Example: quiz answers

(Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November …

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 1 von 14 -Leits tze f r die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)PreisLSAusfertigungsdatum: :"Leits tze f r die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten ( anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 1953) vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), die zuletzt durch Artikel 289 der Verordnungvom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) ge ndert worden ist"Stand:Zuletzt ge ndert durch Art. 289 V v. I 2304Fu note(+++ Textnachweis Geltung ab: +++)(+++ Text der Verordnung siehe: PreisV 30/53 +++) berschrift: IdF d.

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de - Seite 2 von 14 - Nr. 20 Beistellung von Stoffen

Tags:

  Anlage

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November …

1 Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 1 von 14 -Leits tze f r die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)PreisLSAusfertigungsdatum: :"Leits tze f r die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten ( anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 1953) vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), die zuletzt durch Artikel 289 der Verordnungvom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) ge ndert worden ist"Stand:Zuletzt ge ndert durch Art. 289 V v. I 2304Fu note(+++ Textnachweis Geltung ab: +++)(+++ Text der Verordnung siehe: PreisV 30/53 +++) berschrift: IdF d.

2 1 V v. BAnz Nr. 250 mWv , d. Art. 2 V v. BAnz Nr. 237 u. d. Art. 1 V v. I 435 mWv bersicht 1 GeltungsbereichNr. 2 Einrichtung und Ausgestaltung des Rechnungswesens Nr. 3 Erkl rung des auf Grund von SelbstkostenNr. 4 Kosten und SelbstkostenpreiseNr. 5 Arten der Preisermittlung auf Grund von SelbstkostenNr. 6 Arten der SelbstkostenpreiseNr. 7 MengenansatzNr. 8 BewertungNr. 9 Allgemeine Angaben zu Preiskalkulationen Nr. 10 Gliederung der des 11 FertigungsstoffeNr. 12 Ausw rtige BearbeitungNr. 13 Hilfs- und BetriebsstoffeNr. 14 SonderbetriebsmittelNr. 15 Brennstoffe und EnergieNr. 16 MengenermittlungNr.

3 17 BewertungNr. 18 Einstandspreis Nr. 19 Zulieferungen aus eigenen VorbetriebenEin Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 2 von 14 -Nr. 20 Beistellung von StoffenNr. hne, Geh lter und andere PersonalkostenNr. 22 VerrechnungNr. 23 AnsatzNr. 24 Bewertung Nr. und Instandsetzung Nr. und Entwurfs- und Versuchsauftr geNr. 27"Freie" und "gebundene" Entwicklung Nr. , Bauart nderungen Nr. , Geb hren, Beitr geNr. 30 SteuernNr. 31 Lastenausgleich Nr. 32 Geb hren und Beitr , Patente und gewerblicher Rechtsschutz Nr. 33 Ansatz und , B ro-, Werbe- und Transportkosten und dgl.

4 Nr. 34 Mengenansatz und 35 Vertreterprovisionen Nr. 36 Versandbedingungen und VersandkostenKKalkulatorische Kostena)AnlageabschreibungenNr. 37 BegriffNr. 38 Abschreibungsbetrag und BewertungsgrundsatzNr. 39 Nutzung der AnlagenNr. 40 Ber cksichtigung abweichender KostenNr. 41 Sonderabschreibungen Nr. 42 Anlagenachweisb)ZinsenNr. 43 BemessungNr. 44 Ermittlung des betriebsnotwendigen KapitalsNr. 45 Wertansatz des betriebsnotwendigen Verm gens Nr. 46 Mengenansatz des betriebsnotwendigen Verm gensc)EinzelwagnisseNr. 47 Abgrenzung Nr. 48 VerrechnungEin Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 3 von 14 -Nr.

5 49 Ermittlung der kalkulatorischen WagniskostenNr. GewinnNr. 51 Begriff Nr. 52H he und 1 Geltungsbereich(1) Die Leits tze regeln die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten,a) soweit Rechtsverordnungen oder Verf gungenaa) die Anwendung dieser Leits tze vorschreiben oder bb) dem Auftraggeber das Recht einr umen, die Anwendung dieser Leits tze zu fordern und er vondiesem Recht Gebrauch macht oder b) soweit Auftraggeber und Auftragnehmer die Anwendung dieser Leits tze preisrechtlich zul ssigvereinbaren. (2) Sie regeln insbesondere die Preisermittlung bei allen Vereinbarungen gem 5 bis 8 der Verordnung PRNr.

