Transcription of Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) …
1 Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 1 von 45 -Verordnung ber die Qualit t von Wasser f r den menschlichenGebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) TrinkwVAusfertigungsdatum: :"Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. M rz 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletztdurch Artikel 99 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) ge ndert worden ist"Stand:Neugefasst durch Bek. v. I 459; zuletzt ge ndert durch Art. 1 V v. I 2934 Hinweis: nderung durch Art. 99 V v. I 1328 (Nr. 29) textlich nachgewiesen, dokumentarisch nochnicht abschlie end bearbeitet 1, Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 ber dieQualit t von Wasser f r den menschlichen Gebrauch (ABl.)
2 L 330 vom , S. 32) in der Fassung derVerordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 (ABl. L 188vom , S. 14). 2 Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/51/EURATOM des Rates vom 22. Oktober 2013zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bev lkerung hinsichtlich radioaktiverStoffe in Wasser f r den menschlichen Gebrauch (ABl. L 296 vom , S. 12). Fu note(+++ Textnachweis ab: +++)(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 83/98 (CELEX Nr: 31998L0083) EURL 51/2013 (CELEX Nr: 32013L0051) +++) Die V wurde als Artikel 1 d. V v. I 959 vom Bundesministerium f r Gesundheit, demBundesministerium f r Verbraucherschutz, Ern hrung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit demBundesministerium f r Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium f r Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
3 Sie tritt gem. Art. 3 Satz 1 dieser V mWv Kraft. berschrift: Amtl. Buchstabenabk rzung idF d. Art. 1 Nr. 1 V v. I 99 mWv AbschnittAllgemeine Vorschriften 1 Zweck der VerordnungZweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einfl ssen, die sich aus derVerunreinigung von Wasser ergeben, das f r den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gew hrleistungseiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Ma gabe der folgenden Vorschriften zu sch tzen. 2 Anwendungsbereich(1) Diese Verordnung regelt die Qualit t von Wasser f r den menschlichen Gebrauch , im Folgenden alsTrinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht f r1. nat rliches Mineralwasser im Sinne des 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, 2. Heilwasser im Sinne des 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, 3. Schwimm- und Badebeckenwasser, Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 2 von 45 -4.
4 Wasser, dasa) sich in einem wasserf hrenden Apparat befindet, deraa) zwar an die trinkwasser -Installation angeschlossen ist, aber entsprechend den allgemeinanerkannten Regeln der Technik nicht Teil der trinkwasser -Installation ist und bb) mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendenSicherungseinrichtung ausgestattet ist und b) sich in Flie richtung hinter der Sicherungseinrichtung nach Buchstabe a Doppelbuchstabe bb befindet, 5. trinkwasser im Sinne des 3 Nummer 1 Buchstabe b, sofern die zust ndige Beh rde, die auch f r berwachungsma nahmen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zust ndig ist, festgestellthat, dass die Qualit t des verwendeten Wassers die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses nichtbeeintr chtigen kann. (2) F r Anlagen und Wasser aus Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nichtdie Qualit t von trinkwasser hat, und die zus tzlich zu den Wasserversorgungsanlagen nach 3 Nummer 2installiert werden k nnen, gilt diese Verordnung nur, soweit sie darauf ausdr cklich Bezug nimmt.
5 3 BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser Verordnung1. ist trinkwasser in jedem Aggregatzustand des Wassers und ungeachtet dessen, ob das Wasser f r dieBereitstellung auf Leitungswegen, in Wassertransport-Fahrzeugen, aus Trinkwasserspeichern an Bord vonLand-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder in verschlossenen Beh ltnissen bestimmt ist,a) alles Wasser, das, im urspr nglichen Zustand oder nach Aufbereitung, zum Trinken, zum Kochen, zurZubereitung von Speisen und Getr nken oder insbesondere zu den folgenden anderen h uslichenZwecken bestimmt ist:aa) K rperpflege und -reinigung, bb) Reinigung von Gegenst nden, die bestimmungsgem mit Lebensmitteln in Ber hrungkommen, cc) Reinigung von Gegenst nden, die bestimmungsgem nicht nur vor bergehend mit demmenschlichen K rper in Kontakt kommen; b) alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird f r die Herstellung, die Behandlung,die Konservierung oder das Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die f r denmenschlichen Gebrauch bestimmt sind; 2.
