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Jugendberufshilfe zwischen SGB III, SGB II und SGB VIII

STUDYS tudy 353 Februar 2017 Jugendberufshilfe zwischen SGB III, SGB II UND SGB VIIIJ ohannes M nder und Albert Hofmann Dieser Band erscheint als 353. Band der Reihe Study der Hans-B ckler- Stiftung. Die Reihe Study f hrt mit fortlaufender Z hlung die Buchreihe edition Hans-B ckler-Stiftung in elektronischer Form 353 Februar 2017 Jugendberufshilfe zwischen SGB III, SGB II UND SGB VIIIJ ohannes M nder und Albert Hofmann STUDYDie AutorenProf. Dr. iur. Johannes M nder, Universit tsprofessor em. TU Berlin Lehr-stuhl f r Sozialrecht und ZivilrechtDr. Albert Hofmann, Sozialwissenschaftler in Frankfurt am Main Copyright 2017 by Hans-B ckler-StiftungHans-B ckler-Stra e 39, 40476 D : 978-3-86593-261-7 Satz: DOPPELPUNKT, StuttgartAlle Rechte vorbehalten.

Die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) ist für die Sicherung des Lebensunterhalts der Jugendlichen, die Ausbildungsvermittlung so-wie für die Förderung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten zuständig. – Die „Jugendhilfe“ (Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe) (SGB VIII)

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1 STUDYS tudy 353 Februar 2017 Jugendberufshilfe zwischen SGB III, SGB II UND SGB VIIIJ ohannes M nder und Albert Hofmann Dieser Band erscheint als 353. Band der Reihe Study der Hans-B ckler- Stiftung. Die Reihe Study f hrt mit fortlaufender Z hlung die Buchreihe edition Hans-B ckler-Stiftung in elektronischer Form 353 Februar 2017 Jugendberufshilfe zwischen SGB III, SGB II UND SGB VIIIJ ohannes M nder und Albert Hofmann STUDYDie AutorenProf. Dr. iur. Johannes M nder, Universit tsprofessor em. TU Berlin Lehr-stuhl f r Sozialrecht und ZivilrechtDr. Albert Hofmann, Sozialwissenschaftler in Frankfurt am Main Copyright 2017 by Hans-B ckler-StiftungHans-B ckler-Stra e 39, 40476 D : 978-3-86593-261-7 Satz: DOPPELPUNKT, StuttgartAlle Rechte vorbehalten.

2 Dieses Werk einschlie lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich gesch 7I Ausgangslage und finanzielle Aufwendungen f r die Integration Jugendlicher in den verschiedenen Rechtskreisen 81 Ausgangslage 82 Die finanziellen Aufwendungen f r die Integration Jugend licher und Teilnehmer an Ma nahmen in den verschiedenen Rechtskreisen 10II Die gegenw rtige Rechtslage als (Mit-)Ursache des R ckzugs der Tr ger der Jugendhilfe aus der Jugendberufshilfe 151 Der rechtliche Rahmen f r die berufliche F rderung junger Menschen 152 Die Schnittstellen 29 III Rechtliche M glichkeiten zur (Re-)

3 Aktivierung der Tr ger der ffentlichen Jugendhilfe bei der beruflichen F rderung junger Menschen 371 Die Kooperationsebene 382 Gestaltungsm glichkeiten im materiellen Recht 413 Gestaltungsm glichkeiten im Bereich der Schnittstellen 44IV Zusammenfassung, Empfehlungen 461 Schwerpunkt der Aufwendungen f r die Integration junger Menschen in den arbeitsmarktzentrierten Systemen 462 R ckgang der Jugendberufshilfe in der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund der Einf hrung des SGB II? 4663 Die gegenw rtige Rechtslage als (Mit-)Ursache des R ckgangs der Jugendberufshilfe im SGB VIII?

4 474 M glichkeiten, die Tr ger der ffentlichen Kinder- und Jugendhilfe st rker in die berufliche F rderung einzubinden 48 TabellenverzeichnisTabelle 1: Ausgaben zur Berufswahl und Berufsausbildung nach dem SGB III im Jahre 2014 11 Tabelle 2: Ausgaben zur Berufswahl und Berufsausbildung nach dem SGB II im Jahre 2014 127 ZUSAMMENFASSUNGNach Beobachtung der Fachkr fte der beruflichen F rderung junger Men-schen ( Jugendberufshilfe ) haben sich die Tr ger der Jugendhilfe seit der Neu-ausrichtung der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik mit der Einf hrung des Sozialgesetzbuches II grundsicherung f r Arbeitsuchende (SGB II) im Jah-re 2005 aus ihrer gesetzlichen Verantwortung f r die Jugendberufshilfe zu-r ckgezogen.

