Transcription of Richtlinie - G-BA
1 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ber grunds tzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualit tsmanagement f r Vertrags rztinnen und Vertrags rzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahn rztinnen und Vertragszahn rzte sowie zugelassene Krankenh user (Qualit tsmanagement- Richtlinie /QM-RL) in der Fassung vom 17. Dezember 2015 ver ffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT B2) in Kraft getreten am 16. November 2016 zuletzt ge ndert am 17. September 2020 ver ffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT B2) in Kraft getreten am 9. Dezember 2020 2 Inhalt Pr ambel .. 4 Gesetzliche Grundlagen .. 4 Teil A .. 5 Sektoren bergreifende Rahmenbestimmungen f r die grunds tzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualit tsmanagement.
2 5 1 Ziele des Qualit tsmanagements .. 5 2 Grundlegende Methodik .. 5 3 Grundelemente .. 6 4 Methoden und 6 5 Dokumentation .. 10 6 Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualit tsmanagement .. 10 7 bergangsregelungen .. 11 Teil B 12 Sektorspezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen des einrichtungsinternen Qualit tsmanagements .. 12 I. Station re Versorgung .. 12 1 Qualit tsmanagement in der station ren Versorgung .. 12 2 Bestimmung zu einrichtungs bergreifenden Fehlermeldesystemen .. 12 II. Vertrags rztliche Versorgung .. 14 1 Geltungsbereich .. 14 2 Zeitrahmen .. 14 3 Richtlinie XXX Stand: T. Monat JJJJ 3 Umsetzung der Anforderungen .. 14 III. Vertragszahn rztliche Versorgung.
3 15 1 Umsetzung der Anforderungen von Qualit tsmanagement .. 15 2 Zeitrahmen .. 15 3 Qualit tsmanagement in der vertragszahn rztlichen Versorgung .. 15 Anlage 1 (Vertrags rzte) .. 17 I. Fragen zur regelm igen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualit tsmanagement in der vertrags rztlichen 17 II. Stichprobengr e und Erhebungsintervall .. 25 III. Vorgaben f r eine einheitliche Struktur der Berichte nach 6 Absatz 4.. 25 Anlage 2 (Vertragszahn rzte) .. 27 I. Fragen zur regelm igen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualit tsmanagement in der vertragszahn rztlichen Versorgung.. 27 II.
4 Stichprobengr e und Erhebungsintervall .. 33 III. Vorgaben f r eine einheitliche Struktur der Berichte nach 6 Absatz 4.. 34 Anlage 3 (Station re Versorgung) .. 35 4 Pr ambel 1 Einrichtungsinternes Qualit tsmanagement dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung. 2 Mit dem prim ren Ziel einer gr tm glichen Patientensicherheit sollen neben einer bewussten Patientenorientierung auch die Perspektiven der an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure ber cksichtigt werden. 3 Die Richtlinie beschreibt die grunds tzlichen Anforderungen f r eine erfolgreiche Einf hrung und Umsetzung von Qualit tsmanagement. 4 Dabei hat der Aufwand in einem angemessenen Verh ltnis insbesondere zur personellen und strukturellen Ausstattung zu stehen.
5 5 Die konkrete Ausgestaltung des einrichtungsinternen Qualit tsmanagements erfolgt spezifisch in jeder Einrichtung. 6 Teil A dieser Richtlinie enth lt die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam f r alle Sektoren gelten. 7 Teil B dieser Richtlinie enth lt in den sektorspezifischen Abschnitten f r den jeweiligen Sektor ma gebliche Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen. Gesetzliche Grundlagen 1 Die an der station ren, vertrags rztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahn rztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualit tsmanagement einzuf hren und weiterzuentwickeln. 2 Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach 92 i.
6 V. m. 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grunds tzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualit tsmanagement, wozu auch wesentliche Ma nahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit geh ren. 5 Teil A Sektoren bergreifende Rahmenbestimmungen f r die grunds tzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualit tsmanagement 1 Ziele des Qualit tsmanagements 1 Unter Qualit tsmanagement ist die systematische und kontinuierliche Durchf hrung von Aktivit ten zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualit tsf rderung im Rahmen der Patientenversorgung erreicht werden soll. 2 Qualit tsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeits- und Behandlungsabl ufe festgelegt und zusammen mit den Ergebnissen regelm ig intern berpr ft werden.
