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(Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Vollzitat: Verordnung ...

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 1 von 158 - Verordnung ber die Zulassung von Personen zum Stra enverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)FeVAusfertigungsdatum: :" fahrerlaubnis - Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnungvom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2905) ge ndert worden ist"Stand:Zuletzt ge ndert durch Art. 3 V v. I 2905 Mittelbare nderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausf hrbar, da dasge nderte G v. I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren nderungsgesetzes bereitszum in Kraft getreten warFu note(+++ Textnachweis ab: +++)(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EURL 2016/1106 (CELEX Nr: 32016L1106) vgl.)

6. Fahrerlaubnis auf Probe § 32 Ausnahmen von der Probezeit § 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des ...

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1 Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 1 von 158 - Verordnung ber die Zulassung von Personen zum Stra enverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)FeVAusfertigungsdatum: :" fahrerlaubnis - Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnungvom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2905) ge ndert worden ist"Stand:Zuletzt ge ndert durch Art. 3 V v. I 2905 Mittelbare nderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausf hrbar, da dasge nderte G v. I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren nderungsgesetzes bereitszum in Kraft getreten warFu note(+++ Textnachweis ab: +++)(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EURL 2016/1106 (CELEX Nr: 32016L1106) vgl.)

2 V v. I 566 +++) Eingangsformel Das Bundesministerium f r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund des 6 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe c und Nummer 7, 6e Absatz 1, 30c Absatz 1 sowie 63 desStra enverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. M rz 2003 (BGBl. I S. 310, 919), vondenen 6 Absatz 1 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I ), 6e und 30c durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) und 63 durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) ge ndert worden ist, 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f in Verbindung mit Absatz 2a des Stra enverkehrsgesetzes in derFassung der Bekanntmachung vom 5. M rz 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen 6 Absatz 2a durch Artikel2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14.

3 August 2006 (BGBl. I S. 1958) ge ndert worden ist, gemeinsam mit demBundesministerium f r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Inhalts bersicht Regelungenf r die Teilnahme am Stra enverkehr 1 Grundregel der Zulassung 2 Eingeschr nkte Zulassung 3 Einschr nkung und Entziehung der hren von Kraftfahrzeugen1. Allgemeine Regelungen 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht f r das F hren von Kraftfahrzeugen 5 Sonderbestimmungen f r das F hren von Mofas und geschwindigkeitsbeschr nkten Kraftfahrzeugen 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen 6aFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schl sselzahl 96 Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 2 von 158 - 6bFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schl sselzahl 1962. Voraussetzungenf r die Erteilung einer fahrerlaubnis 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer fahrerlaubnis der beantragten Klasse 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer fahrerlaubnis anderer Klassen 10 Mindestalter 11 Eignung 12 Sehverm gen 13Kl rung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik 14Kl rung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Bet ubungsmittel und Arzneimittel 15 Fahrerlaubnispr fung 16 Theoretische Pr fung 17 Praktische Pr fung 18 Gemeinsame Vorschriften f r die theoretische und die praktische Pr fung 19 Schulung in Erster Hilfe 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis3.

4 Verfahren beider Erteilung einer fahrerlaubnis 21 Antrag auf Erteilung einer fahrerlaubnis 22 Verfahren bei der Beh rde und der Technischen Pr fstelle 22aAbweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr fauftrag und Vorl ufigem Nachweis derFahrerlaubnis 23 Geltungsdauer der fahrerlaubnis , Beschr nkungen und Auflagen 24 Verl ngerung von Fahrerlaubnissen 24aG ltigkeit von F hrerscheinen 25 Ausfertigung des F hrerscheins 25aAntrag auf Ausstellung eines Internationalen F hrerscheins 25bAusstellung des Internationalen F hrerscheins4. Sonderbestimmungenf r das F hren von Dienstfahrzeugen 26 Dienstfahrerlaubnis 27 Verh ltnis von allgemeiner fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis5. Sonderbestimmungenf r Inhaber ausl ndischer Fahrerlaubnisse 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europ ischen Union oder einemanderen Vertragsstaat des Abkommens ber den Europ ischen Wirtschaftsraum 29 Ausl ndische Fahrerlaubnisse 29aFahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angeh rigen der Streitkr fte der VereinigtenStaaten von Amerika und Kanadas 30 Erteilung einer fahrerlaubnis an Inhaber einer fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat derEurop ischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens ber den Europ ischenWirtschaftsraum 30aWeitergeltung einer deutschen fahrerlaubnis und R cktausch von F hrerscheinen 31 Erteilung einer fahrerlaubnis an Inhaber eine fahrerlaubnis aus einem Staat au erhalb desAbkommens ber den Europ ischen WirtschaftsraumEin Service des

