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Technischer Fachwirt, Fach Steuern

IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Technischer Fachwirt, Fach Steuern K rperschaftssteuer IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Inhalt Definition und Steuerpflicht .. 3 Berechnungsschema der K rperschaftssteuer .. 4 Nicht abziehbare Aufwendungen nach dem Einkommensteuerrecht .. 5 Zuwendungen nach KStG (= nicht abziehbare Aufwendungen nach KStG) .. 6 Beispiel der Ermittlung des Einkommens einer GmbH .. 8 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens .. 9 Freibetr ge.

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1 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Technischer Fachwirt, Fach Steuern K rperschaftssteuer IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Inhalt Definition und Steuerpflicht .. 3 Berechnungsschema der K rperschaftssteuer .. 4 Nicht abziehbare Aufwendungen nach dem Einkommensteuerrecht .. 5 Zuwendungen nach KStG (= nicht abziehbare Aufwendungen nach KStG) .. 6 Beispiel der Ermittlung des Einkommens einer GmbH .. 8 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens .. 9 Freibetr ge.

2 10 Einige Detailregelungen .. 11 bungsaufgabe (keine Pr fungsaufgabe) .. 13 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 3 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Definition und Steuerpflicht K rperschaftssteuer = Einkommenssteuer der juristischen Personen Zur Erinnerung an die Unternehmens-Rechtsformen!!!! Zu den juristischen Personen z hlen alle Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH AG Keine juristischen Personen sind: OHG KG GbR Einzelkaufmann Freiberufler Neben der GmbH und der AG gibt es jedoch noch andere, k rper-schaftssteuerpflichtige Gesellschaftsformen: Eingetragener Verein ( ) Eingetragene Genossenschaft ( ) Andere eingetragene Personengesellschaften Bei diesen Unternehmensformen ist keine K rperschaftssteuer zu bezahlen IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 4 Dr.

3 W. Grasser, Juli 2013 Berechnungsschema der K rperschaftssteuer + Jahres berschuss/Jahresfehlbetrag nach 275 HGB (=Gewinn und Verlustrechnung) +/- Anpassungen handelsrechtlicher Bewertungsans tze, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen + Zuwendungen Zu den Zuwendungen geh ren: + Nicht abziehbare Aufwendungen nach 4 EStG, hier insbesondere Gewerbesteuer 4 Abs. 5b: Die Gewerbesteuer und die darauf ent-fallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsaus-gaben + Nicht abziehbare Aufwendungen ( 10 KStG) Nicht abziehbare Steuern insbesondere K r-perschaftsteuer/Solizuschlag In einem Strafverfahren festgelegte Geldstra-fen Die H lfte der Verg tungen an Aufsichtsrats-mitglieder Spenden.

4 + Verdeckte Gewinnaussch ttungen ( 8 Abs. 3 KStG) = Gesamtbetrag der Zuwendungen im Sinne 9 Abs. 1 KStG = Einkommen im Sinne 9 Abs. 2 KStG - Abziehbare Zuwendungen zur F rderung steuerbeg nstigender Zwecke ( 9, Abs. 2, Nr. 1 KStG) - Verlustabzug ( 10 EStG) = Einkommen - Freibetr ge ( 24 u. 25 KStG) = Zu versteuerndes Einkommen IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 5 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Nicht abziehbare Aufwendungen nach dem Einkom-mensteuerrecht Abzugsverbote nach dem 4 Einkommensteuerrecht (eine Auswahl): o Aufwendungen f r Geschenke.

5 O Aufwendungen f r die Bewirtung von Personen aus gesch ftlichem An-lass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen bersteigen, .. o Aufwendungen f r Jagd oder Fischerei, f r Segeljachten oder Motorjach-ten .. o Mehraufwendungen f r die Verpflegung des Steuerpflichtigen, o Aufwendungen f r die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsst tte und f r Familienheimfahrten, o Aufwendungen f r ein h usliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung .. o andere als die in den Nummern 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendun-gen, die die Lebensf hrung des Steuerpflichtigen.

