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Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung …

G 5702 Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008 Anlagezu 2 der Versorgungsmedizin-Verordnungvom 10. Dezember 2008 Anlage Versorgungsmedizinische Grunds tze - 2 - - 3 - Inhaltsverzeichnis Teil A: Allgemeine Grunds tze 1. Sch digungsfolgen .. 8 2. Grad der Sch digungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB) .. 8 3. 10 4. 11 5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen .. 12 6. Blindheit und hochgradige 14 7. Wesentliche nderung der Verh 15 Teil B: GdS-Tabelle 1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle .. 18 2. Kopf und Gesicht .. 18 3. Nervensystem und Psyche .. 20 4. Sehorgan .. 29 5. H r- und Gleichgewichtsorgan .. 33 6. Nase .. 38 7. Mundh hle, Rachenraum und obere 38 8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen .. 43 9. Herz und Kreislauf .. 46 10. Verdauungsorgane .. 52 11. Br che (Hernien) .. 62 12. 63 13. M nnliche Geschlechtsorgane .. 68 - 4 - 14. Weibliche Geschlechtsorgane.

G 5702 Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008 Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008

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1 G 5702 Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008 Anlagezu 2 der Versorgungsmedizin-Verordnungvom 10. Dezember 2008 Anlage Versorgungsmedizinische Grunds tze - 2 - - 3 - Inhaltsverzeichnis Teil A: Allgemeine Grunds tze 1. Sch digungsfolgen .. 8 2. Grad der Sch digungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB) .. 8 3. 10 4. 11 5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen .. 12 6. Blindheit und hochgradige 14 7. Wesentliche nderung der Verh 15 Teil B: GdS-Tabelle 1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle .. 18 2. Kopf und Gesicht .. 18 3. Nervensystem und Psyche .. 20 4. Sehorgan .. 29 5. H r- und Gleichgewichtsorgan .. 33 6. Nase .. 38 7. Mundh hle, Rachenraum und obere 38 8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen .. 43 9. Herz und Kreislauf .. 46 10. Verdauungsorgane .. 52 11. Br che (Hernien) .. 62 12. 63 13. M nnliche Geschlechtsorgane .. 68 - 4 - 14. Weibliche Geschlechtsorgane.

2 70 15. Stoffwechsel, innere Sekretion .. 73 16. Blut, blutbildende Organe, 76 17. Haut .. 81 18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische 85 Teil C: Begutachtung im sozialen Entsch digungsrecht 1. Ursachenbegriff .. 104 2. Tatsachen zur Beurteilung des urs chlichen Zusammenhangs .. 104 3. Wahrscheinlichkeit des urs chlichen Zusammenhangs .. 105 4. Kannversorgung .. 106 5. Mittelbare Sch digungsfolgen .. 107 6. Absichtlich herbeigef hrte Sch digungen .. 107 7. Anerkennung im Sinne der Entstehung und Anerkennung im Sinne der Verschlimmerung .. 108 8. Arten der Verschlimmerung .. 108 9. Fehlen einer fachgerechten 108 10. Folgen von diagnostischen Eingriffen, vorbeugenden und therapeutischen Ma nahmen .. 109 11. Urs chlicher Zusammenhang zwischen Sch digung und 109 12. Vorschaden, Nachschaden, Folgeschaden .. 110 13. Voraussetzungen f r die Pflegezulage, Pflegezulagestufen .. 111 - 5 - Teil D: Merkzeichen 1. Erhebliche Beeintr chtigung der Bewegungsf higkeit im Stra enverkehr (Merkzeichen G).

