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MUSTER einer Versorgungsordnung zur …

MUSTER einer Versorgungsordnung Seite 1 von 9 MUSTER einer Versorgungsordnung zur Ausgestaltung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung MUSTER GmbH & 07/2013 Die Versorgungsordnung ist zwingend einem Rechtsanwalt f r Arbeitsrecht zur Genemigung vor zu legen 1. Allgemeines Die Unternehmensleitung wird den bestehenden Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gem 1a Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversor-gung (BetrAVG) in folgender Weise verwirklichen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer/innen, die unbefristet besch ftigt sind, k nnen an der betrieblichen Altersversorgung ab dem teilnehmen, neue Mitarbeiter/innen jeweils zum jeden Jahres oder einem anderen Termin mit Zustimmung der Gesch ftsleitung. Alle Arbeitnehmer/innen haben die M glichkeit, laufendes Bruttoentgelt nach 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Ren-tenversicherung der Angestellten (BBG DRV/West 2013: EUR j hrlich; ent-spricht EUR) zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung auf Leibren-tenbasis umzuwandeln.

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1 MUSTER einer Versorgungsordnung Seite 1 von 9 MUSTER einer Versorgungsordnung zur Ausgestaltung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung MUSTER GmbH & 07/2013 Die Versorgungsordnung ist zwingend einem Rechtsanwalt f r Arbeitsrecht zur Genemigung vor zu legen 1. Allgemeines Die Unternehmensleitung wird den bestehenden Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gem 1a Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversor-gung (BetrAVG) in folgender Weise verwirklichen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer/innen, die unbefristet besch ftigt sind, k nnen an der betrieblichen Altersversorgung ab dem teilnehmen, neue Mitarbeiter/innen jeweils zum jeden Jahres oder einem anderen Termin mit Zustimmung der Gesch ftsleitung. Alle Arbeitnehmer/innen haben die M glichkeit, laufendes Bruttoentgelt nach 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Ren-tenversicherung der Angestellten (BBG DRV/West 2013: EUR j hrlich; ent-spricht EUR) zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung auf Leibren-tenbasis umzuwandeln.

2 Die Beitr ge sind gleich bleibend und k nnen 1x j hrlich angepasst werden. Alle Arbeitnehmer/innen, f r die im Kalenderjahr keine Beitr ge nach 40 b Abs. 1 und 2 EStG (alte Fassung) pauschal besteuert werden, k nnen zus tzlich einen steuerfreien, aber sofort voll sozialversicherungspflichtigen Aufstockungsbetrag von bis zu Euro EUR j hrlich im Wege der Entgeltumwandlung nutzen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich bewusst, dass eine gewisse Minderung der Anspr che auf Arbeitslosengeld, Krankentagegeld und Renten der Deutschen Ren-tenversicherung einritt, soweit die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflich-tige Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen betrifft. MUSTER einer Versorgungsordnung Seite 2 von 9 Die Standardzusage bei Versicherungsvertr gen mit klassischen Garantien erfolgt grunds tzlich im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage gem 1 Ab-satz 2 Nr. 1 BetrAVG. Die Standardzusage f r Hybrid- und Fondsprodukte erfolgt grunds tzlich im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung.

3 Individuelle Ver-einbarungen mit dem Arbeitnehmer k nnen davon abweichen. Wir erm glichen den Einschluss einer j hrlichen Vertragsdynamik zur Werterhaltung der Versorgung im Rahmen der H chstgrenzen jeweils zum jeden Jahres. Es wird eine Leibrentenzahlung fr hestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ver-einbart, mit der Option auf eine einmalige, bis zu 30%ige Kapitalabfindung oder der Option auf eine einmalige, 100%ige Kapitalabfindung. Renten- und Kapitalzahlungen sind von dem Arbeitnehmer mit dem pers nlichen Steuersatz zu versteuern. Es wird f r die Mitarbeiter und die Gesch ftsleitung ein kostenpflichtiger Gruppen/ Kollektivvertrag durch den Arbeitgeber geschlossenen, der Sonderkonditionen f r Versicherungsvertr ge einr umt. Die Gesch ftsleitung ist damit einverstanden, dass diese Sonderkonditionen auch f r Arbeitnehmer gelten, die auf privater Basis eine Riester Rente , eine R rup Rente oder Produkte aus der Schicht 3 beantragen. Die Riester Rente sollte dadurch nicht Gegenstand dieser Versorgungsordnung sein.

