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Deutscher Bundestag Drucksache 20/1094

Deutscher Bundestag Drucksache 20/1094 20. Wahlperiode Bericht0F* des Ausschusses f r Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP Drucksache 20/958 Entwurf eines Gesetzes zur nderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften * Die Beschlussempfehlung wurde auf Drucksache 20/1070 verteilt. Drucksache 20/1094 2 Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Heike Baehrens, Tino Sorge, Dr. Janosch Dahmen, Christine Aschenberg-Dugnus, Martin Sichert und Kathrin Vogler A. Allgemeiner Teil I. berweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/958 in seiner 20.

2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode . Bericht der Abgeordneten Heike Baehrens, Tino Sorge, Dr. Janosch Dahmen, Christine Aschenberg-Dugnus, Martin Sichert und Kathrin Vogler . A. Allgemeiner Teil . I. Überweisung . Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/958 in seiner 20. Sitzung am 16. März 2022

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 20/1094 20. Wahlperiode Bericht0F* des Ausschusses f r Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP Drucksache 20/958 Entwurf eines Gesetzes zur nderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften * Die Beschlussempfehlung wurde auf Drucksache 20/1070 verteilt. Drucksache 20/1094 2 Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Heike Baehrens, Tino Sorge, Dr. Janosch Dahmen, Christine Aschenberg-Dugnus, Martin Sichert und Kathrin Vogler A. Allgemeiner Teil I. berweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/958 in seiner 20.

2 Sitzung am 16. M rz 2022 in erster Lesung beraten und zur federf hrenden Beratung an den Ausschuss f r Gesundheit berwiesen. Ferner hat er ihn zur Mitberatung an folgende Aussch sse berwiesen: Ausschuss f r Inneres und Heimat, Rechtsaus-schuss, Wirtschaftsausschuss, Ausschuss f r Arbeit und Soziales, Ausschuss f r Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Verkehrsausschuss, Ausschuss f r Menschenrechte und humanit re Hilfe, Ausschuss f r Bildung, For-schung und Technikfolgenabsch tzung, Ausschuss f r Tourismus und Haushaltsausschuss. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Gesetzesinitianten stellen fest, dass mit Ablauf des 19. M rz 2022 die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage f r die meisten Schutzma nahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 endet.

3 Betroffen seien insbe-sondere die Regelungen in 28a Absatz 7 bis 9 und 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ferner w rden die befristeten Sonderregelungen in Absatz 3 IfSG zum 19. M rz 2022 auslaufen. Nach dem 19. M rz 2022 sollten die L nder nur noch befugt sein, unabh ngig vom lokalen Infektionsgeschehen ausgew hlte niedrigschwellige Ma nahmen anzuordnen. Dazu z hle die Verpflichtung zum Tragen einer Atem-schutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht) zum Schutz vulnerabler Personen, die sich auf die Krankenh user, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, in Einrichtun-gen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und im ffentlichen Personennahverkehr be-schr nken solle.

4 Au erdem sollten sie weiterhin Testpflichten zum Schutz von vulnerabler Personen in Kranken-h usern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, in Einrich-tungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Justizvollzugsanstalten, in Abschiebungs-hafteinrichtungen, Ma regelvollzugseinrichtungen sowie in anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgten, was insbesondere f r psychiatrische Kran-kenh user, Heime der Jugendhilfe und f r Senioren gelte, anordnen d rfen. Zudem solle bundesweit die Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, k nne jedoch von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in Abh ngigkeit des Infektionsgeschehens ausgesetzt werden.

5 Weiterhin sollten individuelle Ma nahmen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegen ber Kranken, Krankheitsverd chtigen, Ansteckungsverd chtigen oder Ausscheidern bestehen bleiben. Falls es zu einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage, einem sogenannten Hot Spot komme, sollten k nftig erweitere Schutz-ma nahmen, beispielsweise die Maskenpflicht, ein Abstandsgebot oder Hygienekonzepte, f r die betroffenen Gebietsk rperschaften zur Verf gung stehen. Voraussetzung f r die Ergreifung dieser erweiterten Schutzma -nahmen sei, dass das Parlament des jeweiligen Landes f r die konkrete Gebietsk rperschaft das Bestehen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage und die Anwendbarkeit der erweiterten Schutzma nahmen festgestellt habe.

6 Die auf diesen Regelungen beruhenden Ma nahmen m ssten sp testens mit Ablauf des 23. September 2022 au er Kraft treten. Der Gesetzgeber werde dann auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Infektionslage und der vorhandenen Erkenntnissen neu bewerten, welche Ma nahmen im Herbst und Winter 2022 erforderlich seien. Die Sonderregelung des 36 Absatz 3 IfSG seien ebenfalls bis zum 19. M rz 2022 befristet. Da es aber auch nach diesem Datum Anwendungsf lle geben k nne, solle ihr zeitlicher Anwendungsbereich erweitert werden. F r den Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode 3 Drucksache 20/1094 Bereich der station ren Pflegeeinrichtungen solle das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden. Die an verschie-denen Stellen auch im IfSG in Bezug genommenen Definitionen des Impf-, Genesenen- und Testnachweises, die bisher in 2 der COVID-19-Schutzma nahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und in 2 der Corona-virus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) geregelt gewesen seien und auf konkretisierende Internetver ffent-lichungen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen h tten, w rden aufgrund ihrer be-sonderen Bedeutung k nftig im Infektionsschutzgesetz definiert.

7 Die Bundesregierung solle durch Rechtsverordnung hiervon abweichende Regelungen treffen d rfen. Sie m sse aber ausreichende bergangsfristen vorsehen, damit sich die B rgerinnen und B rger auf die neue Rechtslage einstellen k nnten. Ferner solle zur Rechtsbereinigung die CoronaEinreiseV angepasst werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Aussch sse Der Ausschuss f r Inneres und Heimat hat in seiner 6. Sitzung am 16. M rz 2022 mit den Stimmen der Frakti-onen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge nderter Fassung zu empfeh-len. Der Rechtsausschuss hat in seiner 8. Sitzung am 16.

8 M rz 2022 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge nderter Fassung zu empfehlen. Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 16. M rz 2022 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge nderter Fassung zu empfehlen. Der Ausschuss f r Arbeit und Soziales hat in seiner 7. Sitzung am 16. M rz 2022 mit den Stimmen der Frakti-onen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE.

9 Beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge nderter Fassung zu empfeh-len. Der Ausschuss f r Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 7. Sitzung am 16. M rz 2022 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge nderter Fassung zu empfehlen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 16. M rz 2022 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B ND-NIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. beschlos-sen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge nderter Fassung zu empfehlen.

10 Der Ausschuss f r Menschenrechte und humanit re Hilfe hat in seiner 8. Sitzung am 16. M rz 2022 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge- nderter Fassung zu empfehlen. Der Ausschuss f r Bildung, Forschung und Technikfolgenabsch tzung hat in seiner 5. Sitzung am 16. M rz 2022 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP gegen die Stimmen der Frak-tionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/958 in ge nderter Fassung zu empfehlen. Der Ausschuss f r Tourismus hat in seiner 5. Sitzung am 16.


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