5 Die hier vorgelegte Expertise untersucht deswegen, ob und in welcher Weise rechtliche Regelungen im SGB III, SGB II und SGB VIII (Mit-)Ursache hierf r sind und welche rechtlichen M glichkeiten es gibt, die f-fentlichen Tr ger der Kinder- und Jugendhilfe st rker in ihre Verantwortung f r die berufliche F rderung junger Menschen einer Darstellung der Ausgaben f r die berufliche F rderung jun-ger Menschen in den einzelnen Rechtskreisen (SGB III, SGB II und SGB VIII) werden anschlie end systematisch die Leistungen der einzelnen Rechtskreise f r die berufliche F rderung junger Menschen aufgezeigt und die Abgren-zungsprobleme bzw.

6 Schnittstellen zwischen diesen verschiedenen Rechts-kreisen dem Hintergrund dieser Analyse wird untersucht, welche rechtli-chen M glichkeiten bestehen, um generell zu einer Verbesserung der berufli-chen F rderung junger Menschen durch die gesetzlich zust ndigen Akteure zu kommen. Hierbei wird speziell der Frage nachgegangen, welche rechtli-chen M glichkeiten bestehen, die Tr ger der Jugendhilfe wieder st rker in ihre gesetzliche Verantwortung f r die Jugendberufshilfe einzubinden. Als zentrale Elemente hierf r ermittelt die Studie die korrespondierende Ver-pflichtung zur besseren Kooperation der beteiligten Akteure, die St rkung bzw.

7 Schaffung materiell-rechtlicher Regelungen zum Vorrang von Ausbil-dungs- und Qualifikationsma nahmen f r junge Menschen sowie eine Pr zi-sierung der Schnittstellenregelungen, insbesondere der des 10 Abs. 3 SGB AUSGANGSLAGE UND FINANZIELLE AUFWEN-DUNGEN F R DIE INTEGRATION JUGENDLICHER IN DEN VERSCHIEDENEN RECHTSKREISEN1 AusgangslageDer Datenreport des Bundesinstituts f r Berufsbildung (BiBB) zum Berufs-bildungsbericht 2015 weist f r das Jahr 2014 ausbildungsinteressier-te Jugendliche Jugendliche hatten zum Stichtag 30. September 2014 eine Ausbildungsstelle gefunden, dagegen nicht.

8 Trotz einer re-lativ stabilen konjunkturellen Lage hat sich die Zahl der neu abgeschlosse-nen Ausbildungsvertr ge (bei regional unterschiedlicher Entwicklung) ge-gen ber dem Vorjahr um Ausbildungsvertr ge den Ergebnissen der Integrierten Ausbildungsberichterstattung 2015 haben im Jahre 2014 Jugendliche eine Ma nahme im soge-nannten bergangsbereich begonnen, insbesondere in allgemeinbildenden Programmen an Berufsschulen zur Erf llung der Schulpflicht und dem Nachholen von Schulabschl ssen ( Jugendliche) sowie in berufsvorbe-reitenden Bildungsma nahmen ( Jugendliche).

9 Von den Teilnehmern an den Ma nahmen hatten 2013 21 Prozent keinen Stichtag 30. September 2014 waren bei den Agenturen f r Arbeit und den Jobcentern immer noch unversorgte Bewerber gemeldet. Es handelt sich hierbei um Jugendliche, die weder in eine Ausbildung noch in eine bergangsma nahme eingem ndet sind. Alarmierend ist auch die hohe Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die bei den Arbeits-agenturen oder Jobcentern keine weitere aktive Hilfe bei der Ausbildungs-suche mehr nachfragten und f r die keine Informationen zum Verbleib vor-liegen. Nach dem Berufsbildungsbericht 2015 ist nicht auszuschlie en, dass f r einen Teil dieser Jugendlichen das Risiko besteht, dass sie quasi unbe-merkt aus dem Bildungssystem herausfallen mit den bekannten negativen Folgen f r die Besch ftigungsf higkeit und der Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

10 4 Bei den unversorgten Bewerbern und den Jugendlichen ohne 1 Bundesinstitut f r Berufsbildung (BiBB), Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2015, S. Bundesministerium f r Bildung und Forschung, Berufsbildungsbericht 2015, S. Ebenda, S. Ebenda, S. handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten Jugendlichen, die Zahl der tats chlich unversorgten Bewerber wird daher nicht vollst ndig fehlender Schul- oder Berufsabschluss stellt einen der wichtigsten Ri-sikofaktoren f r Arbeitslosigkeit und ein erhebliches Armutsrisiko dar.


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