5 Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 3 von 158 -6. fahrerlaubnis auf Probe 32 Ausnahmen von der Probezeit 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen ausStaaten au erhalb des Abkommens ber den Europ ischen Wirtschaftsraum 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der fahrerlaubnis auf Probe undAnordnung des Aufbauseminars 35 Aufbauseminare 36 Besondere Aufbauseminare nach 2b Absatz 2 Satz 2 des Stra enverkehrsgesetzes 37 Teilnahmebescheinigung 38 Verkehrspsychologische Beratung 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weitere Ma nahmen bei Inhabern einerDienstfahrerlaubnis7. Fahreignungs-Bewertungssystem 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem 41Ma nahmen der nach Landesrecht zust ndigen Beh rde 42 Fahreignungsseminar 43 berwachung der Fahreignungsseminare nach 42 und der Einweisungslehrg nge nach 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes 43aAnforderungen an Qualit tssicherungssysteme f r das Fahreignungsseminar 44 Teilnahmebescheinigung 45(weggefallen)8.

6 Entziehung oder Beschr nkung derFahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen 46 Entziehung, Beschr nkung, Auflagen 47 Verfahrensregelungen9. Sonderbestimmungen f r das F hrenvon Taxen, Mietwagen und Kranken-kraftwagen sowie von Personenkraftwagenim Linienverkehr und bei gewerbsm igenAusflugsfahrten und Ferienziel-Reisen 48 fahrerlaubnis zur Fahrgastbef rderung10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre 48aVoraussetzungen Zentrales Fahrerlaubnisregisterund rtliche Fahrerlaubnisregister 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister 50 bermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbeh rden nach 2c desStra enverkehrsgesetzes 51 bermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den 52 und 55 desStra enverkehrsgesetzes 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen imInland nach 53 des Stra enverkehrsgesetzes 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach 54des Stra enverkehrsgesetzes 54 Sicherung gegen MissbrauchEin Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 4

7 Von 158 - 55 Aufzeichnung der Abrufe 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen imAusland nach 56 des Stra enverkehrsgesetzes 57 Speicherung der Daten in den rtlichen Fahrerlaubnisregistern 58 bermittlung von Daten aus den rtlichen Fahrerlaubnisregistern2. Fahreignungsregister 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister 60 bermittlung von Daten nach 30 des Stra enverkehrsgesetzes 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach 30a des Stra enverkehrsgesetzes 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach 30b des Stra enverkehrsgesetzes 63 Vorzeitige Tilgung 64 Identit undBegutachtung f r bestimmte Aufgaben 65 rztliche Gutachter 66Tr ger von Begutachtungsstellen f r Fahreignung 67 Sehteststelle 68 Stellen f r die Schulung in Erster Hilfe 69 Stellen zur Durchf hrung der Fahrerlaubnispr fung 70Tr ger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung 71 Verkehrspsychologische Beratung 71aTr ger von unabh ngigen Stellen f r die Best tigung der Eignung von eingesetztenpsychologischen Testverfahren und -ger ten 71bTr ger von unabh ngigen

