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BGR 203 Dacharbeiten - Bosy-online

BGR 203 Dacharbeiten (bisher ZH 1/355)Hauptverband der gewerblichen BerufsgenossenschaftenFachausschuss "Bau" der BGZA pril 2000 VorbemerkungBerufsgenossenschaftliche Regeln f r Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)und/oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverh tungsvorschriften)und/oder technischen Spezifikationen, insbesondere harmonisierten Normen,und/oder den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Pr richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei derUmsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder BG-Vorschriftengeben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunf lle.

1.2 Diese BG-Regeln finden keine Anwendung auf – das Verlegen von Profiltafeln, – das Verlegen von großformatigen Fertigteilelementen, – das Herstellen der Tragkonstruktion aus Sparren, Binder und Pfetten,

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1 BGR 203 Dacharbeiten (bisher ZH 1/355)Hauptverband der gewerblichen BerufsgenossenschaftenFachausschuss "Bau" der BGZA pril 2000 VorbemerkungBerufsgenossenschaftliche Regeln f r Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)und/oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverh tungsvorschriften)und/oder technischen Spezifikationen, insbesondere harmonisierten Normen,und/oder den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Pr richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei derUmsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder BG-Vorschriftengeben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunf lle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingteGesundheitsgefahren vermieden werden k Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davonausgehen.

2 Dass er die in BG-Vorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere L sungensind m glich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gew hrleistet sind. Sindzur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den daf r eingerichtetenAussch ssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder aus BG-Vorschriften wiedergegeben, sind sie durch kleinere Schrift kenntlich gemacht oder im Anhangzusammengestellt. Erl uterungen, insbesondere beispielhafte L sungsm glichkeiten, sind durchentsprechende Hinweise in kleinerer Schrift BG-Regeln finden Anwendung auf Bauarbeiten an und auf D chern, bei denenDachdeckungen und Dachabdichtungen hergestellt, instandgehalten, ge ndert undbeseitigt werden.

3 Sie werden im Folgenden Dacharbeiten den D chern geh ren auch angrenzende, abgrenzende und durchdringende , abgrenzende und durchdringende Bauteile sind Dachrinnen,Regenfallrohre, Attiken, Gauben, Erker, Gesimse, Traufen, Ortg nge, Firste, Blitzableiter,Schornsteine, Lichtkuppeln und BG-Regeln finden keine Anwendung auf das Verlegen von Profiltafeln, das Verlegen von gro formatigen Fertigteilelementen, das Herstellen der Tragkonstruktion aus Sparren, Binder und Pfetten, das Errichten, Instandhalten oder Umlegen von Masten f r elektrische Betriebsmittelauf D BG-Regeln "Montage von Profiltafeln" (BGR 122, bisherige ZH 1/166),Siehe BG-Information "Montage von Porenbetonplatten" (BGI 777, bisherige ZH 1/164),Siehe BG-Regeln "Zimmer- und Holzbauarbeiten" (BGR 214, bzw.)

4 ZH 1/356). BG-Regeln finden keine Anwendung auf Ma nahmen zum Schutz gegenGefahren f r Gesundheit und Leben von Personen, die durch vorhandene undanstehende Gefahrstoffe ausgel st Gefahrstoffverordnung (CHV 5, bisherige ZH 1/220) mit zugeh rigen TechnischenRegeln f r Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 505 "Blei und bleihaltige Gefahrstoffe", TRGS 519 "Abbruch, Sanierung und Instandhaltung von asbesthaltigenErzeugnissen", TRGS 521 Teil 1 "Faserst ube; Teil 1: Anorganische Faserst ube".Siehe BG-Vorschrift "Umgang mit Gefahrstoffen" (BGV B1, VBG 91).

