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Merkblatt zur Sicherung von Baugruben und Graeben

Merkblatt zur Sicherung von Baugruben und Gr ben Zur Sicherung von Baugruben und Gr ben gibt es mehrere M glichkeiten: Anlegen von B schungen Verbau von Erdw nden Bodenverfestigungen F r die Wahl des richtigen Verbaus sind gr ndliche Vorbereitungen erforderlich. Hierzu m s-sen folgende Angaben vorliegen: Lage des Grundst cks Zufahrtswege Abmessungen des Bauwerks (Tiefe, Breite, L nge) vorhandene Bebauung: Abstand, Gr ndungsart, Gr ndungstiefe, statisches System vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen Einrichtungen der Kommunikation zur Verf gung stehende Hebezeuge (Turmdrehkrane) notwendige Lagerpl tze notwendige Einrichtungen f r das Baustellenpersonal Baugrundverh ltnisse, Bodenschichtung, Ergebnisse bodenmechanischer Versu-che fr here Aufgrabungen besondere Auflasten und Kr fte, m gliche Ersch tterungen durch Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Grundwasserverh ltnisse Aufgrund dieser Angaben l sst sich festlegen, ob die Baugrube mit abgeb schten oder ver-bauten W nden anlegt werden muss.

Merkblatt zur Sicherung von Baugruben und Gräben Zur Sicherung von Baugruben und Gräben gibt es mehrere Möglichkeiten: • Anlegen von Böschungen • Verbau von Erdwänden • Bodenverfestigungen Für die Wahl des richtigen Verbaus sind gründliche Vorbereitungen erforderlich.

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1 Merkblatt zur Sicherung von Baugruben und Gr ben Zur Sicherung von Baugruben und Gr ben gibt es mehrere M glichkeiten: Anlegen von B schungen Verbau von Erdw nden Bodenverfestigungen F r die Wahl des richtigen Verbaus sind gr ndliche Vorbereitungen erforderlich. Hierzu m s-sen folgende Angaben vorliegen: Lage des Grundst cks Zufahrtswege Abmessungen des Bauwerks (Tiefe, Breite, L nge) vorhandene Bebauung: Abstand, Gr ndungsart, Gr ndungstiefe, statisches System vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen Einrichtungen der Kommunikation zur Verf gung stehende Hebezeuge (Turmdrehkrane) notwendige Lagerpl tze notwendige Einrichtungen f r das Baustellenpersonal Baugrundverh ltnisse, Bodenschichtung, Ergebnisse bodenmechanischer Versu-che fr here Aufgrabungen besondere Auflasten und Kr fte, m gliche Ersch tterungen durch Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Grundwasserverh ltnisse Aufgrund dieser Angaben l sst sich festlegen, ob die Baugrube mit abgeb schten oder ver-bauten W nden anlegt werden muss.

2 Ber die vorgesehenen Sicherungsma nahmen f r die geplanten Aufgrabungen m ssen in besonderen F llen schriftliche Unterlagen erstellt und bereit gehalten werden. Diese Unter-lagen umfassen neben den genannten Angaben auch solche zu den Verbauma nahmen oder ber die Art der Bodenverfestigung einschlie lich der Ausf hrungszeichnungen und der erforderlichen Standsicherheitsnachweise. Folgende Grunds tze gelten f r alle Verbau- und Abb schungen: 1. Erd- und Felsw nde sind so abzub schen oder zu verbauen, dass Besch ftigte nicht durch Abrutschen von Massen gef hrdet werden k nnen. Alle Einfl sse, die die Standsi-cherheit des Bodens beeintr chtigen k nnen, m ssen ber cksichtigt werden. 2. Es ist nicht zul ssig, Erd- und Felsw nde zu unterh hlen. berh nge sowie beim Aushub freigelegte Findlinge, Bauwerksreste, Bordsteine, Pflastersteine und dergleichen, die ab-st rzen oder abrutschen k nnen, m ssen unverz glich beseitigt werden.