4 Die Sonderkonditionen k nnen mit Ausscheiden aus der Firma enden. Der Vertragspartner best tigt, dass die zu versichernden Personen ihre schriftliche Einwilligung gem 150 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gegeben haben und von dem Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnten. Vereinbart wird eine Altersrente in Form einer Leibrente. Eine Berufsunf higkeits-, Erwerbsunf higkeits- oder Hinterbliebenenrente soll jeweils den Mitarbeiter/innen privat obliegen. 2. R ckgedeckte Unterst tzungskasse Zus tzlich zur Versorgung nach 3 Nr. 63 EStG k nnen die Arbeitnehmer, soweit das Einkommen innerhalb der BBG DRV/WEST liegt, Entgelt bis zu 4 % der BBG DRV/ WEST auch steuer- und sozialversicherungsfrei ber eine Unterst tzungskas-se gem. 4d EStG umwandeln. F r Einkommen oberhalb der BBG DRV/West ist ber eine Unterst tzungskasse eine steuerfreie Entgeltumwandlung in unbegrenzter H he m glich. In der Terminologie der U-Kasse entspricht der Arbeitgeber dem Tr gerunterneh-men, der Arbeitnehmer dem Leistungsempf nger/ Beg nstigten und die Zahlung der Zuwendung/Beitr ge an die U-Kasse der Dotierung der U-Kasse.

5 Der Leistungsplan entspricht der Vereinbarung zwischen der U-Kasse und dem Arbeitgeber und der MUSTER einer Versorgungsordnung Seite 3 von 9 Leistungsausweis der bersicht ber die Leistungen f r den einzelnen Arbeitnehmer. Die R ckdeckungsversicherung entspricht dem Versicherungsvertrag zwischen der U-Kasse (= Versicherungsnehmer) und dem Versicherer zur Ausfinanzierung des Leistungsplans. Dabei ist der Beitragszahler die U-Kasse (indirekt der Arbeitgeber) und der Bezugsberechtigte die U-Kasse. Die versicherte Person ist der Arbeitneh-mer. Die Unterst tzungskasse ist eine rechtsf hige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gew hrt. Die Dotierung erfolgt mit gleichbleiben-den oder steigenden Beitr gen und eingeschr nkter bertragbarkeit bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers. Dadurch eingesparte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden als zus tzli-cher Arbeitgeberzuschuss an den Arbeitnehmer verwendet.

6 Alternativ Der monatliche Arbeitgeberzuschuss betr gt 25% des Bruttobeitrags zur Entgeltum-wandlung. alternativ Die Unterst tzungskasse und der/die R ckdeckungsversicherer sind in dieser Ver-sorgungsordnung durch den Arbeitgeber festgelegt. Es wird ein Beitrag an den Pen-sionssicherungsverein a. G. (PSV a. G.) f llig, der von dem Arbeitgeber an den PSV a. G. zu melden und zu entrichten ist. Auch Zugeh rige und fr here Zugeh rige des wirtschaftlichen Gesch ftsbetriebes sowie arbeitnehmer hnliche Personen k nnen mit Zustimmung der Gesch ftsleitung eine unternehmensfinanzierte U-Kasse erhalten. bersteigt der Gesamtbeitrag aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss die maximalen Betr ge gem. EStG plus den Betrag der Unterst tzungskasse gem. 4d EStG, so ist der diesen Wert bersteigende Betrag dem sozialversiche-rungspflichtigen Entgelt des Arbeitnehmers zuzurechnen. 3. Arbeitgeberbeteiligung Das Unternehmen unterst tzt nach Erf llung der Probezeit des/der Mitarbeiters/in die eigenverantwortliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung mit dem unten angegebenen firmenfinanzierten Zuschuss, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers innerhalb der BBG/West (2013: Euro) f r die Krankenversi-cherung liegt.

7 Wird durch die Entgeltumwandlung die BBG DRVWEST oder KV/West unterschritten, so hat der Arbeitgeberzuschuss die Gr enordnung der damit einge- MUSTER einer Versorgungsordnung Seite 4 von 9 sparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Dieser Zuschuss kann durch eine nderungsk ndigung widerrufen werden. alternativ Das Unternehmen unterst tzt nach Erf llung der Probezeit des/der Mitarbeiters/in die eigenverantwortliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung mit einem firmenfinanzierten Zuschuss. Dieser Zuschuss kann durch eine nde-rungsk ndigung widerrufen werden. Der monatliche Arbeitnehmeranteil aus dem Nettoeinkommen, in Verbindung mit dem Arbeitgeberzuschuss, betr gt f r die Durchf hrungswege Pensionskasse oder Direktversicherung: Mindest Nettoeigenan-teil des Arbeitnehmers Brutto Arbeitgeber-zuschuss Stufe 1 Euro 20,00 Euro 5,00 Stufe 2 Euro 40,00 Euro Stufe 3 Euro 60,00 Euro Stufe 4 Euro 80,00 Euro 35,00 Stufe 5 Euro 100,00 Euro 45,00 Stufe 6 Euro 120,00 Euro 55,00 Auszubildende Euro 20,00 Euro 10,00 alternativ Der monatliche Arbeitgeberzuschuss f r die Durchf hrungswege Pensionskasse und Direktversicherung betr gt 25% des Bruttobeitrags zur Entgeltumwandlung.

