 Abs. 1 Satz 2 BKV277. HINWEISE ZU WEITEREN HEILBEHANDLUNGSMA NAHMEN BEIVORLIEGEN DES VERSICHERUNGSFALLES308.

4 LITERATUR31 Bamberger MerkblattStand: ZWECK, ANWENDUNGSBEREICHIn der Anlage (Berufskrankheiten-Liste) zur Berufskrankheiten-Verordnungsind unter Nr. 5101 als Berufskrankheit bezeichnet: Schwere oder wiederholt r ckf llige Hauterkrankungen, die zur Unterlas-sung aller T tigkeiten gezwungen haben, die f r die Entstehung, die Ver-schlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit urs chlich waren o-der sein k nnen. Die Begutachtungsempfehlungen richten sich in erster Linie an den arbeits-dermatologischen Gutachter, der bei einer fraglich berufsbedingten Haut-krankheit eine Aussage ber den urs chlichen Zusammenhang mit derberuflichen T tigkeit, die besonderen versicherungsrechtlichen Vorausset-zungen und die durch die Folgen der Hautkrankheit bedingte Minderungder Erwerbsf higkeit (MdE) trifft.

5 Es ist gesetzliche Aufgabe des Unfallversi-cherungstr gers im Sinne der 20 ff SGB X die relevante Exposition, dieKrankheitsdaten und die anspruchsbegr ndenden Tatsachen vollst ndig zuermitteln. Die erforderlichen Untersuchungsmethoden gelten als Gutachten-standards und in Verbindung mit den MdE-Vorschl gen wird die erforderli-che Schl ssigkeitspr fung der Gutachten f r die Unfallversicherungstr ger(UV-Tr ger) und die Sozialgerichtsbarkeit erheblich leichter; hiermit wird a-ber auch mehr Transparenz f r die betroffenen Versicherten erreicht. Dievon der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geforderten formalenVoraussetzungen an ein antizipiertes Sachverst ndigengutachten sind f rBegutachtungsempfehlungen bei Berufskrankheiten erstmals vollst ndigerf llt worden.

6 Allerdings konnte die Frage, wie sich der Umfang, der sichaus der Beeintr chtigung des k rperlichen und geistigen Leistungsverm -gens ergebenden verminderten Arbeitsm glichkeiten auf dem gesamtenGebiet des Erwerbslebens nach 56 Absatz 2 SGB VII objektiv bewertenl sst, mangels valider berufskundlicher arbeitswissenschaftlicher Erkenntnis-se derzeit nicht gel st werden. Mit dem erl uterten Verfahren wird eineweitgehende Gleichheit in der Beurteilung berufsbedingter Hautkrankheitenund eine m glichst objektive Bemessung der Folgen einer BerufskrankheitBamberger MerkblattStand: Haut nach Nr.

7 5101 der Anlage zur BKV (BK-Nr. 5101) gelten diese Empfehlungen auch f r ERFORDERLICHE UNTERSUCHUNGEN (GRUNDLAGEN DESAUFBAUS, DER DIAGNOSTIK UND DOKUMENTATION IMARBEITSDERMATOLOGISCHEN GUTACHTEN) Anamnese erm glicht unter anderem die Pr fung- des urs chlichen Zusammenhangs zwischen der gef hrdenden Einwir-kung und der eingetretenen Hauterkrankung,- der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen f r die An-erkennung als Berufskrankheit,- der Voraussetzungen f r die Gew hrung vorbeugender Leistungen imRahmen des 3 Erhebungsbogen kann hilfreich sein [Schwanitz et al.]

8 1998].Widerspr che zwischen den Angaben des Untersuchten und der Doku-mentation in der Akte des UV-Tr gers sollen offengelegt und ggf. in derDiskussion erneut hervorgehoben werden, um unterschiedliche Konsequen-zen der gutachterlichen Beurteilung zu begr nden. Bei wesentlichen Un-klarheiten oder Abweichungen ist der UV-Tr ger Familienanamnese, insbesondere Erkrankungen der Haut und des atopi-schen Eigenanamnese, einschlie lich Erkrankungen der Haut und des atopischenFormenkreises, anamnestische Atopiekriterien [Diepgen et al. 1991] Sozial- und Freizeit-Anamnese, insbesondere hautbelastende Aktivit tenBamberger MerkblattStand: BerufsanamneseEs kann bei komplizierten Berufsanamnesen unter Umst nden gebotensein, die Hauterscheinungen gleich bei der Beschreibung der einzelnen T -tigkeiten zu erw Arbeitsplatzbeschreibung (einschlie lich Schutzma nahmen)Eine umfassende detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung ist erforderlich ( ).

9 Es kann sinnvoll sein, wichtige Daten aus der Akte wie die Arbeits-platzbeschreibung durch die Pr ventionsabteilung oder den Betriebsarztaufzuf Spezielle HautanamneseDie Anamnese gibt entscheidende Hinweise f r die Beurteilunga) der Verursachung,b) der Schwere oder wiederholten R ckf lligkeit,c) des Zwangs zur T sollen unter Einbeziehung von Daten aus der Akte hervorgehobenwerden,a) die Lokalisation der Hauterscheinungen,b) der Verlauf unter Ber cksichtigung dokumentierter rztlicher Be-handlungen und Arbeitsunf higkeitszeiten,c) die vom Versicherten und behandelnden Hautarzt beschriebenenHautver nahmen sind detailliert nach Produkten und Anwendungsartzu BefundeDie Erhebung und Dokumentation des Allgemeinzustandes auf Grund einerorientierenden k rperlichen Untersuchung ist MerkblattStand: der BK-Nr.

10 5101 ist die Hand die bevorzugte Lokalisation, dementspre-chend muss hier eine Detailbeschreibung der Ausdehnung und Befundlo-kalisation (wie Fingerseitenkanten, Handr cken, Handinnenfl chen,Daumenballen, Schwimmh ute, Nagelver nderungen usw.) erfolgen. DieHautver nderungen (Morphen) sind exakt zu benennen, ein Handsymboloder eine Fotodokumentation kann hilfreich sein. Lokalisationen au erhalbder H nde sollen anhand eines K rpersymbols skizziert subjektive Bewertung des Hautzustandes anl sslich der Begutachtungdurch den Versicherten hat sich bew hrt, da diese f r das Verst ndnis unddie Beurteilung des individuellen Erkrankungsverlaufes von Bedeutung einer atopischen Hautdiathese [Diepgen et al.]


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