7 3 Gegebenenfalls werden dann Strukturen und Prozesse angepasst und verbessert. 4 Gleichzeitig soll die Ausrichtung der Abl ufe an fachlichen Standards, gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen in der jeweiligen Einrichtung unterst tzt werden. 5 Die Vorteile von Qualit tsmanagement als wichtiger Ansatz zur F rderung der Patientensicherheit sollen allen Beteiligten bewusstgemacht werden. 6 Eine patientenorientierte Prozessoptimierung sowie die Patientenzufriedenheit stehen im Mittelpunkt. 7 Zus tzlich soll Qualit tsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten zu erh hen. 8 Qualit tsmanagement muss f r die Einrichtung, ihre Leitung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie f r die Patientinnen und Patienten effektiv und effizient sein und eine Sicherheitskultur bef rdern.
8 9 Erkenntnisse aus und Ergebnisse von interner und externer Qualit tssicherung sind in das einrichtungsinterne Qualit tsmanagement einzubinden. 10 Ziele und Umsetzung des einrichtungsinternen Qualit tsmanagements m ssen jeweils auf die einrichtungsspezifischen und aktuellen Gegebenheiten bezogen sein. 11 Sie sind an die Bed rfnisse der jeweiligen Patientinnen und Patienten, der Einrichtung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen. 12 Dabei k nnen die Einrichtungen bei der Einf hrung und Umsetzung ihres Qualit tsmanagement-Systems eine eigene Ausgestaltung vornehmen oder auf vorhandene Qualit tsmanagement-Verfahren bzw. -Modelle zur ckgreifen. 2 Grundlegende Methodik 1 Qualit tsmanagement ist eine F hrungsaufgabe, die in der Verantwortung der Leitung liegt.
9 2 Dabei erfordert Qualit tsmanagement die Einbindung aller an den Abl ufen beteiligten Personen. 3 Qualit tsmanagement ist ein fortlaufender Prozess und von der Leitung an konkreten Qualit tszielen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualit t auszurichten. 4 Die Festlegung von Qualit tszielen f r das einrichtungsinterne Qualit tsmanagement sollte sich an den in 3 genannten Grundelementen orientieren. 5F r die Zielerreichung dienen die in 4 aufgef hrten Methoden und Instrumente. 6 Diese einrichtungsinternen Ziele sollen durch ein schrittweises Vorgehen mit systematischer Planung, Umsetzung, berpr fung und gegebenenfalls Verbesserung erreicht werden, was auf dem Prinzip des sogenannten PDCA-Zyklus beruht.
10 7 Durch die Identifikation relevanter Abl ufe, ihre sichere Gestaltung und ihre systematische Darlegung sollen Risiken erkannt und Probleme vermieden werden. 8Um die eigene Zielerreichung im Rahmen des internen Qualit tsmanagements beurteilen zu k nnen, sollten wo m glich Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Organisation und Versorgung gemessen und bewertet werden. 9 Kennzahlen und valide Qualit tsindikatoren 6 dienen dazu, die Zielerreichung intern zu berpr fen und somit die individuelle Umsetzung in den Einrichtungen zu f rdern. 10 Anonymisierte Vergleiche mit anderen Einrichtungen k nnen dabei hilfreich sein. 11 Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen Qualit tsmanagement wird empfohlen. 3 Grundelemente Qualit tsmanagement umfasst insbesondere folgende grundlegenden Elemente: - Patientenorientierung einschlie lich Patientensicherheit - Mitarbeiterorientierung einschlie lich Mitarbeitersicherheit - Prozessorientierung - Kommunikation und Kooperation - Informationssicherheit und Datenschutz - Verantwortung und F hrung 4 Methoden und Instrumente (1) 1 Die nachfolgenden Methoden und Instrumente sind etablierte und praxisbezogene Bestandteile des Qualit tsmanagements, die verpflichtend anzuwenden sind.