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Methodische Hinweise zur Fallbearbeitung im …

Methodische Hinweise zur Fallbearbeitung im ffentlichen Recht von Prof. Dr. Andreas Haratsch / Prof. Dr. Katharina von Schlieffen / Dr. Anke Holljesiefken I. Einleitung 1. ffentliches Recht wozu? a) ffentliches Recht als Ein bung in das juristische Denken der Praxis ffentliches Recht ist besonders praxisnah. Es ist nicht so abstrakt wie die Kerngebiete des Zivil- oder Strafrechts. Zu den Beteiligten im ffentlich-rechtlichen Fall z hlen regelm ig die L nder, der Bund oder andere Hoheitstr ger, womit eine Schleuse f r die Einwirkung des Politischen, insbesondere der ffentlichen Diskussion oder der ver ffentlichten Meinung ge ffnet wird.

Rechtsprobleme in der Regel in der Begründetheitsprüfung des zulässigen Verfahrens zu prüfen sind. Beispiele: 1. A erhebt eine Verfassungsbeschwerde. Der Antrag erweist sich als unzulässig. ⇒ Hilfsgutachten zur Begründetheit der Verfassungsbeschwerde. 2. Das Land L leitet eine abstrakte Normenkontrolle und ein Bund-Länder-

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1 Methodische Hinweise zur Fallbearbeitung im ffentlichen Recht von Prof. Dr. Andreas Haratsch / Prof. Dr. Katharina von Schlieffen / Dr. Anke Holljesiefken I. Einleitung 1. ffentliches Recht wozu? a) ffentliches Recht als Ein bung in das juristische Denken der Praxis ffentliches Recht ist besonders praxisnah. Es ist nicht so abstrakt wie die Kerngebiete des Zivil- oder Strafrechts. Zu den Beteiligten im ffentlich-rechtlichen Fall z hlen regelm ig die L nder, der Bund oder andere Hoheitstr ger, womit eine Schleuse f r die Einwirkung des Politischen, insbesondere der ffentlichen Diskussion oder der ver ffentlichten Meinung ge ffnet wird.

2 Das braucht nicht so greifbar zu sein, wie bei der Frage nach der Rechtm - igkeit des Abschusses eines gekaperten, als Mordwaffe eingesetzten Flugzeugs; es kann auch nur um Obergrenzen f r Rundfunkgeb hren gehen oder darum, dass sich ein Tier-freund gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft wehrt. Im ffentlichen Recht begegnen Sie deshalb schon in kleiner Dosis der Komplexit t, die f r den Juristen sp ter das wirkliche Leben wird. Nicht ohne Grund ist es f r Anf nger daher leichter, mit der mehr geschlossenen Dogmatik des BGB AT zu beginnen. Das ffentliche Recht ist jedoch ein erstes Training f r die Unw gbarkeiten der Praxis.

3 Im Verfassungs- und im Verwaltungsrecht lernen Sie, wie man mit Ordnungen gestufter Ver-bindlichkeit und einigen Kreativit tsschemata juristische F lle l st auch wenn man sich auf Neuland bewegt. b) Zur praktischen Relevanz des ffentlichen Rechts Die Probleme, die in der Rechtswirklichkeit auf Sie warten, sind meist eine Gemengelage. Oft sind mehrere Rechtsgebiete zugleich ber hrt, und nicht selten entdecken Sie, nachdem Sie sich in einen Fall vertieft haben, dass Sie anfangs noch Aspekte bersehen haben. Der zun chst scheinbar rein zivilrechtliche Fall kann ber Br ckenprobleme (Arbeitnehmer, Soziales, Umwelt) in das Europa- oder das Verwaltungsrecht f hren.

4 Fast schon gew hnlich Methodische Hinweise zur Fallbearbeitung im ffentlichen Recht 2sind die europarechtlichen Bez ge zu den zivil- und ffentlich-rechtlichen Teilrechtsgebieten sowie der Kontrollblick auf steuerrechtliche und strafrechtliche Fragen. Je nach Arbeitsgebiet f llt die Bedeutung des ffentlichen Rechts nat rlich unterschiedlich aus. Insgesamt hat man jedoch den Eindruck, dass angesichts des supranationalen Rege-lungsvolumens, der Schnelllebigkeit und Verzahnung von nationaler und europ ischer Normgebung trotz aller Deregulierungsversuche der Anteil der Ma nahmen, die nach ffentlichem Recht zu beurteilen sind, zunimmt.

5 Deshalb wird man sagen k nnen, dass eine Falll sung, deren Vorpr fung ohne Blick auf die ffentlich-rechtlichen Bez ge erfolgt, unvollst ndig ist. Dies gilt vor allem, wenn Sie sich auf politiknahes Terrain begeben: Beh rden, Verb nde, Parteien, Steuerung, Aufsicht, Kontrolle. Je mehr Gewicht ein konomisches Problem hat und je h her Sie in der Hierarchiespitze eines Unternehmens stehen, als AssistentIn des Vorstands, desto unerl sslicher ist es, mit der ffentlich-rechtlichen (und damit auch in Grundz gen der strafrechtlichen) Dimension des Rechts vertraut zu sein. Unter Einschr nkungen gilt dies aber auch f r das Studium. Ohne Wissen um die Grundla-gen des Rechtsstaats, seine Anforderungen an Normen, Verfahren und Entscheidungen, ohne Kenntnis der Grundrechte und Grundz ge des Europarechts kann weder ein allt gli-ches noch gar ein innovatives Zivilrecht betrieben werden.