6 30/53 ber die Preise bei ffentlichen Auftr gen vom 21. November 1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 1953).Nr 2 Einrichtung und Ausgestaltung des RechnungswesensDer Auftragnehmer ist zur F hrung eines geordneten Rechnungswesens verpflichtet. Dieses mu jederzeit dieFeststellung der Kosten und Leistungen, die Abstimmung der Kosten- und Leistungsrechnung mit der Aufwands-und Ertragsrechnung sowie die Ermittlung von Preisen auf Grund von Selbstkosten erm 3 Erkl rung des AuftragnehmersDer ffentliche Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine Erkl rung dar ber verlangen,a) da die in der Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte denpreisrechtlichen Vorschriften entsprechen und b) da die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach diesen Leits tzen vorgenommen wurde.

7 Auf Grund von SelbstkostenNr 4 Kosten und Selbstkostenpreise(1) Die Kosten werden aus Menge und Wert der f r die Leistungserstellung verbrauchten G ter und in Anspruchgenommenen Dienste ermittelt.(2) In Preisermittlungen auf Grund von Selbstkosten im Sinne dieser Leits tze sind nach Art und H he nurdiejenigen Kosten zu ber cksichtigen, die bei wirtschaftlicher Betriebsf hrung zur Erstellung der Leistungenentstehen.(3) Der Selbstkostenpreis im Sinne dieser Leits tze ist gleich der Summe der nach diesen Leits tzen ermittelten,der Leistung zuzurechnenden Kosten zuz glich des kalkulatorischen Gewinns ((Nummer 51 und 52).)

8 (4) Ist das betriebsindividuelle Rechnungswesen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung, nach Grunds tzenaufgebaut, die von den Bestimmungen dieser Leits tze abweichen, so d rfen die nach diesen Leits tzen f r dieSelbstkostenpreisermittlung zul ssigen Kosten aus der betriebsindividuellen Betriebsabrechnung im Wege derZu- und Absetzung entwickelt werden, sofern hierdurch die Nachweisbarkeit erhalten Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutzsowie des Bundesamts f r Justiz Seite 4 von 14 -Nr 5 Arten der Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten(1) Nach dem Zeitpunkt sind zu unterscheiden:a) Vorkalkulationen (Kalkulationen, die zeitlich der Leistungserstellung vorausgehen), b) Nachkalkulationen (Kalkulationen, die zeitlich nach der Leistungserstellung durchgef hrt werden).

9 (2) Nach dem Verfahren sind zu unterscheiden:a) Divisionsverfahren (Divisionsrechnungen, quivalenzziffernrechnungen), b) Zuschlagsverfahren (Verrechnungssatzverfahren (Sortenrechnungen und Auftragsrechnungen)), c) Mischformen von a) und b). Nr 6 Arten der SelbstkostenpreisePreise auf Grund von Selbstkosten k nnen ermittelt werdena) durch Vorkalkulationen als Selbstkostenfestpreise oder Selbstkostenrichtpreise, b) durch Nachkalkulationen als Selbstkostenerstattungspreise, c) durch Vorkalkulationen der Kosten einzelner und durch Nachkalkulationen der Kosten der brigenKalkulationsbereiche. Nr 7 Mengenansatz(1) Soweit Abschnitt III nichts Abweichendes bestimmt, sind unter Ber cksichtigung des Grundsatzeswirtschaftlicher Betriebsf hrung als Mengens tze zugrundezulegena) bei Preisvereinbarungen auf Grund von Vorkalkulationendie bei der Leistungserstellung zu verbrauchenden G ter und in Anspruch zu nehmenden Dienste, wie sieim Zeitpunkt der Angebotsabgabe voraussehbar sind, b) bei Preisvereinbarungen auf Grund von Nachkalkulationendie bei der Leistungserstellung tats chlich verbrauchten G ter und in Anspruch genommenen Dienste.

10 (2) Bei Preisvereinbarungen auf der Grundlage der Vorkalkulation der Kosten einzelner und der Nachkalkulationder Kosten der brigen Kalkulationsbereiche gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 jeweils f r die einzelnenKalkulationsbereiche 8 Bewertung(1) Bei der Bewertung der G ter und Dienste bleiben die nach den 15 und 28 des Umsatzsteuergesetzes(Mehrwertsteuer) abziehbaren Vorsteuern und Betr ge au er Ansatz. Die nach diesen Vorschriften nichtabziehbaren Vorsteuern und Betr ge sind Kosten im Sinne von Nummer 4.(2) Bei der Bewertung sind, soweit im Abschnitt III nichts Abweichendes bestimmt wird, zugrunde zu legena) bei Preisvereinbarungen auf Grund von Vorkalkulationen Tagespreise f r G ter und entsprechende Entgeltef r Dienste, abgestellt auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe, b)


Related search queries