3 114 2. Berechtigung f r eine st ndige Begleitung (Merkzeichen B).. 115 3. Au ergew hnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG).. 115 4. Geh rlosigkeit (Merkzeichen Gl) .. 116 - 6 - - 7 - Teil A: Allgemeine Grunds tze - 8 - Vorbemerkung: Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Sch digungsfolgen das Ma f r die Beeintr chtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird ein-heitlich die Abk rzung GdS benutzt. 1. Sch digungsfolgen a) Als Sch digungsfolge wird im sozialen Entsch digungsrecht jede Gesundheits-st rung bezeichnet, die in urs chlichem Zusammenhang mit einer Sch digung steht, die nach dem entsprechenden Gesetz zu ber cksichtigen ist. b) Die Auswirkungen der Sch digungsfolge werden mit dem Grad der Sch digungs-folgen (GdS) bemessen. c) Zu den Sch digungsfolgen geh ren auch Abweichungen vom Gesundheitszu-stand, die keinen GdS bedingen (z. B. funktionell bedeutungslose Narben, Ver-lust von Z hnen).

4 2. Grad der Sch digungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB) a) GdS und GdB werden nach gleichen Grunds tzen bemessen. Beide Begriffe un-terscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Sch digungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsst rungen unabh ngig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeintr chtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Ein-schr nkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. GdS und GdB sind ein Ma f r die k rperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeintr chtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. b) Aus dem GdB und aus dem GdS ist nicht auf das Ausma der Leistungsf higkeit zu schlie en. GdB und GdS sind grunds tzlich unabh ngig vom ausge bten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entsch digungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein ber ck-sichtigt werden muss.

5 C) GdB und GdS setzen stets eine Regelwidrigkeit gegen ber dem f r das Lebens-alter typischen Zustand voraus. Dies ist insbesondere bei Kindern und alten Menschen zu beachten. Physiologische Ver nderungen im Alter sind bei der Be-urteilung des GdB und GdS nicht zu ber cksichtigen. Als solche Ver nderungen sind die k rperlichen und psychischen Leistungseinschr nkungen anzusehen, die sich im Alter regelhaft entwickeln, d. h. f r das Alter nach ihrer Art und ihrem Umfang typisch sind. Demgegen ber sind pathologische Ver nderungen, d. h. Gesundheitsst rungen, die nicht regelm ig und nicht nur im Alter beobachtet werden k nnen, bei der Beurteilung des GdB und GdS zu ber cksichtigen, auch dann, wenn sie erstmalig im h heren Alter auftreten oder als Alterskrankheiten (z. B. Altersdiabetes , Altersstar ) bezeichnet werden. d) Die in der GdS-Tabelle aufgef hrten Werte sind aus langer Erfahrung gewonnen und stellen altersunabh ngige (auch trainingsunabh ngige) Mittelwerte dar.

6 Je nach Einzelfall kann von den Tabellenwerten mit einer die besonderen Gegeben-heiten darstellenden Begr ndung abgewichen werden e) Da der GdS seiner Natur nach nur ann hernd bestimmt werden kann, sind beim GdS nur Zehnerwerte anzugeben. Dabei sollen im Allgemeinen die folgenden Funktionssysteme zusammenfassend beurteilt werden: Gehirn einschlie lich Psyche; Augen; Ohren; Atmung; Herz- Kreislauf; Verdauung; Harnorgane; Ge- - 9 - schlechtsapparat; Haut; Blut einschlie lich blutbildendes Gewebe und Immunsys-tem; innere Sekretion und Stoffwechsel; Arme; Beine; Rumpf. Die sehr wenigen in der GdS-Tabelle noch enthaltenen F nfergrade sind alle auf ganz eng um-schriebene Gesundheitsst rungen bezogen, die selten allein und sehr selten ge-nau in dieser Form und Auspr gung vorliegen. f) Der GdS setzt eine nicht nur vor bergehende und damit eine ber einen Zeit-raum von mehr als sechs Monaten sich erstreckende Gesundheitsst rung vor-aus.

