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Vollzitat: UVPG Gesetz über die ...

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Gesetz ber die Umweltvertr glichkeitspr fung (UVPG). UVPG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: " Gesetz ber die Umweltvertr glichkeitspr fung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010. (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) ge ndert worden ist". Stand: Neugefasst durch Bek. v. I 94. zuletzt ge ndert durch Art. 2 G v. I 3370. Berichtigung vom I 472 ist ber cksichtigt Fu note (+++ Textnachweis ab: +++). (+++ Zur Anwendung vgl. G v. I 205 Art. 14 Abs. 2 u. 3 +++). (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EWGRL 337/85 (CELEX Nr: 31985L0337). Umsetzung der EWGRL 337/85 (CELEX Nr: 31985L0337) vgl.)

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1 Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Gesetz ber die Umweltvertr glichkeitspr fung (UVPG). UVPG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: " Gesetz ber die Umweltvertr glichkeitspr fung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010. (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) ge ndert worden ist". Stand: Neugefasst durch Bek. v. I 94. zuletzt ge ndert durch Art. 2 G v. I 3370. Berichtigung vom I 472 ist ber cksichtigt Fu note (+++ Textnachweis ab: +++). (+++ Zur Anwendung vgl. G v. I 205 Art. 14 Abs. 2 u. 3 +++). (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EWGRL 337/85 (CELEX Nr: 31985L0337). Umsetzung der EWGRL 337/85 (CELEX Nr: 31985L0337) vgl.)

2 Art. 2 G v. I 1726 +++). Das G wurde als Artikel 1 d. G v. I 205 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Die Vorschriften d. G, die zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erm chtigen, treten gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 nach Ma gabe d. Art. 14 Abs. 2 u. 3 am in Kraft; im brigen tritt das G gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 nach Ma gabe d. Art. 14 Abs. 2 u. 3 G v. I 205 am in Kraft. Inhalts bersicht Teil 1. Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Grunds tze f r Umweltpr fungen Teil 2. Umweltvertr glichkeitspr fung Abschnitt 1. Voraussetzungen f r eine Umweltvertr glichkeitspr fung 4 Umweltvertr glichkeitspr fung 5 Feststellung der UVP-Pflicht 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben 7 Vorpr fung bei Neuvorhaben 8 UVP-Pflicht bei St rfallrisiko 9 UVP-Pflicht bei nderungsvorhaben - Seite 1 von 57 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren f r das fr here Vorhaben abgeschlossen ist 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben.

3 Bei denen das fr here Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben Abschnitt 2. Verfahrensschritte der Umweltvertr glichkeitspr fung 15 Unterrichtung ber den Untersuchungsrahmen 16 UVP-Bericht 17 Beteiligung anderer Beh rden 18 Beteiligung der ffentlichkeit 19 Unterrichtung der ffentlichkeit 20 Zentrale Internetportale; Verordnungserm chtigung 21 u erungen und Einwendungen der ffentlichkeit 22 Erneute Beteiligung der ffentlichkeit bei nderungen im Laufe des Verfahrens 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum 24 Zusammenfassende Darstellung 25 Begr ndete Bewertung der Umweltauswirkungen und Ber cksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung 26 Inhalt des Bescheids ber die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids 28 berwachung Abschnitt 3.

4 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Beh rden, verbundene Pr fverfahren 29 Umweltvertr glichkeitspr fung bei Teilzulassungen 30 Erneute ffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Beh rden; federf hrende Beh rde 32 Verbundene Pr fverfahren Teil 3. Strategische Umweltpr fung Abschnitt 1. Voraussetzungen f r eine Strategische Umweltpr fung 33 Strategische Umweltpr fung 34 Feststellung der SUP-Pflicht 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Vertr glichkeitspr fung - Seite 2 von 57 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2. Verfahrensschritte der Strategischen Umweltpr fung 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP.

5 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens 40 Umweltbericht 41 Beteiligung anderer Beh rden 42 Beteiligung der ffentlichkeit 43 Abschlie ende Bewertung und Ber cksichtigung 44 Bekanntgabe der Entscheidung ber die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms 45 berwachung 46 Verbundene Pr fverfahren Teil 4. Besondere Verfahrensvorschriften f r bestimmte Umweltpr fungen 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugpl tzen 48 Raumordnungspl ne 49 Raumordnungsverfahren 50 Bauleitpl ne 51 Bergrechtliche Verfahren 52 Landschaftsplanungen 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5. Grenz berschreitende Umweltpr fungen Abschnitt 1. Grenz berschreitende Umweltvertr glichkeitspr fung 54 Benachrichtigung eines anderen Staates 55 Grenz berschreitende Beh rdenbeteiligung bei inl ndischen Vorhaben 56 Grenz berschreitende ffentlichkeitsbeteiligung bei inl ndischen Vorhaben 57 bermittlung des Bescheids 58 Grenz berschreitende Beh rdenbeteiligung bei ausl ndischen Vorhaben 59 Grenz berschreitende ffentlichkeitsbeteiligung bei ausl ndischen Vorhaben Abschnitt 2.

