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für den Ausbildungsberuf

RAHMENLEHRPLAN. f r den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). - 2 - Teil I: vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan f r den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die St ndige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der L nder (KMK) beschlossen wor- den. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zust ndigen Fach- ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f r Bildung und Forschung) ab- gestimmt.

Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Beru fsausbildung zum Industriekaufmann/zur In-dustriekauffrau ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23.07.2002 (BGBl. I …

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1 RAHMENLEHRPLAN. f r den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). - 2 - Teil I: vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan f r den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die St ndige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der L nder (KMK) beschlossen wor- den. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zust ndigen Fach- ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f r Bildung und Forschung) ab- gestimmt.

2 Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grunds tzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Aus- bildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren F chern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt.

3 Damit werden wesentliche Voraussetzungen f r eine qualifizierte Besch ftigung sowie f r den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiter- bildungsg nge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enth lt keine methodischen Festlegungen f r den Unterricht. Selbst ndi- ges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als bergreifendes Ziel der Ausbil- dung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des metho- dischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grunds tzlich jedes methodische Vorgehen zur Er- reichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar f rdern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen ber cksichtigt werden.

4 Die L nder bernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpl ne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan ber cksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. - 3 - Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erf llen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenst ndiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Part- ner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen.

5 Sie hat die Aufgabe, den Sch lerinnen und Sch lern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Ber ck- sichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vor- her erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erf llung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und kologischer Verantwor- tung bef higen. Sie richtet sich dabei nach den f r diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der L nder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich au er- dem an den f r jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: Rahmenlehrplan der st ndigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der L nder (KMK).

6 Ausbildungsordnungen des Bundes f r die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung ber die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ). hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsf higkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen F higkeiten hu- maner und sozialer Art verbindet;. berufliche Flexibilit t zur Bew ltigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;. die F higkeit und Bereitschaft zu f rdern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im f- fentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.

7 Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer f r ihre Aufgaben spezifischen P dagogik ausrichten, die Hand- lungsorientierung betont;. unter Ber cksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeld- bergreifende Qualifikationen vermitteln;. ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gew hrleisten, um unterschiedlichen F higkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden;. im Rahmen ihrer M glichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend st tzen und f rdern;. - 4 - auf die mit Berufsaus bung und privater Lebensf hrung verbundenen Umweltbedrohun- gen und Unfallgefahren hinweisen und M glichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw.

8 Vermin- derung aufzeigen. Die Berufsschule soll dar ber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts m glich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie Arbeit und Arbeitslosigkeit Friedliches Zusammenleben von Menschen, V lkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identit t Erhaltung der nat rlichen Lebensgrundlage, sowie Gew hrleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgef hrten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und F higkeit des einzelnen, sich in gesellschaftli- chen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

9 Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personal- kompetenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und F higkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und K nnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbst ndig zu l sen und das Ergebnis zu beurteilen. Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und F higkeit, als individuelle Pers nlich- keit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschr nkungen in Familie, Beruf und ffentlichem Leben zu kl ren, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu ent- falten sowie Lebenspl ne zu fassen und fortzuentwickeln.

10 Sie umfasst personale Eigenschaf- ten wie Selbst ndigkeit, Kritikf higkeit, Selbstvertrauen, Zuverl ssigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur ihr geh ren insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und F higkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verst ndigen. Hier- zu geh rt insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarit t.


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