7 Dementsprechend ist bei abklingenden Gesundheitsst rungen der Wert festzusetzen, der dem ber sechs Monate hinaus verbliebenen oder voraus-sichtlich verbleibenden Schaden entspricht. Schwankungen im Ge-sundheitszustand bei l ngerem Leidensverlauf ist mit einem Durchschnittswert Rechnung zu tragen. Dies bedeutet: Wenn bei einem Leiden der Verlauf durch sich wiederholende Besserungen und Verschlechterungen des Gesundheitszu-standes gepr gt ist (Beispiele: chronische Bronchitis, Hautkrankheiten, Anfalls-leiden), k nnen die zeitweiligen Verschlechterungen aufgrund der anhaltenden Auswirkungen auf die gesamte Lebensf hrung nicht als vor bergehende Ge-sundheitsst rungen betrachtet werden. Dementsprechend muss in solchen F l-len bei der GdB- und GdS-Beurteilung von dem durchschnittlichen Ausma der Beeintr chtigung ausgegangen werden. g) Stirbt ein Antragsteller oder eine Antragstellerin innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt einer Gesundheitsst rung, so ist f r diese Gesundheitsst rung der GdS anzusetzen, der nach rztlicher Erfahrung nach Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der Gesundheitsst rung zu erwarten gewesen w re.

8 Fallen Eintritt der Gesundheitsst rung und Tod jedoch zusammen, kann ein GdS nicht ange-nommen werden. Eintritt der Gesundheitsst rung und Tod fallen nicht nur zu-sammen, wenn beide Ereignisse im selben Augenblick eintreten. Dies ist viel-mehr auch dann der Fall, wenn die Gesundheitsst rung in so rascher Entwick-lung zum Tode f hrt, dass der Eintritt der Gesundheitsst rung und des Todes ei-nen untrennbaren Vorgang darstellen. h) Gesundheitsst rungen, die erst in der Zukunft zu erwarten sind, sind beim GdS nicht zu ber cksichtigen. Die Notwendigkeit des Abwartens einer Heilungsbe-w hrung stellt eine andere Situation dar; w hrend der Zeit dieser Heilungsbe-w hrung ist ein h herer GdS gerechtfertigt, als er sich aus dem festgestellten Schaden ergibt. i) Bei der Beurteilung des GdS sind auch seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen zu beachten. Die in der GdS-Tabelle niedergelegten S tze ber ck-sichtigen bereits die blichen seelischen Begleiterscheinungen (z.

9 B. bei Entstel-lung des Gesichts, Verlust der weiblichen Brust). Sind die seelischen Begleiter-scheinungen erheblich h her als aufgrund der organischen Ver nderungen zu erwarten w re, so ist ein h herer GdS gerechtfertigt. Vergleichsma stab ist nicht der behinderte Mensch, der berhaupt nicht oder kaum unter seinem K rper-schaden leidet, sondern die allgemeine rztliche Erfahrung hinsichtlich der regel-haften Auswirkungen. Au ergew hnliche seelische Begleiterscheinungen sind anzunehmen, wenn anhaltende psychoreaktive St rungen in einer solchen Aus-pr gung vorliegen, dass eine spezielle rztliche Behandlung dieser St rungen z. B. eine Psychotherapie erforderlich ist. j) hnliches gilt f r die Ber cksichtigung von Schmerzen. Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schlie en die blicherweise vorhandenen Schmerzen mit ein und ber cksichtigen auch erfahrungsgem besonders schmerzhafte Zu-st nde.

10 Ist nach Ort und Ausma der pathologischen Ver nderungen eine ber das bliche Ma hinausgehende Schmerzhaftigkeit nachgewiesen, die eine rzt-liche Behandlung erfordert, k nnen h here Werte angesetzt werden. Das kommt - 10 - zum Beispiel bei Kausalgien und bei stark ausgepr gten Stumpfbeschwerden nach Amputationen (Stumpfnervenschmerzen, Phantomschmerzen) in Betracht. Ein Phantomgef hl allein bedingt keinen GdS. 3. Gesamt-GdS a) Liegen mehrere Funktionsbeeintr chtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS an-zugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeintr chti-gungen d rfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind f r die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Ma ge-bend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeintr chtigungen in ihrer Gesamtheit unter Ber cksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinan-der.


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