6 Sind Wasserversorgungsanlagen a) zentrale Wasserwerke: Anlagen einschlie lich dazugeh render Wassergewinnungsanlagen undeines dazugeh renden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasserentnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denenauf festen Leitungswegen trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird; b) dezentrale kleine Wasserwerke: Anlagen einschlie lich dazugeh render Wassergewinnungsanlagenund eines dazugeh renden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 KubikmeterTrinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder ffentlichen T tigkeit genutztwerden, ohne dass eine Anlage nach Buchstabe a oder Buchstabe c vorliegt; c) Kleinanlagen zur Eigenversorgung: Anlagen einschlie lich dazugeh renderWassergewinnungsanlagen und einer dazugeh renden trinkwasser -Installation, aus denen pro Tagweniger als 10 Kubikmeter trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden; d) mobile Versorgungsanlagen: Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen und anderebewegliche Versorgungsanlagen einschlie lich aller Rohrleitungen, Armaturen, Apparate undTrinkwasserspeicher, die sich zwischen dem Punkt der bernahme von trinkwasser aus einer Anlagenach Buchstabe a, b oder Buchstabe f und dem Punkt der Entnahme des Trinkwassers befinden; beieiner an Bord betriebenen Wassergewinnungsanlage ist diese ebenfalls mit eingeschlossen.
7 E) Anlagen zur st ndigen Wasserverteilung: Anlagen der trinkwasser -Installation, aus denenTrinkwasser aus einer Anlage nach Buchstabe a oder Buchstabe b an Verbraucher abgegeben wird; Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 3 von 45 -f) Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung: Anlagen, aus denen trinkwasser entnommen oder anVerbraucher abgegeben wird, und dieaa) zeitweise betrieben werden einschlie lich einer dazugeh renden Wassergewinnungsanlageund einer dazugeh renden trinkwasser -Installation oder bb) zeitweise an eine Anlage nach Buchstabe a, b oder Buchstabe e angeschlossen sind; 3. ist trinkwasser -Installation die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sichzwischen dem Punkt des bergangs von trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzerund dem Punkt der Entnahme von trinkwasser befinden; 4.
8 Ist Wasserversorgungsgebiet ein geografisch definiertes Gebiet, in dem das an Verbraucher oder anZwischenabnehmer abgegebene trinkwasser aus einem oder mehreren Wasservorkommen stammt, undin dem die erwartbare Trinkwasserqualit t als nahezu einheitlich angesehen werden kann; 5. ist Gesundheitsamt die nach Landesrecht f r die Durchf hrung dieser Verordnung bestimmte und miteinem Amtsarzt besetzte Beh rde; 6. ist zust ndige Beh rde die von den L ndern auf Grund Landesrechts durch Rechtssatz bestimmteBeh rde; 7. ist Rohwasser Wasser, das mit einer Wassergewinnungsanlage der Ressource entnommen undunmittelbar zu trinkwasser aufbereitet oder ohne Aufbereitung als trinkwasser verteilt werden soll; 8. sind Aufbereitungsstoffe alle Stoffe, die bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung desTrinkwassers bis zur Entnahmestelle eingesetzt werden und durch die sich die Zusammensetzung desentnommenen Trinkwassers ver ndern kann; 9.
9 Ist technischer Ma nahmenwert ein Wert, bei dessen berschreitung eine von der trinkwasser -Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgef hrdung zu besorgen ist und Ma nahmen zurhygienisch-technischen berpr fung der trinkwasser -Installation im Sinne einer Gef hrdungsanalyseeingeleitet werden; 9a. ist Parameterwert f r radioaktive Stoffe ein Wert f r radioaktive Stoffe im trinkwasser , bei dessen berschreitung die zust ndige Beh rde pr ft, ob das Vorhandensein radioaktiver Stoffe im Trinkwasserein Risiko f r die menschliche Gesundheit darstellt, das ein Handeln erfordert; 9b. ist Richtdosis die effektive Folgedosis f r die Aufnahme von trinkwasser w hrend eines Jahres, die sichaus allen Radionukliden sowohl nat rlichen als auch k nstlichen Ursprungs ergibt, welche im Trinkwassernachgewiesen wurden, mit Ausnahme von Tritium und Radon-222 sowie Kalium-40 und kurzlebigenRadon-Zerfallsprodukten; 10.
10 Ist gewerbliche T tigkeit die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellungim Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbstst ndigen, regelm igen und inGewinnerzielungsabsicht ausge bten T tigkeit; 11. ist ffentliche T tigkeit die Trinkwasserbereitstellung f r einen unbestimmten, wechselnden und nichtdurch pers nliche Beziehungen verbundenen Personenkreis; 12. ist Gro anlage zur Trinkwassererw rmung eine Anlage mita) Speicher-Trinkwassererw rmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererw rmer jeweils mit einemInhalt von mehr als 400 Litern oder b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang desTrinkwassererw rmers und der Entnahmestelle, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nichtber cksichtigt wird; entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienh usern z hlen nicht als Gro anlagen zurTrinkwassererw rmung; 13.