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Schnupperlehre - Berufsbildung.ch

Merkbl tter | 08 Schnupperlehre Ziel einer SchnupperlehreDurch praktische Arbeit und eigenes Erleben kann die jugendliche Person abkl ren, ob sie f r den Beruf, der sie interessiert, die erforderlichen Neigungen und Voraussetzungen mitbringt. Eine Schnupperlehre ist ab dem 8. Schuljahr Schnupperlehre kann auch als Teil des Selektionsverfahrens vom Lehrbetrieb durchgef hrt werden. Ziel ist es dann, herauszufinden, ob Bewerber/innen neben der beruflichen Eignung auch in den Lehrbetrieb passen, beziehungsweise, ob ihnen das betriebliche Umfeld Bereitschaft der Betriebe, Schnupperlehren durchzuf hren, tr gt wesentlich zur Qualit t des Berufswahlprozesses bei. Einen Beruf authentisch in einem Betrieb kennen zu lernen, ist f r die Jugendlichen von grosser Bedeutung. Diese Erfahrung kann nicht durch Infomaterial wie Brosch ren oder Videos der Berufsberatung ersetzt Durchf hrung von Schnupperlehren gibt den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern nicht nur die M glichkeit, die f r ihren Betrieb am besten geeignete lernende Person zu finden.

Checkliste für die Vorbereitung einer Schnupperlehre Informationen, die die Jugendlichen in der Schnupperlehre benötigen: Wann müssen sie sich bei wem am ersten Tag im Betrieb melden?

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1 Merkbl tter | 08 Schnupperlehre Ziel einer SchnupperlehreDurch praktische Arbeit und eigenes Erleben kann die jugendliche Person abkl ren, ob sie f r den Beruf, der sie interessiert, die erforderlichen Neigungen und Voraussetzungen mitbringt. Eine Schnupperlehre ist ab dem 8. Schuljahr Schnupperlehre kann auch als Teil des Selektionsverfahrens vom Lehrbetrieb durchgef hrt werden. Ziel ist es dann, herauszufinden, ob Bewerber/innen neben der beruflichen Eignung auch in den Lehrbetrieb passen, beziehungsweise, ob ihnen das betriebliche Umfeld Bereitschaft der Betriebe, Schnupperlehren durchzuf hren, tr gt wesentlich zur Qualit t des Berufswahlprozesses bei. Einen Beruf authentisch in einem Betrieb kennen zu lernen, ist f r die Jugendlichen von grosser Bedeutung. Diese Erfahrung kann nicht durch Infomaterial wie Brosch ren oder Videos der Berufsberatung ersetzt Durchf hrung von Schnupperlehren gibt den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern nicht nur die M glichkeit, die f r ihren Betrieb am besten geeignete lernende Person zu finden.

2 Berufsbildner/innen leisten damit auch einen sehr wichtigen Beitrag f r ihre Branche, indem sie geeigneten Berufsnachwuchs ausw hlen. Zudem bernehmen sie eine bedeutende soziale Aufgabe im Berufsfindungsprozess von Betrieb darf vom Jugendlichen erwarten, dass er sich mit seinem Wahlberuf vor Antritt der Schnupperlehre befasst hat. Es ist empfehlenswert, sich von einem Bewerber oder einer Bewerberin Gr nde und Motivation f r das Interesse an einem Beruf sowie die Vorbereitung auf die Schnupperlehre fundiert darlegen zu lassen, bevor die Zusage f r die Schnupperlehre hrung einer SchnupperlehreDauerEine Schnupperlehre kann zwischen einem und mehreren Tagen dauern, je nach Wunsch und M glichkeiten des Betriebs und der Jugendlichen. Der jeweilige Einsatz darf nicht l nger als zwei Wochen reDie junge Person sollte ein m glichst abgerundetes und authentisches Bild des Berufs erhalten und f r diese wichtige Erfahrung eine Atmosph re freundlicher Anteilnahme vorfinden.