8 Der monatliche Arbeitnehmeranteil aus dem Nettoeinkommen in Verbindung mit dem Arbeitgeberzuschuss betr gt f r den Durchf hrungsweg Unterst tzungskasse: Mindest Nettoeigenan-teil des Arbeitnehmers Brutto Arbeitgeber-zuschuss Stufe 1 Euro 20,00 Euro 5,00 Stufe 2 Euro 40,00 Euro Stufe 3 Euro 60,00 Euro Stufe 4 Euro 80,00 Euro 35,00 Stufe 5 Euro 100,00 Euro 45,00 Stufe 6 Euro 120,00 Euro 55,00 Auszubildende Euro 20,00 Euro 10,00 alternativ MUSTER einer Versorgungsordnung Seite 5 von 9 Der monatliche Arbeitgeberzuschuss f r den Durchf hrungsweg Unterst tzungskas-se betr gt 25% des Bruttobeitrags zur Entgeltumwandlung. Nach Ablauf von 10 Jahren durchgehender Betriebszugeh rigkeit, gew hren wir un-seren Mitarbeitern einen weiteren Arbeitgeberzuschuss zur Erh hung ihrer Altersver-sorgung in H he von 20 %, nach Ablauf von 20 Jahren in H he von 40 % der Brutto-entgeltumwandlung. Der arbeitgeberfinanzierte Zuschuss unterliegt den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfris-ten.

9 Alternativ Der arbeitgeberfinanzierte Zuschuss unterliegt nicht den gesetzlichen Unverfallbar-keitsfristen. Firmenfinanzierte Beitr ge wird der Arbeitgeber nur solange und insoweit entrichten, als er zur Zahlung der Bez ge aus dem Dienstverh ltnis verpflichtet ist, also nicht w hrend entgeltloser Zeiten (Mutterschaft, l ngere Krankheit, unbezahlter Ur-laub usw.). In diesem Fall beschr nkt sich die Versorgung auf die Leistungen aus der beitragsfrei gestellten Versicherung. Die Arbeitnehmer/innen haben das Recht die Beitragszahlung (Entgeltumwandlung und firmenfinanzierter Zuschuss) w hrend die-ser Zeiten zu bernehmen, um den Versicherungsschutz in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Eventuelle Folgen, die durch die Unterbrechung des Versicherungs-schutzes entstehen, wie Gesundheitspr fungen, hat der Arbeitnehmer zu vertre-ten. 4. Altersvorsorgewirksame Leistungen Aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit altersvorsorgewirksamer Leis-tungen (AVWL-neu) sollten die von uns gezahlten 26,59 Euro verm genswirksame Leistungen (VWL-alt) bestehender Vertr ge in AVWL umgewidmet werden.

10 Neu geschlossene VWL werden von uns nur noch als AVWL bezuschusst. alternativ Wir bieten die M glichkeit verm genswirksame Leistungen ber das Gehalt zu ver-rechnen. Ein Arbeitgeberzuschuss ist nicht vorgesehen. 5. Geringf gige Besch ftigung Geringf gig Besch ftigte, Minijobber , im 1. Besch ftigungsverh ltnis k nnen mit Zustimmung der Gesch ftsleitung eine arbeitgeberfinanzierte, beitragsorientierte Leistungszusage im Rahmen der H chsts tze nach EStG als Direktversiche- MUSTER einer Versorgungsordnung Seite 6 von 9 rung beantragen. Im 2. Besch ftigungsverh ltnis ist der Durchf hrungsweg die Un-terst tzungskasse. 6. Durchf hrungswege und Anbieter Als Durchf hrungswege f r die Umwandlung k nftiger Entgeltanspr che hat die Unternehmensleitung dazu f r alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die 1) Direktversicherung sowie die 2) Unterst tzungskasse festgelegt und hierf r als Anbieter entsprechender Produkte 1) XY Versicherung sowie 2) YZ freie Unterst tzungskasse ausgew hlt.


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