8 Stellen f r die Best tigung der Eignung von Kursen zurWiederherstellung der Kraftfahreignung hrungs-, Bu geld-, bergangs- und Schlussvorschriften 73 Zust ndigkeiten 74 Ausnahmen 75 Ordnungswidrigkeiten 76 bergangsrecht 77 Verweis auf technische Regelwerke 78 InkrafttretenAnlagen zur fahrerlaubnis -VerordnungAnlage 1 Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Pr fbescheinigung f rMofas nach 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer (zu 5 Absatz 2)Anlage 2 Ausbildungs- und Pr fbescheinigungen f r Mofas (zu 5 Absatz 2 und 4)Anlage 3 Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von F hrerscheinen nachbisherigen Mustern (zu 6 Absatz 7)Anlage 4 Eignung und bedingte Eignung zum F hren von Kraftfahrzeugen (zu den 11, 13 und14)Anlage 4aGrunds tze f r die Durchf hrung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten(zu 11 Absatz 5)Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 5 von 158 -Anlage 5 Eignungsuntersuchungen f r Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und derzugeh rigen Anh ngerklassen E sowie der fahrerlaubnis zur Fahrgastbef rderung (zu 11 Absatz 9, 48 Absatz 4 und 5)Anlage 6 Anforderungen an das Sehverm gen (zu den 12, 48 Absatz 4 und 5)Anlage 7 Fahrerlaubnispr fung (zu 16 Absatz 2, 17 Absatz 2 und 3)Anlage 7aFahrerschulung (zu 6a Absatz 3 und 4)Anlage 7bFahrerschulung f r das F hren von Kraftr dern der Klasse A1 (zu 6b Absatz 3 und 4)

9 Anlage 8 Allgemeiner F hrerschein, Dienstf hrerschein, F hrerschein zur Fahrgastbef rderung(zu 25 Absatz 1, 26 Absatz 1, 48 Absatz 3)Anlage 8aMuster des Vorl ufigen Nachweises der fahrerlaubnis (VNF) (zu 22 Absatz 4 Satz 7)Anlage 8bMuster der Pr fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (zu 48a)Anlage 8cMuster eines Internationalen F hrerscheins nach dem Internationalen Abkommen berKraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (zu 25b Absatz 2)Anlage 8dMuster eines Internationalen F hrerscheins nach dem bereinkommen ber denStra enverkehr vom 8. November 1968 (zu 25b Absatz 3)Anlage 8eUmtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter F hrerscheine (zu 24a Absatz 2 Satz1)Anlage 9 Verwendung von Schl sselzahlen f r Eintragungen in den F hrerschein (zu 25 Absatz3)Anlage 10 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (zu den 26 und 27)Anlage 11 Staatenliste zu den Sonderbestimmungen f r Inhaber einer ausl ndischenFahrerlaubnis (zu 31)Anlage 12 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der fahrerlaubnis aufProbe ( 2a des Stra enverkehrsgesetzes) (zu 34)Anlage 13 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zuber cksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (zu 40)Anlage 14 Voraussetzungen f r die amtliche Anerkennung als Tr ger von Begutachtungsstellenf r Fahreignung (zu 66 Absatz 2)

10 Anlage 14aVoraussetzungen f r die amtliche Anerkennung als Tr ger einer unabh ngigen Stellef r die Best tigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahrenund -ger te und f r die Begutachtung dieser Tr ger durch die Bundesanstalt f rStra enwesen (zu 71b)Anlage 15 Voraussetzungen f r die amtliche Anerkennung als Tr ger von Kursen zurWiederherstellung der Kraftfahreignung (zu 70 Absatz 2)Anlage 15aVoraussetzungen f r die amtliche Anerkennung als Tr ger einer unabh ngigenStelle f r die Best tigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung derKraftfahreignung und f r die Begutachtung dieser Tr ger durch die Bundesanstalt f rStra enwesen (zu 71a Absatz 3)Anlage 16 Rahmenplan f r die Durchf hrung der verkehrsp dagogischen Teilma nahme desFahreignungsseminars (zu 42 Absatz 2)Anlage 17 Inhalte der Pr fung im Rahmen der Qualit tssicherung der Fahreignungsseminare undEinweisungslehrg nge (zu 43a Nummer 3 Buchstabe a)Anlage 18 Teilnahmebescheinigung gem 44 FeV (zu 44 Absatz 1) Regelungen f r die Teilnahme am Stra enverkehr 1 Grundregel der ZulassungEin Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 6 von 158 -Zum Verkehr auf ffentlichen Stra en ist jeder zugelassen, soweit nicht f r die Zulassung zu einzelnenVerkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieb


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