3 Es ist darum besonders wichtig, dass der Betrieb die jugendliche Person ber t, sie anleitet, geduldig auf sie eingeht und sie vor allem ermutigt, Fragen zu Hilfestellung f r den Lehrbetrieb bei der Durchf hrung von Schnupperlehren1 |6 ProgrammDie Arbeitsabl ufe und die Arbeitsorganisation des Betriebs werden wegen Jugendlichen in der Schnupperlehre nicht umgestellt. Die Arbeiten sollten ein m glichst reales Bild des Berufs aufzeigen, und so gestaltet sein, dass die junge Person diese selbstst ndig ausf hren kann. Es ist sinnvoll, dass der Betrieb ein spezifisches Schnupperlehr-Programm in Form von Tagesabl ufen erstellt, an dem sich die junge Person orientieren kann. Soweit es die betrieblichen Abl ufe zulassen, sollen die verschiedenen Arbeitseins tze so gestaltet werden, dass die junge Person nicht berfordert ist und dennoch einen Gesamteindruck von Beruf und Betrieb erhalten hrend der ganzen Schnupperlehrzeit sollte die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner f r die Betreuung verantwortlich sein.

4 F r einzelne Arbeiten k nnen auch andere Mitarbeiter/-innen eingesetzt werden. Das kann sehr wohl eine lernende Person sein, die den Jugendlichen im Betrieb Arbeitsabl ufe erkl rt und sie in den Pausen oder beim Mittagessen begleitet. Jugendliche in der Schnupperlehre sollten sich mit den Lernenden im Betrieb austauschen k nnen. Wichtig ist, dass die Jugendlichen immer wissen, an wen sie sich wenden k nnen. Sie kommen sich sonst verloren vor, wenn sie zum Beispiel eine selbstst ndige Arbeit ausf hren und dazu Fragen haben oder mit der Arbeit fr her fertig werden als vorgesehen. Wenn sinn-voll und m glich, kann den Jugendlichen ein Arbeitsplatz zugewiesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Jugendlichen in der Schnupperlehre in Kontakt kommen, m ssen ber Sinn und Zweck und die wesentlichen Erfordernisse einer Schnupperlehre informiert werden.

5 Sie sollen den Jugendlichen behilflich sein, damit diese einen m glichst umfassenden Einblick in die T tigkeiten und den Betrieb die junge Person einen m glichst klaren und vertieften Einblick in den Beruf erh lt, kann sie das Erlebte in einem Schnupperlehr-Tagebuch festhalten. Im Schnupperlehr-Programm sollte daf r Zeit eingeplant werden, zum Beispiel an den Randstunden jeweils dreissig Ende der Schnupperlehre kann die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner die jugendliche Person bitten, einen Schlussbericht ber ihre pers nlichen Eindr cke der Schnupperlehre zu schreiben. Das Schnupperlehr-Tagebuch bietet daf r eine n tzliche Grundlage. Der Schnupper-bericht und/oder das Schnupperlehr-Tagebuch dient den Jugendlichen als Gedankenst tze beim Schlussgespr ch und kann in ihr pers nliches Dossier integriert der Jugendlichen in der SchnupperlehreUm eine zuverl ssige und m glichst ganzheitliche Beurteilung der Jugendlichen zu erreichen, sollten nicht nur einzelne Arbeiten, sondern auch Sozial- und Selbstkompetenzen wie Hilfsbereitschaft, Benehmen und Interesse, bewertet werden.

6 Mehrere Beobachter/innen garantieren ein umfassenderes Bild. Somit macht es Sinn, von allen Betreuungspersonen eine Bewertung mit den wichtigsten Begr ndungen anhand von Bewertungsbl ttern erstellen zu lassen (Bericht der Schnupperlehr-Verantwortlichen).2 |6 SchlussbesprechungDie junge Person sollte den Betrieb erst verlassen, wenn eine Schlussbesprechung stattgefunden hat. In diese werden die gemachten Erfahrungen des Jugendlichen (Schnupperbericht oder Schnupperlehr-Tagebuch) sowie die Gesamtbewertung des Betriebs (Bericht der Schnupperlehr-Verantwortlichen) einfliessen. Es ist auch m glich, die Eltern zur Schlussbesprechung einzuladen. Der jungen Person muss klar werden, ob sie sich f r diesen Beruf eignet und was die weiteren Schritte zur Berufswahl oder Lehrstellensuche sind. Ist die Schnupperlehre Teil der Selektion, ist sie f r den Betrieb das beste Verfahren, um zu kl ren, ob sich die junge Person eignet, im Betrieb eine berufliche Grundbildung zu absolvieren.