6 2. Die Fallbearbeitung im Verfassungsrecht Im Folgenden m chten wir Ihnen nach einigen einf hrenden allgemeinen Anmerkungen zur Fallbearbeitung im Verfassungsrecht (II.) Methodische Hinweise zur Pr fung einer Grund-rechtsverletzung anhand eines Ausgangsfalls geben (III.). Der Bereich der Grundrechte wurde aus didaktischen Gr nden exemplarisch zur Er r-terung verfassungsrechtlicher Fragestellungen gew hlt. Nicht eingegangen wird also etwa auf verfassungsprozessuale Fragen und Aspekte des Staatorganisationsrechts. Erg nzend werden die Besonderheiten des Verwaltungsrechts dargestellt (IV.), bevor wir abschlie end einige Bearbeitungshinweise zusammengestellt haben, die wir Ihnen auf-grund von immer wiederkehrenden Fehlern in Klausuren geben m chten (V.)

7 Ausgangsfall (nachgebildet BVerfGE 80, 137): Nachdem es auf Waldspazierwegen bereits mehrfach zu Unf llen gekommen ist, an denen Freizeitreiter beteiligt waren, wird ein Gesetz verabschiedet, nach dem das Reiten im Wald grunds tzlich verboten und nur auf den von der zust ndigen Beh rde speziell gekennzeichneten Wegen er-laubt ist. Der Gesetzgeber begr ndet dies damit, dass es erforderlich sei, die Interes-sen der Spazierg nger zu sch tzen, da durch die Begegnung mit Reitern insbeson- Methodische Hinweise zur Fallbearbeitung im ffentlichen Recht 3dere auf engen Wegen Gefahren f r die Spazierg nger entstehen k nnten. Auch im brigen sei mit Beeintr chtigungen zu rechnen, da die vorbeilaufenden Pferde h ufig ein Gef hl der Bedrohung schafften und das Reiten die Waldwege zerst re.

8 A, der mehrere Reitpferde besitzt und regelm ig ausreitet, h lt diese Regelung f r bertrieben: Der verantwortungsbewusste Reiter verhalte sich so, dass Gefahren nicht entstehen k nnen. Die brigen angesprochenen Beeintr chtigungen seien tats chlich nicht v llig zu verhindern; der Schutz vor ihnen k nne aber keinesfalls gr eres Ge-wicht besitzen als sein Interesse, seinem Reithobby in der freien Natur nachzugehen. Zudem weist er darauf hin, dass auch f r andere Waldwegebenutzer wie Ski-l ufer oder Wanderer keine entsprechenden Beschr nkungen vorgesehen seien. Frage: A bittet Sie daher um ein Gutachten zu der Frage, ob das Gesetz gegen Grundrechte verst t.

9 (Von der formellen Verfassungsm igkeit des Gesetzes ist auszugehen.) II. Allgemeine Anmerkungen zur Fallbearbeitung im Verfassungs-recht Zur methodischen Vorgehensweise bei der Fallbearbeitung im Verfassungsrecht ist vor al-lem in der Stresssituation einer Klausur ein strukturiertes Herangehen zu empfehlen, um im Eifer des Gefechts nichts zu bersehen. Die folgende Darstellung ist haupts chlich auf die Klausurbearbeitung zugeschnitten (etwa bez glich der Zeiteinteilung), gilt im brigen aber auch f r die Bearbeitung von Einsendeaufgaben. 1. Sachverhalt/Fallfrage Da in der Regel ein konkreter Fall zu l sen und nicht ein allgemeiner Besinnungsaufsatz zu verfassen ist, kommt es entscheidend auf das Verst ndnis von Sachverhalt und Fallfrage an!

10 !! Ber cksichtigen Sie unbedingt auch Bearbeitervermerke. Lesen Sie den Sachverhalt genau! Der h ufig ca. eine Seite umfassende Text enth lt grund-s tzlich keine berfl ssigen Angaben. Vielmehr sollen alle Angaben bei der Falll sung ver-wertet werden. Vor allem im Sachverhalt gegebene Begr ndungen haben in der Regel eine Bedeutung; auf solche Begr ndungen ist bei der Falll sung einzugehen. Dabei gibt bereits der Umfang der Darstellung eines Problems im Sachverhalt Anhaltspunkte f r die Gewich- Methodische Hinweise zur Fallbearbeitung im ffentlichen Recht 4tung: Finden sich zu einem Problemkreis mehrere S tze, ist davon auszugehen, dass die Er rterung des Problems in der L sung einigen Raum einnehmen wird.


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