6 O .. Geldbu en, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. o Zinsen auf hinterzogene Steuern nach 235 der Abgabenordnung; o Ausgleichszahlungen, die in den F llen der 14, 17 und 18 des K rper-schaftsteuergesetzes an au enstehende Anteilseigner geleistet werden; o die Zuwendung von o Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagef higen Vorteilen an o Zuschl ge nach 162 Absatz 4 der Abgabenordnung; o Jahresbeitr ge nach 12 Absatz 2 des Restrukturierungsfondsgesetzes.. Achtung! 4 Abs 5b EStG Gewerbesteuer kann nicht als betrieblicher Aufwand abgezogen werden IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 6 Dr.

7 W. Grasser, Juli 2013 Zuwendungen nach KStG (= nicht abziehbare Aufwen-dungen nach KStG) Steuern (K rper-schaftssteuer, Soli-Zuschlag) Umsatzsteuer, Vor-steuer Verdeckte Gewinn-aussch ttung Die H lfte der Verg -tungen an Mitglieder des Aufsichtsrates 10 KStG Nicht abziehbare Aufwendung Nicht abziehbar sind auch: f r die Erf llung von Zwe-cken des Steuerpflichtigen, die durch Stif-tungsgesch ft .. vorgeschrieben sind. Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern, die Umsatzsteuer, ver-deckte Gewinnaussch ttungen und die Vorsteuerbetr ge auf Aufwendungen einem Strafverfahren festgesetzte H lfte der Verg tungen jeder Art, die an die Mitglieder des Aufsichtsrates.

8 Oder andere mit der berwachung der Gesch fts-f hrung beauftragte Personen gew hrt werden. IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 7 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Warum m ssen bestimmten Betr ge hinzugerechnet werden? Gewinn + Verlustrechnung Aufwand Ertrag Materialaufwand Personalaufwand (incl. L hne f r Aufsichtsratsmit-glieder) Zinsaufwand Abschreibungen .. Spenden Steuervorauszahlungen Verlustabzug (Verlust aus dem Vorjahr) .. Umsatzerl se Zinserl se Sonstige Erl se Im Jahres berschuss nach 275 HGB sind Spenden verdeckte Gewinnaussch ttungen ( L hne an die Gesellschafter Steuervorauszahlungen Verlustabz ge aus dem Vorjahr.)

9 Bereits herausgerechnet. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind diese Betr ge wieder hinzuzurechnen. IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 8 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Beispiel der Ermittlung des Einkommens einer GmbH Der Buchhalter der ABC GmbH hat alle Abschlussbuchungen bis auf die Steuerbuchungen durchgef hrt. Er muss nun die Steuern berechnen, um den Steueraufwand des Gesch ftsjah-res richtig (im handelsrechtlichen Sinne) darstellen zu k nnen. Die G+V zeigt einen vorl ufigen Jahres berschuss von . Aufwendungen sind KSt-Vorauszahlungen, 3850 Soli-Vorauszahlungen, Gewerbesteuervorauszahlungen, Verg tungen f r die Mitglieder des Aufsichtsrates, Spenden von den zur F rderung steuerbeg nstigender Zwecke sind.

10 Berechnung des zu Einkommens einer GmbH Handelsrechtlicher Jahresabschluss + Gewerbesteuervorauszahlungen + KSt-Vorauszahlungen + Soli-Vorauszahlungen + H lfte der Verg tung der Aufsichtsratsmit-glieder + Spenden = Einkommen im Sinne 9 KStG Spenden = zu versteuerndes Einkommen ,50 K rperschaftssteuer (15% des Einkom-mens) IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 9 Dr. W. Grasser, Juli 2013 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Einkommen - Abziehbare Zuwendungen zur F rderung steuerbeg nstigender Zwecke ( 9, Abs. 2, Nr.)


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