5 2 BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser BG-Regeln werden folgende Begriffe sind regensicher und werden aus berlappend verlegtenBauprodukten bestehen aus Dachziegel- und Dachsteinen, Schiefer, Faserzementplatten, gefalztem Metall, Bitumen-Holzschindeln, Reetund der unmittelbar unter der Dachdeckung verlegten Lattung, Schalung, denUnterspannbahnen oder auf bzw. zwischen den Sparren verlegter W rmed werden aus bahnen- oder planenf rmigenAbdichtungswerkstoffen oder Fl ssigabdichtungen hergestellt. Sie bilden einezusammenh ngende, die gesamte Dachfl che bedeckende, wasserdichte bestehen aus Bitumenbahnen, Kunststoff- oder Kautschukbahnen, Schalungen, W rmed mmungen und Schutzschichten und Dachbegr DIN 18531 "Dachabdichtungen; Begriffe, Anforderungen, Planungsgrunds tze".

6 3Ma nahmen zur Verh tung von Gefahren durch M ngel in nahmen und Einrichtungen zur Durchf hrung von Unternehmer hat in Abh ngigkeit von den ausgew hlten Arbeitsverfahren die vomBauherrn planerisch, statisch und organisatorisch vorgesehenen Ma nahmen zuber cksichtigten und die vorhandenen Einrichtungen zu 2 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1, bisherige VBG 1).Es geh rt zu den Pflichten des Bauherrn, die beschriebenen Voraussetzungen an derbaulichen Anlage zu erf llen, damit der ausf hrende Unternehmer die ihm obliegendenSicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten erf llen 2 und 3 vorgesehenen Ma nahmen und vorhandenen Einrichtungen k nnen sein.

7 Das Verf llen des Arbeitsraumes der Baugrube, das Vorbereiten des Planums innerhalb und au erhalb der Geb ude f r den Einsatzvon Stand- und Fahrger sten oder Hubarbeitsb hnen, das R umen der Deckenfl chen von nicht zu den Dacharbeiten geh rendenBaustoffen und Bauteilen, das unverschiebliche und begehbare Abdecken von Decken ffnungen, Befestigungen f r Seitenschutzbauteile an Absturzkanten, Befestigungen f r Schutznetze, Anschlagkonstruktionen f r Anseilschutz, Verankerungen f r Standger BG-Regeln "Ger stbau" (BGR 165 bis 174, bisherige ZH 1 bis ), "Seitenschutz und Dachschutzw nde als Absturzsicherung bei Bauarbeiten" (BGR184, bisherige ZH 1/584).

8 "Auffangnetze" (BGR 179, bisherige ZH 1/560). "Einsatz von pers nlichen Ausr stungen gegen Absturz" (BGR 198, bisherige ZH1/709).Siehe DIN 4426 "Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen;Absturzsicherungen".Siehe DIN EN 517 "Vorgefertigte Zubeh rteile f r Dacheindeckungen Sicherheitsdachhaken".Siehe DIN 4420 "Arbeits- und Schutzger ste". Unternehmer hat vor der Ausf hrung der Arbeiten die Hinweise des Koordinatorsnach der Baustellenverordnung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zuber 5 der Unternehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausf hrung,insbesondere hinsichtlich der Sicherung gegen Unfallgefahren, so hat er diese demAuftraggeber unverz glich m glichst schon vor Beginn der Arbeiten Verpflichtung ergibt sich aus 4 Abs.

9 3 DIN 1961 "VOB Verdingungsordnung f rBauleistungen; Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen f r die Ausf hrung vonBauleistungen". bernimmt der Unternehmer einen Auftrag, dessen Durchf hrung zeitlich und rtlich mitAuftr gen anderer Unternehmer zusammenf llt, ist er verpflichtet, sich mit den anderenUnternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung gegenseitiger Gef hrdungenerforderlich 8 6 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1, bisherige VBG 1) und Gef hrdungsbeurteilungenDer Unternehmer hat durch eine Beurteilung der f r die Versicherten mit ihrer Arbeitverbundene Gef hrdung zu ermitteln, welche Ma nahmen des Arbeitsschutzeserforderlich sind.

10 Er hat die Beurteilung je nach Art der T tigkeiten vorzunehmen. Beigleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einerT tigkeit 5 Gef hrdung kann sich besonders ergeben durch1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsst tte und des Arbeitsplatzes,2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere vonArbeitsstoffen, Maschinen, Ger ten und Anlagen sowie deren Umgang damit,4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabl ufen und Arbeitszeitund deren Zusammenwirken,5.