7 Am Schluss des Gespr chs m ssen alle Beteiligten ber das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Termine informiert f r gute LeistungenBei der Verabschiedung kann der Betrieb der jungen Person eine symbolische Anerkennung bergeben. In welchem Rahmen diese ausf llt, liegt im Ermessen des Rahmenbedingungen und VersicherungenArbeitsrechtliche VorschriftenSchulpflichtige Jugendliche d rfen gem ss Arbeitsgesetz ab 13 Jahren eine Schnupperlehre absolvieren. Eine Besch ftigung ist nur an Werktagen zul ssig und auf h chstens 8 Stunden pro Tag zwischen 6 und 18 Uhr begrenzt. Bei mehr als f nf Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gew hren. Insgesamt darf die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche nicht berschreiten. Der jeweilige Einsatz darf nicht l nger als zwei Wochen dauern. Die Kantone k nnen die Besch ftigung von einer Bewilligung abh ngig machen beziehungsweise f r die Betriebe eine Meldepflicht vorschreiben.

8 Es ist deshalb sinnvoll, sich vor der Durchf hrung einer Schnupperlehre bei der zust ndigen kantonalen Stelle (z. B. Arbeitsinspektorat) zu ss Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind in der Schweiz fast alle Arbeitnehmer/innen obligatorisch gegen Unf lle versichert. Dies gilt auch f r Jugendliche in der Schnupperlehre . Es versteht sich, dass sie auf Gefahren besonders aufmerksam gemacht und beaufsichtigt werden m Lehrbetrieb ist verpflichtet, die Arbeitssicherheit von Jugendlichen in der Schnupperlehre zu gew hrleisten. Zudem sollte den Jugendlichen w hrend der Schnupperlehre vermittelt werden, mit welchen Gefahren sie w hrend der Ausbildung und beim Aus ben des Berufs konfrontiert sein k nnen, damit sie sich insbesondere von diesem Aspekt des Berufs ein Bild machen k in der Schnupperlehre sind w hrend der Dauer der Besch ftigung in der Betriebs-haftpflichtversicherung des Betriebs automatisch eingeschlossen.

9 Verf gt der Betrieb nicht ber eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung, muss er f r allf llige Sch den, die von den Jugendlichen w hrend der Schnupperlehre verursacht werden, selber aufkommen. Die Jugendlichen k nnen in der Regel nicht f r Haftpflichtsch den belangt werden. Es ist empfeh-lenswert, vor der Schnupperlehre das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung ( Familienhaftpflicht der Eltern) zu kl |6 checkliste f r die Vorbereitung einer SchnupperlehreInformationen, die die Jugendlichen in der Schnupperlehre ben tigen:Wann m ssen sie sich bei wem am ersten Tag im Betrieb melden?Wie kommen sie in den Betrieb (Anreise)?Wie lange dauern die Arbeitszeiten?Wie sieht das Schnupperlehrprogramm aus?M ssen sie spezielle Arbeitskleider tragen?M ssen noch Fragen betreffend Versicherungen, Vertrag oder Entsch digung gekl rt werden?

10 M ssen sie die Verpflegung selber mitnehmen?K nnen sie (falls vorhanden) das eigene Schnupperlehr-Tagebuch mitbringen?Orientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb:Wie heisst die Jugendliche und von wann bis wann absolviert sie eine Schnupperlehre ?Wer begr sst den Jugendlichen am ersten Tag, f hrt ihn in den Betrieb ein und stellt ihn den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor?Wer betreut die Jugendliche w hrend der Pausen und des Mittagessens?Welche Aufgaben bernehmen die Lernenden des Betriebs bei der Betreuung?Steht das Schnupperlehr-Programm f r jeden Tag fest (Betreuungsperson/Zeiteinteilung/Arbeit) ?Hat jede Betreuungsperson Bewertungsbl tter erhalten und ist ber deren Anwendung informiert?Wer f hrt das Schlussgespr ch mit Gesamtbeurteilung durch und bestimmt das weitere Vorgehen?4 |6 5 |6 Anh ngeFolgende Formulare sind als interaktive PDFs auf verf gbar:- Schnupperlehr-Programm (3 S.)


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