6 Grenz berschreitende Strategische Umweltpr fung 60 Grenz berschreitende Beh rdenbeteiligung bei inl ndischen Pl nen und Programmen 61 Grenz berschreitende ffentlichkeitsbeteiligung bei inl ndischen Pl nen und Programmen 62 Grenz berschreitende Beh rdenbeteiligung bei ausl ndischen Pl nen und Programmen - Seite 3 von 57 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - 63 Grenz berschreitende ffentlichkeitsbeteiligung bei ausl ndischen Pl nen und Programmen Abschnitt 3. Gemeinsame Vorschriften 64 V lkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6. Vorschriften f r bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19). 65 Planfeststellung; Plangenehmigung 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungserm chtigung 67 Verfahren; Verordnungserm chtigung 68 berwachung 69 Bu geldvorschriften Teil 7.

7 Schlussvorschriften 70 Erm chtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren 72 Vermeidung von Interessenkonflikten 73 Berichterstattung an die Europ ische Kommission 74 bergangsvorschrift Anlage 1. Anlage 2. Anlage 3. Anlage 4. Anlage 5. Anlage 6. Teil 1. Allgemeine Vorschriften f r die Umweltpr fungen 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt f r 1. die in Anlage 1 aufgef hrten Vorhaben, 2. die in Anlage 5 aufgef hrten Pl ne und Programme, 3. sonstige Pl ne und Programme, f r die nach den 35 bis 37 eine Strategische Umweltpr fung oder Vorpr fung durchzuf hren ist, sowie 4. die grenz berschreitende Beh rden- und ffentlichkeitsbeteiligung bei UVP-pflichtigen Vorhaben im Ausland nach den 58 und 59 und bei SUP-pflichtigen Pl nen und Programmen eines anderen Staates nach den 62 und 63.

8 (2) Bei Vorhaben oder Teilen von Vorhaben, die ausschlie lich Zwecken der Verteidigung dienen, kann das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm benannte Stelle im Einzelfall entscheiden, dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden, soweit sich die Anwendung nach Einsch tzung des Bundesministeriums - Seite 4 von 57 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - der Verteidigung oder der von ihm benannten Stelle nachteilig auf die Erf llung dieser Zwecke auswirken w rde, insbesondere wegen Eilbed rftigkeit des Vorhabens oder aus Gr nden der Geheimhaltung. Zwecke der Verteidigung schlie en auch zwischenstaatliche Verpflichtungen ein. Bei der Entscheidung ist der Schutz vor erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu ber cksichtigen.

9 Sonstige Rechtsvorschriften, die das Zulassungsverfahren betreffen, bleiben unber hrt. Wird eine Entscheidung nach Satz 1 getroffen, unterrichtet das Bundesministerium der Verteidigung hier ber das f r Umwelt zust ndige Ministerium des betroffenen Landes unverz glich sowie das Bundesministerium f r Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sp testens bis zum Ablauf des 31. M rz des Folgejahres. (3) Bei Vorhaben oder Teilen von Vorhaben, die ausschlie lich der Bew ltigung von Katastrophenf llen dienen, kann die zust ndige Beh rde im Einzelfall entscheiden, dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden, soweit sich die Anwendung nach Einsch tzung der zust ndigen Beh rde negativ auf die Erf llung dieses Zwecks auswirken w rde. Bei der Entscheidung ist der Schutz vor erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu ber cksichtigen.

10 Sonstige Rechtsvorschriften, die das Zulassungsverfahren betreffen, bleiben unber hrt. (4) Dieses Gesetz findet Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes oder der L nder die Umweltvertr glichkeitspr fung nicht n her bestimmen oder die wesentlichen Anforderungen dieses Gesetzes nicht beachten. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unber hrt. 2 Begriffsbestimmungen (1) Schutzg ter im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fl che, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachg ter sowie 5. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzg tern. (2) Umweltauswirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind unmittelbare und mittelbare Auswirkungen eines Vorhabens oder der Durchf hrung eines Plans oder Programms auf die Schutzg ter.


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