3 3. Die R nder von Baugruben und Gr ben m ssen auf eine Breite von 0,60 m frei bleiben. Diese m glichst waagerecht anzulegenden Schutzstreifen sind von Aushubmaterial, Hin-dernissen und nicht ben tigten Gegenst nden freizuhalten. 4. Mehr als 1,25 m tiefe Baugruben und Gr ben m ssen mit geeigneten Zug ngen, zum Beispiel Treppen oder Zugangswegen, versehen sein. 5. Als Absturzsicherung f r Personen muss oberhalb senkrechter oder mehr als 60 geneig-ter Erdw nde bei Baugruben Seitenschutz angebracht werden, wenn die Absturzh he mehr als 2 m betr gt. Andernfalls muss eine feste Absperrung (Gel nder, Ketten, Seile) in mind. 2 m Entfernung von der Absturzkante angebracht werden. 6. An B schungen von 45 bis 60 Neigung m ssen Ma nahmen gegen das Abrutschen von Personen getroffen werden. Der H henunterschied zwischen den Arbeitspl tzen und den Einrichtungen zum Auffangen abrutschender Personen darf nicht mehr als 5 m betragen.

4 7. B schungen und Verbauma nahmen sind nach Bedarf und nach besonderen Einwirkun-gen, zum Beispiel Frost, starken Regenf llen, Ersch tterungen etc. zu berpr fen. Die Standsicherheit muss nachgewiesen werden, wenn die Bedingungen der DIN 4124 nicht eingehalten werden. Dies ist zum Beispiel bei nicht geb schten Baugruben der Fall, wenn besondere Einfl sse vorliegen und die zul ssigen Wandh hen bzw. die B schungs-neigungen nicht nach vorhandenen Erfahrungen zuverl ssig festgelegt werden k nnen. Besondere Einfl sse sind zum Beispiel St rungen des Bodengef ges wie Kl fte oder Verwerfungen St rungen des Bodens durch fr here Aufgrabungen zur Einschnittsohle hin einfallende Schichtung oder Schieferung nicht oder nur wenig verdichtete Verf llungen oder Aufsch ttungen Grundwasserabsenkung durch offene Wasserhaltungen Zufluss von Schichtwasser nicht entw sserte Flie sandb den starke Ersch tterungen durch Verkehr, Rammarbeiten, Verdichtungsarbeiten oder Spren-gungen Ein Standsicherheit ist auch zu erbringen, wenn B schungen mehr als 5 m hoch sind, die zul ssigen B schungswinkel berschritten werden vorhandene Leitungen oder andere bauliche Anlagen gef hrdet werden k nnen, das Gel nde neben der Graben- bzw.

5 B schungskante st rker als 1:10 ansteigt, oder unmittelbar neben dem Schutzstreifen von 0,60 m eine st rker als 1:2 geneigte Erd-aufsch ttung bzw. Stapellasten von mehr als 10 kN/m zu erwarten sind horizontale Kr fte auf den Boden einwirken, Stra enfahrzeuge sowie Bagger oder Hebefahrzeuge bis zu 12 t Gesamtgewicht den Mindestabstand von 1 m zwischen der Au enkante der Aufstandsfl che und der B -schungskante nicht eingehalten, schwere Fahrzeuge und Fahrzeuge mit h heren Achslasten (zum Beispiel Stra enroller und andere Schwertransporter sowie Bagger oder Hebezeuge von mehr als 12 t Gesamt-gewicht) den Mindestabstand von 2 m zwischen der Au enkante der Aufstandsfl che und der B schungskante nicht einhalten. Sicherheitstechnische Festlegungen f r Baugruben und Gr ben enthalten die BG-Vorschrift Bauarbeiten (BGV C 22, bisher VBG 37) sowie die DIN 4124 Baugruben und Gr ben.

6 Die DIN 4124 enth lt Regeln zur Bemessung. F r einfache F lle enth lt sie Verbauregeln, bei denen statische Nachweise nicht durchgef hrt werden m ssen (Normverbau). F r die Abrechnungen gelten die Festlegungen in DIN 4124 nur dann, wenn dies in DIN 18300 oder 18303 festgelegt ist.


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